Bürgerschule

Eine Besonderheit des österreichischen Bildungssystems, das auch in Böhmen und in Teilen Deutschlands eingeführt wurde, war die Bürgerschule. Diese „Hochschule des kleinen Mannes“ wurde am 21. April 1869 durch ein Gesetz im Reichsrat eingeführt. Ihre Aufgabe war es, eine „über das Lehrziel der allgemeinen Volksschule hinausreichende Bildung, namentlich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden und Landwirte zu gewähren.“ Der Unterricht erfolgte durch Fachlehrer für drei bis vier Fächergruppen.

Siehe auch

Lateinschule, Gelehrtenschule, Geschichte der Pädagogik

Literaturhinweis

Sudetenland Lexikon, Kraft Verlag Würzburg Nürnberg ISBN 3-88189-395-4

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