Besoldungsordnung B
Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der Besoldungsordnung B ist es, dass die Besoldungsgruppe B 1 von der Höhe der Bezüge den Bezügen der letzten Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15 entspricht. Besoldungsgruppe B 2 liegt aber über den Bezügen von A 16.
Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:
Bundesbesoldungsordnung
Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2
- Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
- als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
- als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
- beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung
- als Erster Stadtrat
Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 4
Besoldungsgruppe B 5
Besoldungsgruppe B 6
Besoldungsgruppe B 7
Besoldungsgruppe B 8
Besoldungsgruppe B 9
Besoldungsgruppe B 10
Besoldungsgruppe B 11
Landesbesoldungsordnungen
Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe B 6
- Direktor beim Rechnungshof - Als dienstältestes Mitglied des Rechnungshofs
- Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Stuttgart
- Landesforstpräsident - als Leiter der Abteilung 5 – Landesforstverwaltung – des Ministeriums Ländlicher Raum
- Landespolizeipräsident - als Leiter der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium – des Innenministeriums
- Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Präsident einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
- Rektor einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
- Vizepräsident des Rechnungshofs
Besoldungsgruppe B 7
- Präsident der Landesanstalt für Kommunikation als Vorsitzender des Vorstands
- Präsident einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
- Rektor einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
Besoldungsgruppe B 9
- Ministerialdirektor
- Präsident des Rechnungshofs
Berlin
Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 5
Siehe auch
Weblinks