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Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf.
Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.
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Im Bereich der Seeschifffahrt gab es vor Einführung der STCW 95 folgende nautische Patente:
Für die Kleine Fahrt
Für die Mittlere Fahrt gibt es keine Ausbildung mehr, die alten Patente
Seit der Einführung von STCW 95 gibt es nur noch Patente für Große Fahrt
Die Befähigung im technischen Betrieb richtet sich nicht nach Fahrtgebiet und Raumgehalt des Schiffes, sondern nach der Antriebsleistung der Motoranlage, und wird über folgende Patente nachgewiesen:
Es gibt weitere regionale Patente: das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent (drei Strecken), das Donau-Kapitänspatent, das Schifferpatent Donau, das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw. sowie Berechtigungsscheine: "Berechtigungsschein für Leda, Ems, Ilmenau und Emder Hafen" usw.