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Die Betriebsbuchführung (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt) stellt ein System von und Auswertungen von Daten dar mit dem Ziel, über die Finanzbuchführung (Fibu) hinausgehende Erkenntnisse über innerbetriebliche Prozesse zu gewinnen und Entscheidungen zu fundieren.
Die Betriebsbuchführung steht in enger Verbindung mit der Finanzbuchführung. Beide gehören zum Rechnungswesen (das außerdem noch die Statistik und die Planungsrechnung beinhaltet). Die Betriebsbuchführung erhält ihre Ausgangsdaten aus der Finanzbuchführung, kann sie aber nicht unverändert übernehmen. Das Verfahren wird im Folgenden unter dem Gliederungspunkt Abgrenzungsrechnung gezeigt.
Die Betriebsbuchführung ist auf Entscheidungen mit dem Ziel nach höherer Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Sie soll Erkenntnisgrundlagen für die Beantwortung der Frage liefern,
Die Betriebsbuchführung wird oft als interne Buchführung bezeichnet. Das soll darauf hinweisen, dass sie nicht für externe Adressaten bestimmt ist, sondern sich mit betrieblichen Interna beschäftigt, die oft als Geschäftsgeheimnisse behandelt werden.
Falsch ist allerdings die oft in der Literatur vertretene Auffassung, die Betriebsbuchführung habe keine Beziehung zu gesetzlichen Anforderungen. Vielmehr kann die nach dem HGB vorgeschriebene Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse nur dann erfolgen, wenn die Betriebsbuchführung die notwendigen Unterlagen liefert. Das wird später begründet.
Inhaltsverzeichnis |
Sie leitet sich daraus ab, dass zukunftsbezogene Entscheidungen häufig nicht direkt mit den Daten der Finanzbuchführung begründet werden können. Das schmälert ihre Bedeutung nicht. Die Finanzbuchführung mit ihrer Gewinn- und Verlustrechnung liefert Daten aus vergangenen Zeiträumen – mehr kann und soll sie nicht.
Die Betriebsbuchführung berücksichtigt, dass sich in künftigen Zeiträumen die Grundlagen der aus der Erfassung von Belegen aus der Vergangenheit entstandenen Zahlenwerte verändern können.
Möglich kann es sein, dass sich die Marktpreise beim Absatz oder beim Bezug verändern, dass Löhne und Gehälter neu bestimmt werden, dass gesetzlich zulässige stille Reserven gebildet wurden, die innerbetrieblich aufgedeckt werden sollen. Eventuell war der Betrieb konfrontiert mit Reklamationen wegen Produktionsfehlern, die inzwischen abgestellt sind.
Darüber hinaus bestreiten nicht wenige Unternehmen solche Geschäftsfelder, die nicht zum Kerngeschäft zählen. Das kann die Vermietung von Betriebswohnungen sein oder auch die Durchführung von Finanztransaktionen mit vorübergehend freien Geldmitteln.
Der Unternehmer möchte erkennen, welche Ergebnisse das betriebliche Kerngeschäft gebracht hat. Die Nebentätigkeiten werden aus der Betriebsbuchführung herausgehalten und getrennt beurteilt.
Zur Zielstellung der Abgrenzungsrechnung
Die Zielstellung der Abgrenzungsrechnung besteht darin, die Höhe der einzelnen betrieblichen Leistungen und der Kosten zu bestimmen. Dabei sind die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung die Ausgangswerte. Aus der Summierung und Saldierung der Kosten und Leistungen wird das Betriebsergebnis ermittelt.
Als Betriebsergebnis wird verstanden:
Ein Betriebsgewinn wird erreicht, wenn die Leistungen die Kosten übersteigen.
Ist das nicht der Fall, zeigt sich ein Betriebsverlust.
Demgegenüber weist die Finanzbuchhaltung das Gesamtergebnis des Unternehmens aus.
Als Gesamtergebnis wird verstanden:
Ein Gesamtgewinn wird erreicht, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen.
Ist das nicht der Fall, zeigt sich ein Gesamtverlust.
Kosten und Leistungen sind Begriffe aus der Betriebsbuchführung.
Aufwendungen und Erträge sind Begriffe aus der Finanzbuchführung.
Aufwendungen sind in der Sollseite des Gewinn- und Verlustkontos aufgeführt. Sie betreffen das gesamte Unternehmen und sind vergangenheitsbezogen.
