Unter Bewusstseinsstörung versteht man die Beeinträchtigung der Selbstkontroll-Fähigkeit und der Gesamtheit aller gegenwärtigen, empfundenen psychischen Vorgänge (Bewusstsein).
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Bewusstseinsstörungen werden u.a. unterteilt in Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Bewusstseinsverschiebung und unterschiedliche Grade der Bewusstseinsverminderung:
Sonderfall des Komas ist das Wachkoma oder Apallisches Syndrom.
Eine Bewusstseinsstörung ist immer das Symptom einer zugrundeliegenden Gesundheitsstörung. Unter anderem kommen folgende in Frage:
Der Patient reagiert nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und/oder Anfassen. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.
Rettungskette befolgen:
Bei Vorliegen von Sopor oder Koma:
weitere Maßnahmen durch den Rettungsdienst
Bewusstlosigkeit führt im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften (§ 105 BGB) sowie zu Deliktsunfähigkeit (§ 827 BGB). Im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossene Ehen sind aufhebbar. Verhalten, das im Zustand der Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird, fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung.
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