Beauftragter

Ein Beauftragter (auch Sonderbeauftragter) ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätig. Ferner gibt es auch Beauftragte, die in Betrieben und Behörden aufgrund von Rechtsvorschriften bestellt werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Wenn der Beauftragte zugleich bindend für den Auftraggeber Rechtsbeziehungen eingehen kann, ist auch gleichzeitig Vertreter. Soweit ein einmaliger Auftrag (Einzelauftrag) ausgeführt wird, ist zu einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis abzugrenzen, in dem gerade keine gegenseitigen Bindungen eingegangen werden. Der Einzelauftrag innerhalb einer Behörde entspricht zumeist dem Weisungsverhältnis, ohne dass dadurch förmlich ein Beauftragter entstünde.

Der dauerhaft Beauftragte tritt zumeist mit einem eigenen Aufgabenbereich unabhängig auf.

Siehe auch:

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


Beauftragte in Deutschland

Beauftragte des Deutschen Bundestages

Beauftragte der Bundesregierung und Bundesbeauftragte

Die Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten werden von der Bundesministerin, dem Bundesminister oder von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler ernannt und unterstützen diese in unabhängiger und beratender Form. Sie sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert.

Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind sie bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen.

  • Bundesministerium der Finanzen
    • Bundesbeauftragter für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse
    • Bundeskommissar bei der Deutschen Bau- und Grundstücks-AG
    • Staatskommissar zur Aufsicht bei der DekaBank Deutschen Girozentrale
    • Staatsbeauftragter für die DBV öffentlich-rechtliche Anstalt für Beteiligungen
  • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
    • Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer
    • Beauftragter für das Bergmannssiedlungsvermögen bei der Treuhandstelle, für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlebezirk und der Wohnungsbaugesellschaft Rhein Braunkohle

Beauftragte aufgrund von Rechtsvorschriften

Beauftragte in der Schweiz

Beauftragte des Schweizerischen Bundesrates

Beauftragte in der Europäischen Union

Weblinks

Quelle:
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