Kosten sind solche Aufwendungen, die
Um ganz deutlich zu machen, ob es sich bei einem bestimmten Sachverhalt um Daten aus der Finanzbuchführung (Fibu) oder aus der Betriebsbuchführung handelt, wird letztere auch oft als Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bezeichnet. Ganz exakt ist das nicht, weil die Betriebsbuchführung außer der KLR noch die Deckungsbeitragsrechnung (später zu behandeln) beinhaltet.
Die Abgrenzung zwischen Finanz- und Betriebsbuchführung muss klären,
Hinweis für die folgenden Gliederungspunkte:
Die Kostenrechnung besteht aus 3 Bestandteilen
Die Kostenstellenrechnung muss zwangsläufig zwischen die Kostenarten- und die Kostenträgerrechnung gestellt werden und zwar immer dann, wenn mehrere Produkte in mehreren Produktionsstufen hergestellt werden und zentrale Abteilungen existieren, die für den ganzen Betrieb oder mehrere Bereiche arbeiten (zum Beispiel Verwaltung und Vertrieb). Ohne dieses Bindeglied (Kostenstellenrechnung) wäre es nicht möglich, Einzelpreise zu kalkulieren und die für die Bilanz erforderliche Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten durchzuführen.
Früher wurde durch Buchungen auf Konten dargestellt, wie die Daten der Erfolgsrechnung (Finanzbuchführung) in die Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung) überführt werden, welche Kosten also angefallen sind.
In der Buchführung wurde ein Rechnungskreis I (Fibu) und ein Rechnungskreis II (KLR) angelegt. Im Industriekontenrahmen sind dafür gesonderte Konten vorgesehen.
Allerdings ist ein solches Vorgehen heute ungebräuchlich.
Die Abgrenzungsrechnung von der Finanzbuchführung - wie überhaupt die gesamte Betriebsbuchführung - wird in Form von Tabellen praktiziert.
Eine erste dieser Tabellen wird als Ergebnistabelle bezeichnet.
Die Ergebnistabelle ist die Brücke zwischen der Finanzbuchhaltung und der KLR
| Ergebnistabelle ---- ein Beispiel | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzbuchhaltung | Kosten- und Leistungsrechnung | |||||||||||||
| Ergebnisrechnung | Abgrenzungsrechnung | Betriebsergebnisrechnung | ||||||||||||
| Konto | ...Aufwand | ......Ertrag | neutr.Aufw. | neutr.Ertr. | Aufw.Fibu | verr.Kosten | Kosten | Leistungen | ||||||
5000 0 930.000 0 0 0 0 0 930.000 5202 0 31.080 0 0 0 0 0 31.080 5300 0 39.000 0 0 0 0 0 39.000 5400 0 17.040 0 17.040 0 0 0 0 5460 0 49.920 0 49.920 0 0 0 0 5490 0 22.440 0 22.440 0 0 0 0 5500 0 13.500 0 13.500 0 0 0 0 5710 0 15.900 0 15.900 0 0 0 0 6000 162.720 0 0 162.720 140.000 140.000 0 6160 23.040 0 0 0 0 23.040 0 6200 233.640 0 0 0 0 233.640 0 6300 134.160 0 0 0 0 134.160 0 6400 53.160 0 0 0 53.160 0 6520 106.600 10.000 0 96.600 72.500 72.500 0 6900 9.720 0 0 0 9.720 0 6930 2880 0 0 2.880 6.000 0 6950 18.960 0 0 18.960 5.000 5.000 0 6960 9000 9.000 0 0 0 0 7000 25.560 1.500 0 0 24.060 0 7510 1.500 0 0 1.500 18.300 18.300 0 kalk.UL 0 0 0 0 62.000 62.000 0 Su 780.940 1.118.880 20.500 118.800 282.660 303.800 781.580 1.000.080 Salden337.940 98.300 21.140 218.500 Su 1.118.880 1.118.880 118.800 118.800 303.800 303 800 1.000.080 1.000.080
Die Bezeichnung der Konten ist folgende: 5000 Umsatzerlöse eigener Erzeugnisse 5202 Mehrbestände Fertigerzeugnisse 5300 andere aktivierte Eigenleistungen 5400 Mieterträge 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens 5490 Periodenfremde Erträge 5500 Erträge aus Beteiligungen 5710 Zinserträge 6000 Aufwand für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 6160 Fremdinstandhaltung 6200 Löhne 6300 Gehälter 6400 Soziale Abgaben 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen 6900 Versicherungsbeiträge 6930 Garantieleistungen 6950 Abschreibungen auf Forderungen 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 7000 Betriebssteuern 7510 Zinsaufwendungen kalkulatorischer Unternehmerlohn
In der Ergebnistabelle wird folgendes vorgenommen:
1. Heraussonderung der betriebsfremden Aufwendungen: Das können Aufwendungen für Betriebswohnungen sein, Verluste aus Wertpapiergeschäften, Verluste aus außergewöhnlich hohem Verschleiß von Anlagegütern, Nachzahlung von Löhnen oder Steuern. Der Betriebswirt spricht von neutralen Aufwendungen – neutral, weil sie zwar das Unternehmen, nicht aber den Betrieb als Kerngeschäft betreffen.
