Befriedeter Bezirk (Verwaltungsrecht)

Befriedete Bezirke sind nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (verabschiedet am 11. August 1999) festgelegte Bereiche um den Deutschen Bundestag (Sitz im Reichstag) und den Deutschen Bundesrat (Sitz im ehemaligen preußischen Herrenhaus) in Berlin, sowie um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Innerhalb dieser Bezirke sind Versammlungen nur zugelassen, wenn eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs dieser Verfassungsorgane ausgeschlossen ist (Bannmeile). Die Entscheidung über das Stattfinden entsprechender Versammlungen trifft das Bundesministerium des Innern (Innenministerium), sowie der Präsident des betroffenen Verfassungsorgans.

Mit der Novellierung dieses Gesetzes wurde das Bannmeilengesetz abgelöst, welches solche Versammlungen generell ausschloss.

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