Unter dem Begriff Beschäftigung wird in der Kosten- und Erlösrechnung der Umfang der genutzten Leistungsfähigkeit eines Bereichs (i. d. R. Kostenstelle) verstanden. Da diese Leistungsfähigkeit nicht direkt beobachtbar ist, wird sie mithilfe von Bezugsgrößen gemessen.
Wählt man, wie in Industriebetrieben häufig der Fall, eine Produkteinheit als Bezugsgröße, so ist die Beschäftigung die produzierte Menge des Produkts.
Man unterscheidet die Begriffe:
Der Beschäftigungsgrad ist der Quotient aus Istbeschäftigung und einer Vergleichsbeschäftigung (z.B. Planbeschäftigung, Kapazität).

Bg: Beschäftigungsgrad
Bi: Istbeschäftigung
Bv: Vergleichsbeschäftigung
Der Beschäftigungsgrad findet insbesondere zur Ermittlung von Nutz- und Leerkosten innerhalb der Prozesskostenrechnung Anwendung.
Der Beschäftigungsgrad ist Ausdruck für die tatsächliche Nutzung der Kapazität. Der Beschäftigungsgrad gibt an, inwieweit die verfügbare Kapazität auch genutzt wird.