2. Vornahme kostenrechnerischer Korrekturen
Die Aufwendungen können nicht in jedem Fall und unkontrolliert als Kosten betrachtet und in die Kostenrechnung übernommen werden. Es sind kostenrechnerische Korrekturen notwendig.
Es handelt sich um
Beispiele für kostenrechnerische Korrekturen:
Sinn der Erfassung solcher Kosten ist das Bestreben, die Frage zu beantworten, welches Kostenbild einem Konkurrenten Ihres Betriebes entstehen würde, der mit normalen Kosten arbeitet, während im eigenen Betrieb möglicherweise günstigere Verhältnisse vorliegen.
Dafür ein Beispiel:
Normalerweise wird mit einem angestellten Geschäftsführer gearbeitet. In vielen kleineren und mittleren Betrieben übt jedoch der Inhaber diese Tätigkeit selbst aus. In einer Personenfirma wird an den Inhaber kein Gehalt gezahlt, sondern er lebt vom Gewinn – deshalb ist diese Tätigkeit als Leistung in der Finanzbuchführung nicht erkennbar. In der Kostenrechnung ist diese Leistung aber zu berücksichtigen – Es wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in Höhe eines branchenüblichen Gehalts eingefügt.
Ein anderer Fall:
Es gibt Unternehmen die mit einem hohen Eigenkapitalanteil arbeiten. Dafür werden im Unterschied zum Fremdkapital keine Kredite benötigt, also fallen in der Finanzbuchführung keine Zinsen an. Im Kostenbild aber wird das als kalkulatorische Zinsen sichtbar gemacht. (Absicht: Einbeziehung in die Preise, die bei den Kunden möglichst durchgesetzt werden sollen)
Anderskosten:
Sollte genau bekannt sein, dass sich die Preise für das Grundmaterial künftig erhöhen werden, wäre es falsch, in der Kostenrechnung mit diesen veralteten Preisen weiterzurechnen. Man korrigiert in diesem Fall die Materialaufwendungen nach zukunftsbezogenen Kosten. In größeren Betrieben werden innerbetriebliche Verrechnungspreise verwendet. Sinngemäß wird bei anderen Aufwandsarten verfahren.
Weitere Beispiele sind:
Reklamationen und kalkulatorische Wagnisse: Sollten inhaltlich oder zeitlich Reklamationen sehr sporadisch oder zufällig anfallen oder wurden Reklamationsursachen beseitigt, so werden in die Kosten nicht die Reklamationsaufwendungen sondern kalkulatorische Wagnisse eingerechnet.
Bilanzmäßige und kalkulatorische Abschreibungen:
Durch die Vorschriften und Maßstäbe des Steuerrechts ist für die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung), die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden dürfen, ein recht enger Rahmen gesetzt. In der internen Kostenrechnung ist der Unternehmer davon frei. Der tatsächliche Werteverzehr der Anlagen und Maschinen wird als kalkulatorische Abschreibung angesetzt.. Dabei kann zum Beispiel berücksichtig werden, dass sehr preisgünstig eine bestimmten Anlage bezogen wurde, also bilanzmäßig geringe Abschreibungen angefallen sind, die Konkurrenz aber mit wesentlich höheren Kosten rechnen muss.
Die Berücksichtigung von Zusatz- oder Anderskosten in der Kostenrechnung dient der Darstellung eines klaren Kostenbildes. Das ist notwendig für zukunftsbezogene Entscheidungen. Dieses Kostenbild muss so realistisch wie möglich sein. Unrealistische Annahmen sowohl nach oben oder unten verzerren die Entscheidungsgrundlagen.
