Die Bergung bezeichnet laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Definiert wird der Begriffe dabei im Wörterbuch der SKK.[1]
Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der Rettung von Lebewesen und Bergung von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2[2] in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmanausbildung Teil I) die Rede ist.