Als Bezirksbürgermeister werden die Verwaltungschefs der Berliner Stadtbezirke bezeichnet.
Sie stehen an der Spitze der 12 Berliner Stadtbezirke (Bezirksamt). Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung ihres Stadtbezirks für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Im Gegensatz zur Wahl der Bezirksstadträte unterliegt die Bezirksbürgermeisterwahl nicht dem Grundsatz der Quotenwahl, sondern kann auch entsprechend der politischen Mehrheitsverhältsnisse erfolgen.
Die Wahlen in den Berliner Bezirken sind stets an die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin gekoppelt.