Bezirksverwaltungsbehörde ist in Österreich die Bezeichnung für eine Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in der I. Instanz. Ihre örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf den ihr zugewiesenen Verwaltungsbezirk (auch „politischer Bezirk“).
Bezirksverwaltungsbehörde ist
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für die Vollziehung folgender Bereiche sachlich zuständig und nimmt sie als Einzelorgan wahr:
Somit kann sie funktionell sowohl als Bundes- wie auch als Landesorgan auftreten.