Banu Nadir
Die Banū Naḍīr Banu n-nadir / بنو النضير / banū ʾn-naḍīr waren einer der drei jüdischen Stämme in Yathrib, also dem vorislamischen Medina.
Die zwei anderen Stämme in dieser Stadt hießen Banu Quraiza und Banu Qainuqa. Die Banu Nadir und die Banu Quraiza nannten sich kāhinan (siehe Kohen), was auf ihre priesterliche Abkunft hindeutet. Ihre Herkunft ist nicht eindeutig gesichert. Eine Mehrzahl von Gelehrten ist der Meinung, sie seien nach der jüdischen Rebellion gegen Rom im Jahre 70 nach Yathrib gezogen; andere vertreten die Ansicht, sie seien ein arabischer Stamm von Proselyten gewesen.
Die Banū Naḍīr trugen arabische Namen, sprachen ihren eigenen arabischen Dialekt und waren im Handel und der Dattelaufzucht beschäftigt. Ihr Bündnisvertrag mit dem arabischen Stamm der Banu Aus von Medina reichte in die vorislamische Zeit zurück und wurde durch Mohammed in der sogenannten Verfassung von Medina bestätigt.
Allerdings kam Mohammed später zu der Überzeugung, dass die Banū n-Nadir ihm feindlich gesonnen seien und ihn ermorden wollten. Mohammed wollte, dass sich die Nadir am Begleichen einer Blutschuld beteiligten (sein Gefährte Umayya brachte zwei schlafende Amir um, die ein Schutzversprechen von Mohammed hatten), obwohl die Nadir Bundesgenossen der Amir waren. Mohammed berichtete, er habe eine Botschaft „vom Himmel“ bekommen, dass die Nadir ihn während der Verhandlungen um die Blutschuld umbringen wollten. Daraufhin zogen die Muslime gegen die Nadir in den Krieg. 625, nach dem Kampf von Uhud und 3 Jahre vor dem Massaker an den Quraiza, befahl er ihnen durch Mohammed bin Maslama, innerhalb von zehn Tagen die Stadt zu verlassen, wobei er ihnen gestattete, bewegliche Güter mitzunehmen und einmal im Jahr zurückzukehren, um ihre Palmhaine abzuernten.
Die Banū n-Nadir willigten zunächst ein, beschlossen sodann aber unter ihrem Stammesoberhaupt Huyayy ibn Akhtab in ihren Festungen bei Medina doch Widerstand zu leisten. Nach etwa zweiwöchiger Belagerung, als die Anhänger Mohammeds begannen, die Palmenhaine zu zerstören - ein in der späteren islamischen Jurisprudenz (Fiqh) kontrovers diskutierter Präzedenzfall - ergaben sich die Banū n-Nadir. Daraufhin befahl ihnen Mohammed die Stadt zu verlassen und nur mitzunehmen, was sie auf 600 Kamelen transportieren konnten. Einige Familien zogen nach Syrien, andere ließen sich bei ihren Glaubensbrüdern in Chaibar nieder. Das Exil der Banū n-Nadir wurde in der arabischen Poesie behandelt und ist auch das Thema der 59. Sure.
Während der sechstägigen Belagerung offenbarte Mohammed das Weinverbot im Islam. Nur zwei Männer der Nadir wurden Muslime.
628 wurden die Banu n-Nadir bei Chaibar (siehe: Zug nach Chaibar) endgültig besiegt und ihre Besitztümer unter den Muslimen aufgeteilt. Mohammed nahm Safiyya, die Tochter des Huyayy ibn Akhtab, als Beute, ließ ihren Mann töten und heiratete sie, nachdem er sie als Sklavin angeblich freiließ.
Islamische Gelehrte über die Folgen
Der hanbalitische Gelehrte Ibn Taimiya über die Güter, die als Fai' bezeichnet werden:
- Folgende Verse aus der Sure al-Haschr (Sure 59, "die Versammlung") bilden die Grundlage für das Fai'; Allah hat sie anlässlich des Zuges gegen die Banu Nadhir, nach der Schlacht von Badr geoffenbart.
- Allah sagt (Sure 59:6-7)
- Für das, was Gott seinem Gesandten von ihnen (d.h. von den Banu Nadhir) (als Beute) zugewiesen hat, brauchtet ihr weder Pferde noch Kamele aufzubieten. Gott gibt vielmehr seinen Gesandten, über wen er will, Gewalt. Er hat zu allem die Macht. Was Gott seinem Gesandten (Mohammed) von den Bewohnern der Städte (als Beute) zugewiesen hat, gehört Gott und seinem Gesandten, des weiteren dem Verwandten, den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist.
- Diese Güter haben die Bezeichnung Fai' bekommen, weil Gott sie den Ungläubigen (in diesem Fall sind die jüdischen Nadhir gemeint) abgenommen hat, um sie den Muslimen zurückzugeben. Im Prinzip hat Gott die Güter dieser Welt nur geschaffen, damit sie dazu beitragen, ihm zu dienen, denn er hat die Menschen nur geschaffen, damit sie ihm dienen. Die Ungläubigen übergeben also auf ganz erlaubte Weise ihre Person, mit der sie Gott keineswegs dienen, und ihre Güter, die sie keineswegs benutzen, um Gott zu dienen, den treuen Gläubigen, die Gott dienen; Gott gibt das ihnen Zustehende zurück. So gibt man einem Menschen das Erbe zurück, dessen er beraubt worden ist, selbst wenn er es noch nicht in Besitz genommen hat.