Abgrenzung von Erträgen und Leistungen:
Sinngemäß wie es Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Aufwendungen und Kosten gibt, verhält es sich auch bei den Erträgen und Leistungen.
Unter Erträgen (Begriff der Finanzbuchführung) versteht man den gesamten Wertezufluss, der in der Unternehmensrechnung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung sichtbar gemacht wurde.
Leistungen (Begriff aus der Betriebsbuchführung) sind dagegen betriebsbezogen. Neutrale, nicht mit dem Kerngeschäft verbundene Erträge werden herausgerechnet. Korrekturen erfolgen darüber hinaus, um unregelmäßige, außergewöhnliche Erträge von der Leistungsrechnung fernzuhalten. Zu prüfen ist außerdem, ob das Preisniveau für Ihre Erzeugnisse und Leistungen auch für die Zukunft noch trägt.
Die Kostenstellenrechnung beantwortet die Frage, wo (an welchen Stellen im Betrieb) Kosten angefallen sind.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist die Brücke zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung und damit Instrument der Kostenstellenrechnung.
Mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens werden Gemeinkosten den einzelnen betrieblichen Bereichen zugeordnet und Zuschlagsätze ermittelt, die in der Kostenträgerrechnung, insbesondere der Preiskalkulation Verwendung finden.
Als erstes ist eine Unterscheidung zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten erforderlich.
Einzelkosten:
Gemeinkosten:
Ein Betriebsabrechnungsbogen hat immer folgendes Schema zur Grundlage:
| Betriebsabrechnungsbogen (BAB) --- das Grundschema | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kostenarten | Hauptkostenstellen | ||||||||||||||||||
| Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | ||||||||||||||||
| Abschreibungen | |||||||||||||||||||
| Gehälter | |||||||||||||||||||
| Sozialkosten | |||||||||||||||||||
| Betriebssteuern | |||||||||||||||||||
| Miete | |||||||||||||||||||
| Gemeinkosten Gesamt | |||||||||||||||||||
Auf Grund der aus dem BAB gewonnen Daten lassen sich Zuschlagsätze errechnen:
Der hier skizzierte einfache Betriebsabrechnungsbogen wird als einstufig bezeichnet.
Die Gemeinkosten, die sich einem Produkt nicht direkt zuordnen lassen, werden in einer Rechenstufe auf die Hauptkostenstellen verteilt.
In den meisten Betrieben wird ein mehrstufiger BAB aufgestellt. Außer den Hauptkostenstellen werden weitere Kostenstellen eingerichtet.
Es sind
Vorgehensweise bei der Aufstellung des Betriebsabrechnungsbogens (BAB)
Die Werte für das Fertigungsmaterial und den Fertigungslohn sind ebenfalls der Ergebnistabelle entnommen. Die Lohnbuchhaltung teilt mit, in welchen Fertigungsstellen (Abteilungen) die Fertigungslöhne angefallen sind.
Wie kann vorgegangen werden?
Eine besondere Problematik stellt die Umlage der Allgemeinen Kostenstelle und der Hilfskostenstelle in der Fertigung dar.
Die Allgemeine Kostenstelle könnte zum Beispiel ein zentraler Fuhrpark, eine Hausverwaltung oder ein Heizhaus sein.
Bei der Fertigungshilfsstelle könnte es sich um eine kleine Werkstatt handeln, die in den Fertigungshauptstellen einen Teil der anfallenden Reparaturen operativ erledigt. Diese Anteile können aus Nebenaufzeichnungen des Fuhrparkleiters oder der Monteure der Fertigungshilfsstelle gewonnen sein. Vernünftige Schätzungen sind hier besser als übergroßer Arbeitsaufwand.
Die Kostenträgerrechnung ermittelt die Selbstkosten für die einzelnen Kostenträger. Sie dient dazu, Kostenkontrollen durchzuführen und Angebotspreise zu ermitteln.
Das grundlegende Werkzeug der Kostenträgerrechnung ist die Zuschlagkalkulation.
Das Schema ist wie folgt aufgebaut:
Kalkulationsschema
Die bisherigen Abschnitte dieses Artikels beschäftigten sich mit der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Diese drei Gebiete zusammengenommen werden als Vollkostenrechnung bezeichnet. Dieser Begriff ist deshalb entstanden, weil alle Kosten vollständig den Kostenträgern (den Produkten) zugerechnet werden und mit den am Markt anerkannten Leistungen (Preisen) verglichen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vollkostenrechnung dem Unternehmer Daten und Arbeitsmittel in die Hand gibt, die er bald als unabdingbar für zu treffende Entscheidungen erkennt.
