Unter Bösgläubigkeit versteht man in der juristischen Fachsprache das Fehlen des Guten Glaubens, also beispielsweise die Kenntnis bestimmter Umstände, die einen gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten verhindern.
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |