Bezirkstag (Bayern)

Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Die kommunale Selbstverwaltungskörperschaft Bezirk existiert in Bayern parallel zur staatlichen Mittelbehörde Regierungsbezirk. Die Bezirke und die jeweils gleichnamigen Regierungsbezirke umfassen die gleichen Gebiete.

Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Seine Mitglieder werden als Bezirksräte bezeichnet und bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden des Bezirkstags und Leiter der Bezirksverwaltung. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig. Bei der Wahl hat jeder Bezirksbürger zwei Stimmen für Direktkandidaten und Listen. Für die Stimmauszählung gilt das d’Hondt’sche Verfahren. Auf eine Fünf-Prozent-Sperrklausel wird wie im bayerischen Kommunalwahlrecht üblich verzichtet.

Die Bezirkstage können Ausschüsse bilden. In der Bezirksordnung vorgeschrieben ist der Bezirksausschuss, dem neben dem Bezirkstagspräsidenten acht (in Oberbayern 12) weitere Bezirksräte angehören.

Die Größe der Bezirkstage hängt von der Anzahl der Landtagsabgeordneten ab, die im jeweiligen Bezirk für den bayerischen Landtag gewählt werden:

Da die Bezirke als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein Bezirkstag mit einem Stadtrat oder einem Kreistag funktional vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der Bezirke zuständig, von denen angenommen wird, Landkreise und kreisfreie Städte könnten sie nicht selbst wahrnehmen:

  • Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke)
  • Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen)
  • Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen)
  • Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
  • Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)


Inhaltsverzeichnis

Sitzverteilung in den Bezirkstagen

Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit dem Landtag gewählt.

Bezirkstagswahlen seit 1954

Die Sitzverteilung in den sieben Bezirkstagen (Gesamtergebniss aller sieben Bezirke):

Wahl CSU SPD Grüne¹ FW ödp FDP REP BP NPD GDP² KPD Gesamt
2003 113 38 14 10 2 2 1 180
1998 111 65 10 9 1 1 6 1 204
1994 113 63 15 4 3 5 1 204
1990 116 56 14 1 8 8 1 204
1986 123 59 14 5 3 204
1982 126 67 7 4 204
1978 127 67 1 9 204
1974 132 64 8 204
1970 121 72 8 1 2 204
1966 101 76 8 5 14 204
1962 104 75 9 7 9 204
1958 101 65 8 14 16 204
1954 83 60 13 27 19 2 204

¹ 1978 AUD mit Kennwort Die Grünen ² 1954 und 1958 GB/BHE

Bezirkstagswahl 2003

Die Sitzverteilungen nach der Wahl 2003 in den einzelnen Bezirkstagen:

Bezirk CSU SPD Grüne FW ödp FDP REP Gesamt
Oberbayern 34 11 6 2 1 2 1 57
Niederbayern 12¹ 3 1 1 18
Oberpfalz 11 4 1 1 17
Oberfranken 10 5 1 1 17
Mittelfranken 15 7 2 1 25
Unterfranken 13 4 1 2 20
Schwaben 18 4 2 2 26

¹ Durch Parteiübertritt gewann die CSU in Niederbayern am 27. Februar 2006 einen weiteren Sitz hinzu, die ödp verlor ihren Sitz im Bezirkstag.

Ausschussgemeinschaften

Kleinere Parteien können sich, um Sitze in den Ausschüssen zu erhalten, zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen.

Derzeit gibt es folgende Ausschussgemeinschaften:
Im Bezirk Oberbayern bilden FDP, Freie Wähler und ödp eine Ausschussgemeinschaft. In Niederbayern sind Freie Wähler, Grüne und ödp eine Ausschussgemeinschaft eingegangen. In den Bezirken Oberpfalz, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben bilden Grüne und Freie Wähler eine Ausschussgemeinschaft. Für Oberfranken konnten keine Angaben ermittelt werden.

Quelle:
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