Der hier zusammengefasste Beitrag der traditionellen Vollkostenrechnung für Entscheidungen des Unternehmers zeigt die großen Potenzen dieses Gebietes der Kosten- und Leistungsrechnung. Für viele praktische Probleme und Fragen werden Lösungen und Antworten geboten.
Dabei können allerdings Probleme nicht übersehen werden. Insbesondere hat sich in vielen Betrieben die Aufteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen und die Weiterverrechnung auf die Kostenträger als schwierig und arbeitsaufwendig erwiesen.
Eine besondere Problematik liegt in den Verteilungsschlüsseln, bei denen Kompromisse hinsichtlich der Genauigkeit unumgänglich sind. Es ist zum Beispiel nicht mit letzter Exaktheit möglich, die Arbeitskosten des Buchhalters jedem einzelnen Produkt zuzurechnen. Die Arbeit mit dem Betriebsabrechnungsbogen hat gezeigt, wie sich die Praxis in diesem und in anderen Fällen hilft.
Dennoch war und ist in vielen Betrieben die Vollkostenrechnung eine unabdingbare Grundlage, um die anstehenden betriebswirtschaftlichen Fragen beantworten zu können. Besonders gilt das für Betriebe mit einem über mehrere Jahre hindurch stabilem Produktionssortiment, gesichertem Absatz und hoher Kapazitätsauslastung .
Sind diese Bedingungen allerdings nicht oder nicht ausreichend vorhanden, muss die Vollkostenrechnung durch weitere betriebswirtschaftliche Instrumente ergänzt werden. Diese bietet die Deckungsbeitragsrechnung.
Die Tatsache, dass die Vollkostenrechnung nicht auf alle betriebswirtschaftliche Fragen Antworten liefern kann, ist kein Mangel. In der Fachliteratur wird das leider häufig so ausgedrückt. Damit wird dieses Gebiet unterschätzt.
Die Teilkostenrechnung gliedert die Kostenarten nicht nur danach, ob es sich um Einzelkosten (direkt dem Produkt zurechenbar) oder um Gemeinkosten (nur allgemein über Schlüssel zurechenbar) handelt, sondern darüber hinaus danach,
Die Teilkostenrechnung gliedert demzufolge die Kosten in
Variable Kosten verändern sich bei unterschiedlichem Produktionsumfang. Zum Beispiel steigen oder fallen die Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne proportional zum Produktionsumfang (Beschäftigungsgrad). Unveränderte Produktionstechnologie wird dabei unterstellt.
Fixe Kosten bleiben bei unterschiedlichem Beschäftigungsgrad unverändert, fest – also fix. Unterstellt wird dabei, dass nicht die ganz Betriebsorganisation umgestaltet wird. Ein Beispiel für fixe Kosten können kalkulatorische Abschreibungen sein. Sie verändern sich nicht, ob nun die Kapazität zu 60 oder zu 70 Prozent ausgelastet wird. Ähnliches gilt für Verwaltungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und sehr viele andere Kostenarten.
Die Unterscheidung der Kosten in fixe und variable Kosten ist für betriebliche Entscheidungen unabdingbar.
Nur so kann beantwortet werden:
Um diese und andere Entscheidungsfragen zu beantworten, wird die Deckungsbeitragsrechnung angewendet.
Der Deckungsbeitrag (DB) wird ermittelt als Differenz aus einem Erlös und den dafür notwendigen variablen Kosten.
Dieser DB ist also derjenige Betrag, mit dem ein Beitrag zur Deckung der Fixkosten und zur Erzielung eines Gewinns erreicht wird.
Die Deckungsbeitragsrechnung baut auch die Arbeitstabellen anders auf als die Vollkostenrechnung.
Die Grundgliederung ist:
Umsatzerlöse
minus variable Kosten
ergibt Deckungsbeitrag
minus fixe Kosten
ergibt Betriebsgewinn
Diese Gliederung liefert auch die Erklärung dafür, warum von Deckungsbeitragsrechnung gesprochen wird.
Es wird errechnet, welcher Beitrag nach Abzug der variablen Kosten (meist Material und Lohn) noch übrig bleibt, um einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten (die mit der Existenz des Betriebes verbunden sind) zu liefern und möglicherweise darüber hinaus außerdem noch Gewinn belässt.
