Die Beschäftigungsquote oder Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe. Dabei werden Erwerbstätige in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigen gleichermaßen gezählt, ebenso wie Personen, deren Arbeitsverhältnis zum Erhebungszeitpunkt ruht, etwa aufgrund von Elternzeit [1].
Dabei bezieht sich der Begriff der Bevölkerung auf die Gesamtbevölkerung im arbeitsfähigen Alter (von 15 bis 64 Jahren) [2] oder, alternativ, auf die Gesamtheit der Wohnbevölkerung.
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Zu unterscheiden ist die Beschäftigungs- oder Erwerbstätigenquote von der Erwerbsquote, welche auch Erwerbslose miteinbezieht und somit den Anteil aller Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Erwerbslose) an der Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe bezeichnet [3]. Wird nicht die bloße Anzahl der Personen berücksichtigt, sondern die Anzahl mit einem der Arbeitszeit entsprechenden Term gewichtet, spricht man hingegen von einer Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote [1].
In die Beschäftigungsquote geht nur die Zahl derjenigen Personen ein, die einer vertraglich geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen. Doch enthält die Beschäftigungsquote eine Reihe von Tätigkeiten bzw. sie ausübender Personen nicht - beispielsweise jede (unentgeltliche) Tätigkeit im Haushalt und in Vereinen. Die gesellschaftlich so wichtige Arbeit für Kinder - ihr Aufziehen, ihre Erziehung usw. - wird zwar zunehmend finanziell berücksichtigt, aber nicht im Sinne der Beschäftigungs- oder Erwerbsquote.
Nach Schätzungen beträgt der Anteil nicht berücksichtigter Arbeiten in Europa ca. ein Drittel, in Entwicklungsländern oft mehr als die Hälfte - weshalb das Bruttosozialprodukt entsprechend verzerrt ist.
In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit wird von staatlichen Politikern etwaigen Vorwürfen öfters entgegengehalten, dass die Beschäftigungsquote - und daher meist auch die Zahl der Arbeitsplätze - steige. Da diese Quoten und auch die der Erwerbstätigkeit von politisch weniger Interessierten öfters verwechselt wird, sind solche Zahlenangaben häufiger Gegenstand parteipolitischer Diskussionen, insbesondere im Wahlkampf und im Fernsehen (siehe auch Fernsehduell).
In die Beschäftigungsquote spielt neben anderen Faktoren auch das Bevölkerungswachstum bzw. die Überalterung stark hinein, sowie de facto auch die Schattenwirtschaft und Effekte im Rahmen der Öffentlichen Hand. Ebenso wie der politische Sprachgebrauch zählt auch die Beschäftigungstheorie zum Terminus „Beschäftigung“ nur die Formen bezahlter Arbeit; doch trachtet sie, in das BIP auch unbezahlte -insbesondere familiäre Arbeiten einzubeziehen.
Wieweit die Ausbildung bzw. Studenten, Azubis usw. zur Beschäftigungsquote zählen, hängt rechtlich vom Arbeitsstatus der Betroffenen ab. Die Frage, wieweit die zunehmende Ersetzung von Arbeitnehmern durch kapitalintensive Maschinen und andere Investitionen unvermeidlich oder für das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand sogar günstig sein können, wird zwischen verschiedenen Gruppierungen und auch oft bei den Großparteien unterschiedlich beurteilt. Längerfristig sind hier Klärungen in der ökonomischen Theorie zu erwarten. Hingegen ist der Faktor zunehmender Beschäftigung in Bereichen des Umweltschutzes schon weitgehend unbestritten.