Als Beamtendeutsch wird umgangssprachlich eine sehr förmliche Ausdrucksweise im geschäftlichen Schriftverkehr vieler Behörden und Verwaltungen, die aber ebenso in vielen Privatfirmen und Konzernen benutzt wird, genannt.
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Im allgemeinen wird Beamtendeutsch als eine umständliche, für Behörden typische Form angesehen, mit der deutschen Sprache umzugehen. Kennzeichnend sind die Anhäufung von Substantiven und die Substantivierung von Verben.
Kennzeichnend ist auch eine Häufung sinnleerer Verben wie „durchführen“, „vornehmen“, „tätigen“, „erfolgen“, besonders in ihrer substantivierten Form („Durchführung“, „Vornahme“, „Tätigung“, aber nicht „Erfolgung“) und im Passiv, so dass man nur noch aus dem Zusammenhang (oder gar nicht mehr) erkennen kann, wer die handelnde Person ist.
Im Jahr 2000 entschied sich die Stadtverwaltung von Bochum, Behördenbriefe zukünftig in einer bürgerfreundlichen Sprache zu verfassen. Eine Gruppe von Germanisten der Ruhr-Universität Bochum hilft allen Kommunen bundesweit, Amtstexte so zu gestalten, dass sie für Bürger leichter verständlich sind und stärker akzeptiert werden.
In behördlichen Schreiben (z.B. auch Gesetzestexten) entfällt bei vielen Komposita ein in der Alltagssprache übliches und rechtschreiberisch durchaus korrektes Fugen-s. So heißt es etwa:
Diese Schreib- und Sprechweise findet ebenfalls insbesondere in der Versicherungswirtschaft Verwendung. So wird der Schadensfall zum Schadenfall.