- Zu dieser Kategorie gehören: die Kopfsteuer (dschizya), die von Juden und Christen (siehe Dhimmi) bezahlt wird; die bestimmten Feindländern auferlegten Beiträge oder die Geschenke, die diese dem Sultan der Muslime darbringen, wie etwa das aus bestimmten christlichen Ländern Überbrachte (haml); der Zehnt (uschr), den Kaufleute aus Ländern bezahlen, die zum Dar al-Harb ("Haus des Krieges") gehören; das Zwanzigstel, das von Dhimmis erhoben wird, die außerhalb ihres Herkungtslandes Handel treiben; Abgaben, die von Schriftbesitzern erhoben werden, die ihre Dhimma verletzen; die Grundsteuer (charadsch), die ursprünglich nur die Schriftbesitzer betraf und von der ein Teil später auch von bestimmten Muslimen erhoben wurde.
- Zum Fai' gehörten auch alle Staatsgüter, die das Erbe der Muslime ausmachen, wie etwa Güter, die keinen namtentlcih bekannten Besitzer haben: erbenlose oder usurpierte Güter, Leihaben oder Güter, deren Besitzer nicht auffindbar sind, und, ganz allgemein , alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die Muslimen gehören und für die ähnliches gilt. Alle diese Güter bilden das Erbe der Muslime.
- Die Menschen, deren Herzen zu gewinnen man übereingekommen ist, können sowohl Ungläubige als auch Muslime sein. Falls es Ungläubige sind, besteht die Hoffnung, dass man durch diese Geschenke einen Vorteil erlangt - indem man sie beispielsweise dazu bringt, sich zu bekehren - , oder dass man einen Schaden abwendet, unter der Bedingung, dass kein anderes Mittel zur Verfügung steht. Handelt es ich um einflussreiche Muslime, hofft man, daraus einen Vorteil zu ziehen, dass sie sich ganz (zum Islam) bekehren oder einen ihnen Gleichgestellten dazu zwingen, dass man ihre Unterstützung bekommt, um eine Gruppe, die die Zahlung von Sadaqa verweigert, dazu zu überreden; dass sie einem Feind Schaden zufügen oder ihn daran hindern, dem Islam zu schaden, immer unter der Bedingung, dass man dieses Ziel nur um diesen Preis erreichen kann.
- Diese Geschenke, die den Hochgestellten zugestanden, den Niedrigen aber vorenthalten werden, gleichen äußerlich jenen, die üblicherweise Könige machen. Aber die Taten sind das, was die Absicht (niya) aus ihnen macht: Sollen diese Geschenke dem allgemeinen Interesse der Religion und der Muslime dienen, werden sie von der Art jener sein, die der Prophet (Mohammed) und seine Kalifen machten; sind Ehrgeiz oder Bestechung ihr Anlass, werden sie denen des Pharao gleichen.
- Die beiden anderen Schriftreligionen wurden dadurch geschwächt, dass sie nicht in der Lage waren, sich zu vervollkommnen, oder duch die Furcht, dir ihre Anhänger davor hatten, sich den erforderlichen Prüfungen zu unterziehen. Diese Religionen erschienen denjenigen kraftlos und ohne Größe, die erkannten, dass sie weder ihr eigenes Glück noch das Glück anderer sicherstellen konnten. Diese beiden falschen Wege sind der Weg von Menschen, die eine Religion angenommen haben, ohnde sie durch all das zu vervollkommnen, was für die eigene Existenz notwendig ist: Macht, Dschihad, materielle Ressourcen - oder der Weg jener, die Macht, Glück oder Krieg gesucht haben, ohne dass sie dich den Triumph ihrer Religion zum Ziel gesetzt haben. Diese beiden Irrwege sind der Weg der Menschen, die sich den göttlichen Zorn zugeszogen haben, und derer, die in die Irre gegengen sind. Der eine ist der Weg der Christen, die im Irrtum befangen sind, der andere Weg der der Juden, die den göttlichen Zorn auf sich gezogen haben.
- Der gerade Weg ist nur jener der Propheten, Heiligen, Märtyrer und Frommen. Dies ist der Weg unseres Propheten Muhammad, seiner Kalifen, seiner Gefährten und jener, die ihren Spuren gefolgt sind, der Vorgänger, die uns den Weg gewiesen haben: die nach Mekka Ausgewanderten (muhadschirun) und die Helfer in Medina (ansar) und die Gläubigen der zweiten Generation. Gott möge ihnen die Gärten vorbehalten, in denen klare Wasser fließen und wo sie ewig weilen werden. Dies ist der größte Triumpf.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam Bat Ye'or. 1. Auflage 2002, Resch Verlag, S. 318ff.
Literatur
- Encyclopaedia Judaica, Artikel "Naḍīr". Band 12, S. 754-755.
- Michael Lecker: Muhammad at Medina: a geographical approach. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 6 (1985), 29-62
- Marco Schöller: In welchem Jahr wurden die Banū L-Nadīr aus Medina vertrieben? Eine Untersuchung zur 'kanonischen' Sîra-Chronologie. In: Der Islam 73 (1996), 1-39
- Marco Schöller: Die Palmen (līna) der Banū n-Nadīr und die Interpretation von Koran 59:5. Eine Untersuchung zur Bedeutung des koranischen Wortlauts in den ersten Jahrhunderten islamischer Gelehrsamkeit. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG) 146 (1996), 317-380
- Arent Jan Wensinck: Muhammad and the Jews of Medina. (Übersetzung von W. Behn), Freiburg im Breisgau 1975 ISBN 3-9800467-4-5
Islamische Quellen