In folgenden Schritten wird vorgegangen:
Dieses Vorgehen erklärt, warum zum Teil in der Praxis und in der Literatur die Begriffe
verwendet werden..
Beispiel: Umsatzerlös je Stück minus variable Stückkosten = Deckungsbeitrag
Bei diesem Schritt zeigt sich, dass die Vollkostenrechnung für das Treffen von Entscheidungen nicht ausreichend ist.
Folgendes Beispiel soll das illustrieren: (Zahlen in Tausend Euro)
Produkt A Produkt B Gesamt
Fertigungsmaterial 3000 1000 4000
+ Materialgemeinkosten 10% 300 100 400
Fertigungslohn 2500 800 3300
+ Fertigungsgemeinkosten 110% 2750 880 3630
Herstellkosten 8550 2780 11330
Verwaltungsgemeinkosten 12% 1026 333,6 1353,6
Vertriebsgemeinkosten 5% 427,5 139 566,5
Selbstkosten 10003,5 3252,6 13256,1
Umsatzergebnis 12000 3000 15000
Gewinn/Verlust 1996,5 -252,6 1743,9
Eine nur auf den Angaben der Vollkostenrechnung gegründete Entscheidung könnte dazu führen, dass Produkt B aus der Produktion genommen wird.
Ob dies die im betrieblichen Interesse liegende richtige Entscheidung ist, kann nur die Deckungsbeitragsrechnung beantworten.
Deckungsbeitragsrechnung
Produkt A Produkt B Gesamt
Umsatzergebnis 12000 3000 15000
minus variable Kosten 5500 1800 7300
= Deckungsbeitrag 6500 1200 7700
Fixkosten 6190,1
Gewinn 1509,9
Konsequenzen:
Würde auf den Absatz und die Produktion der Produktes B verzichtet, fallen die variablen Kosten von 1800 T Euro nicht an. Zugleich verschwindet ein Deckungsbeitrag von rund 1200 T Euro. Es verbleibt dann nur noch ein Deckungsbeitrag von 6500 T Euro. Nach Abzug der Fixkosten verbleibt also nur noch ein Gewinn von 309,9 T Euro.
Also ganz klar ist es:
Entscheidungsregel:
Solange ein Produkt noch einen Deckungsbeitrag erzielt, ist es unwirtschaftlich, dieses ohne weitere Überlegungen und Untersuchungen aus dem Produktionsprogramm herauszunehmen.
In der Praxis bewährt hat sich die Deckungsbeitragsrechnung mit stufenweiser Fixkostendeckung. Sie findet deshalb immer mehr Verbreitung.
Illustriert werden kann das Vorgehen an dem Zahlenbeispiel, das im Wikipedia-Stichwort Deckungsbeitrag vorgestellt wird. Das Beispiel ist in ein einem Rechentableau unter diesem Stichwort wie folgt aufbereitet:
Die Fixkostendeckungsrechnung sieht so aus:
| Bereich A | Bereich B | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kalkulationsobjekt | Produkt a1 | Produkt a2 | Produkt b1 | Produkt b2 | Produkt c |
| Nettoumsatz | 1000 | 5000 | 750 | 200 | 500 |
| ./. variable Kosten | 100 | 1000 | 250 | 50 | 80 |
| = Deckungsbeitrag I | 900 | 4000 | 500 | 150 | 420 |
| ./. Erzeugnisfixkosten | 100 | 800 | 100 | 40 | 20 |
| = Deckungsbeitrag II | 800 | 3200 | 400 | 110 | 400 |
| = Zwischensumme | 4000 | 510 | 400 | ||
| ./. Erzeugnisgruppenfixkosten | 1900 | 210 | 110 | ||
| = Deckungsbeitrag III | 2100 | 300 | 290 | ||
| Zwischensumme | 2100 | 590 | |||
| ./. Bereichsfixkosten | 1100 | 290 | |||
| = Deckungsbeitrag IV | 1000 | 300 | |||
| = Zwischensumme | 1300 | ||||
| ./. Unternehmensfixkosten | 800 | ||||
| = Deckungsbeitrag V / Betriebsergebnis | 500 | ||||
Die praktische Anwendung könnte wie folgt aussehen: Der für Produkt a1 verantwortliche Manager erhält als Vorgabe, dass er mindestens einen Deckungsbeitrag II von 800 T Euro zu erwirtschaften hat. Er kann in diesem Rahmen selbst bestimmen, ob er mehr variable Kosten bei höherem Umsatzerlös in Anspruch nimmt oder bei niedrigerem Umsatz geringere variable Kosten und geringere Erzeugnisfixkosten. Es werden ihm nur die Erzeugnisfixkosten angerechnet, die er überblickt, selbst im Bereich verursacht und in gewissen Grenzen auch beeinflussen kann.
