Berlin ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt, welche die Funktion von Stadtbezirken haben.
Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.
Ihre Verwaltungsaufgaben nehmen die Bezirke über das Bezirksamt wahr, an dessen Spitze jeweils ein eigener Bezirksbürgermeister steht. Die Bezirke von Berlin sind nur von der Einwohnerzahl in etwa mit Landkreisen zu vergleichen. Da das Bundesland Berlin als Stadtstaat eine Einheitsgemeinde ist, gibt es die Verwaltungsebene des Kreises in Berlin nicht (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie haben nicht einmal den Status einer Kommune. Vielmehr handelt es sich um „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).
Für die Bürger haben sich teilweise längere oder ganz andere Wege zu den Behörden ergeben. Dazu ging ein Stück Identität verloren, denn die alten Verwaltungseinheiten waren historisch gewachsen. So empfinden sich zum Beispiel viele im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf lebende Berliner bis heute nicht als Charlottenburg-Wilmersdorfer, sondern eher als Wilmersdorfer (in den Grenzen des ehemaligen Dorfes) oder sogar als Schmargendorfer oder Grunewalder.
Lange währte der Streit um die Namensgebung der neuen Verwaltungsbezirke. Es wurde z.B. debattiert, ob der aus den Bezirken Steglitz und Zehlendorf neu gegründete Bezirk den Namen Steglitz-Zehlendorf oder Zehlendorf-Steglitz tragen sollte. Auch eine Nummerierung der Bezirke nach Pariser Vorbild stand zur Diskussion. Einige Vorschläge für neue Namenskreationen nahmen kabarettistische Züge an: So wurden beispielsweise die Namen Südwestbezirk, Bezirk City, Pankbergsee (für Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee), Zehlitz (für Zehlendorf und Steglitz), Tempelberg oder Schönehof vorgeschlagen. Des Weiteren mussten aus den alten Bezirkswappen neue kombiniert werden. Auch die Bürgermeister der ehemaligen Bezirke mussten sich um einen Posten streiten, was besonders Schwierigkeiten bereitete, wenn die früheren Bezirke unterschiedliche politische Mehrheiten hatten.
Es wird auf politischer Ebene immer wieder die Frage erhoben, ob Berlin überhaupt Bezirke benötigt und man nur noch Ortsbeiräte einrichtet. Hintergrund ist der anhaltende Spardruck sowie eine mögliche Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen.
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Die amtliche Nennform ist Verwaltungsbezirk, der Regelgebrauch ist weiterhin Bezirk.
(In Klammern die alten Bezirke, die in den Großbezirk eingegliedert wurden und nicht mehr in der offiziellen Bezirksbezeichnung erkennbar sind.)
Siehe auch: Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins
Bereits auf der Konferenz von Jalta vereinbarten die Alliierten, Berlin in Sektoren aufzuteilen (später: Viersektorenstadt), die Sektorengrenzen orientierten sich an bestehenden Bezirksgrenzen. Obwohl Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dennoch gemeinsam verwaltet werden sollte, führten die nicht überbrückbaren Differenzen der Westalliierten und der Sowjets zu einer Teilung der Stadt. Mit zeitlicher Verzögerung entwickelten sich daraus die zwei getrennten Verwaltungen von Ost-Berlin und West-Berlin.
In Ost-Berlin wurden die Bezirke als Stadtbezirk geführt, um den Unterschied zu den Bezirken der DDR deutlich zu machen. Im Sprachgebrauch wurde Stadtbezirk auch zu Bezirk verkürzt. In West-Berlin waren Bezirk oder Verwaltungsbezirk die rechtliche Nennform. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt.
Bei der Bildung von Groß-Berlin werden die großstädtischen Verwaltungen der eingemeindeten sieben Stadtgemeinden jeweils zu Bezirkverwaltungen der Stadt (*). Das Stadtgebiet von Alt-Berlin selbst wird in sechs Bezirksverwaltungen geteilt. Die weiteren vierzehn Bezirke richten sich in ihrem Namen nach den größten eingemeindeten Ortschaften.
Es gab noch keine Bezirksaufteilung im heutigen Sinn. Die Verwaltungsstrukturen waren sehr unterschiedlich geregelt. Vieles wurde stadtteilübergreifend zentral verwaltet.
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