Ein Begriffsmonopol ist das ausschließliche Recht bestimmter Personen, ein Wort oder eine Wortfolge des allgemeinen Sprachgebrauchs im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
Begriffsmonopole entstehen meist aus Markennamen, die sich verselbständigt haben und in der Umgangssprache dazu benutzt werden, eine gesamte Produktgattung zu beschreiben (auch als generalisierter Markenname oder generischer Markenname bezeichnet). Sie können aber auch kraft Gesetz oder Verordnung entstehen, wie etwa der 2004 erfolgte Schutz der Herkunftsbezeichnung für die Thüringer Rostbratwurst, obwohl viele Verbraucher darunter lediglich eine bestimmte Art der Zubereitung verstehen, ähnlich wie beim ungeschützten Wiener Würstchen, das nur in Ausnahmefällen aus Wien kommt.
Gründe für die Generalisierung von Markennamen sind:
In vielen Ländern erlischt der Markenschutz, wenn eine Marke gewohnheitsmäßig zur Anpreisung einer Produktgattung von gewerblichen Anbietern verwendet wird. Viele Markenfirmen gehen deshalb gerichtlich gegen eine derartige Verwendung ihrer Marken vor, da ansonsten auch Wettbewerber von ihrer Marke profitieren würden.
Ein Beispiel, bei dem in vielen Märkten der jeweilige Erstanbieter eines Produktes ein Begriffsmonopol erhielt, ist transparentes Klebeband:
Weitere bekannte Beispiele für Begriffsmonopole sind Tempo für Papiertaschentücher und Nutella bzw. Nudossi für Nuss-Nougat-Creme. Zuweilen entstehen auch Verben aus Markennamen, z. B. googeln, fönen, einwecken oder bostitchen (ausschließlich schweizerisch für "heftklammern").
Eine umfangreiche Sammlung von Begriffsmonopolen findet sich in der Liste von Begriffsmonopolen.