Das Bandenkampf-Abzeichen war ein Tapferkeits- und Leistungsabzeichen der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg für Bewährung im Kampf gegen Banden[1] und wurde am 29. Januar 1944 durch Hitler gestiftet. Die Verleihung erfolgte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Bandenkampf eingesetzten Verbände und wurde in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) verliehen. Die Bedingungen für die Verleihung waren:
Selbst den Gefallenen und tödlich Verunglückten konnte nachträglich das Abzeichen verliehen werden, sofern sie vor dem Tode oder am Tag ihres Todes die Bedingungen erfüllt hatten. In diesem Falle waren den Hinterbliebenen die verliehene Auszeichnung mit Besitzurkunde als Erinnerungsstück zu übersenden.
Die Aushändigung des Bandenkampfabzeichens in Gold behielt sich Himmler selbst vor. Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer-SS 10 bis 20 Bandenkampfabzeichen bei der Firma Juncker in Berlin. Diese waren in Silber vergoldeter Ausführung und mit Brillanten besetzt. Die Verleihung ist jedoch nicht nachgewiesen und der Verbleib der Abzeichen ist ungeklärt.
siehe auch: Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen