Als Bürgerprotest bezeichnet man eine Unmutsäußerung eines Teils der Bürgerschaft / Einwohnerschaft einer Gemeinde oder eines Stadtviertels gegen eine politische oder verwaltungstechnische Entscheidung ihrer gewählten Volksvertreter oder örtlichen Verwaltung. Der Bürgerprotest ist in demokratischen Staatsformen ein Bürgerrecht. Der Bürgerprotest entsteht oftmals spontan durch ein subjektiv annähernd zeitgleich empfundenes Unrechtsgefühl einer kleineren Gruppe von Bürgern.
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Die Protestformen sind je nach Anlass unterschiedlich stark ausgeprägt und bedienen sich unterschiedlicher Mittel:
Der Bürgerprotest ging mit der Entstehung moderner demokratischer Staaten einher, in denen die Bürgerschaft ihre Vertreter frei wählen konnten. Heute werden Bürgerproteste von den politischen Amtsträgern teilweise einkalkuliert oder sogar als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Entscheidungen benutzt. (s. Volksentscheid zum Bau des Landtages in Potsdam). Sehen sich die Bürger durch einen Verwaltungsakt in ihren Grundrechten beeinträchtigt, nehmen sie gelegentlich auch gerichtliche Hilfe in Anspruch, wie bei der Planung zum Großflughafen Berlin-Brandenburg geschehen.