In den höheren Management-Ebenen werden dann Plan-Deckungsbeiträge für die Erzeugnisgruppe, den Bereich und die oberste Management-Ebene als Maßstab vorgegeben.
Für die einzelnen Manager ist in der Regel ein solches Verfahren viel einsichtiger als wenn ihm Selbstkosten (Vollkosten) für das im Verantwortungsbereich hergestellte Erzeugnis vorgerechnet werden. Die verwendeten Schlüssel zur Umlage von Kosten, die der Manager gar nicht beeinflussen kann, werden kaum durchschaut und meist in der täglichen Praxis nicht verinnerlicht und akzeptiert.
Bei der Einrichtung von Profit-Centern in Unternehmen hat es sich als unabdingbar erwiesen, die Manager nur mit den fixen und variablen Kosten zu konfrontieren, die sie wirklich durchschauen und beeinflussen können.
Gewinnschwelle bedeutet Gleichheit von Erlösen und Kosten bei einem bestimmten Produktionsvolumen.
Ein einfaches Beispiel soll das zeigen.
Die Fixkosten eines Betriebes betragen 4.000.000 Euro
Hergestellt werden Automaten zu einem Preis je Stück 50.000 Euro
Variable Kosten (Material, Lohn) je Stück 30.000 Euro
Frage: wie viel Automaten müssen mindestens produziert werden, um die Kosten zu decken?
Antwort: 200 Automaten
Beweis:
Kosten Gesamt 10000.000 EURO
Erlös: 200 Automaten * 50.000 = 10000.000 EURO
Bei den verschiedenen Anwendungsgebieten der Deckungsbeitragsrechnung wird sehr häufig mit Formeln gerechnet.
Für die Berechnung der Gewinnschwelle lautet die Formel wie folgt:
Die Symbole bedeuten:
Mit Großbuchstaben (K, P) werden immer Werte für den Gesamtbetrieb ausgedrückt.
Mit Kleinbuchstaben (k, p) werden Werte für eine Erzeugniseinheit ausgedrückt.
Mit der Tiefstellung (Indexierung) wird verdeutlicht, ob fixe oder variable Kosten angegeben werden.
Bei Anwendung der Formel wird gerechnet:
Warum die Formel so lauten muss, wie oben angegeben, ist einfach nachzuvollziehen.
Wenn der Erlös (Menge * p) so hoch ist wie die Kosten, dann gilt:
Die Umstellung der Gleichung ergibt: Menge * p – Menge * kv = Kf
Durch erneute Umstellung ergibt sich die Formel für die Gewinnschwelle:
Die in Klammer gesetzten Angaben werden auch bezeichnet als Stückdeckungsbeitrag bezeichnet und erhalten als Symbol:
Der Zusammenhang zwischen dem Umfang des Absatzes, den Fixkosten, den variablen Kosten und dem Gewinn lässt sich ausgezeichnet grafisch darstellen.
Diese Darstellung ist dem Wikipedia-Stichwort Gewinnschwelle entnommen.
Es sei:
wobei:
Zum Verlauf der einzelnen Linien sind folgende Hinweise eventuell nützlich:
Das ist also die Gewinnschwelle. Nur ein darüber hinausgehender Verkauf führt in die Gewinnzone. Bleibt der Absatz darunter entsteht unweigerlich Verlust.
Englisch sprechende Betriebswirte bezeichnen die Gewinnschwelle gern als
In diesem Fall wurde in der englischen Sprache ein sehr aussagefähiger Begriff gefunden.
Der Gleichheitspunkt (even-point) von Erlösen und Kosten wird durchbrochen – die Gewinnzone wird erreicht.
Der Zusammenhang zwischen Produktionsumfang, variablen Kosten, Fixkosten und Gewinn ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Mittelpunkt unternehmerischer Entscheidungen getreten. Der Kampf um neue Märkte führt in vielen Fällen zur besseren Deckung der Fixkosten und zu höherem Gewinn.