Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage [es muss alles auf das gleiche hinaus gehen] lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts – nachfolgend zumeist anhand eines Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital mit dem Ziel, das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bilanz ist Bestandteil des Jahres-, eines Zwischenabschlusses oder anderen Stichtagsanalysen eines Unternehmens, sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den ökonomischen Erfolg eines betriebswirtschaftlichen Akteurs in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar. Eine Bilanz wird grundsätzlich auf einen definierten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen definierten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanzstichtag.
Die Bilanz soll nach herrschender Ansicht folgende Funktionen erfüllen:
Umgangssprachlich bezeichnet Bilanz auch den gesamten Jahresabschluss eines Unternehmens. Die Beurteilung eines Unternehmens auf Grund seines Jahresabschlusses nennt man dementsprechend Bilanzanalyse. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Fundamentalanalyse.
Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt dargestellt:
Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite der Bilanz aufgezeigt, die Passiva auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.
Gemäß § 266 HGB ist eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz wie folgt aufgebaut (Vorläufer ist der obligatorische Reichskontenrahmen (RKR) von 1937):
| Aktivseite | Passivseite |
|---|---|
|
|
Erleidet die Unternehmung einen so hohen Verlust, dass das Eigenkapital rechnerisch negativ wird, so wird der "Negativbetrag" als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen.
Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und Pensionsfonds bestehen eigenständige Bilanzgliederungsschemata nach HGB.
Im schweizerischen Recht sind die kaufmännischen Buchführungsvorschriften mit allgemeinen Grundsätzen und dem Gewohnheitsrecht (allgemeine kaufmännische Usanz) geregelt.
Betriebsrechnung und Jahresbilanz sind nach allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und übersichtlich aufzustellen, damit die Beteiligten einen möglichst sicheren Einblick in die wirtschaftliche Lage des Geschäftes erhalten.
Bilanz
| Aktiven (Vermögen, Investition) | Passiven (Schulden, Finanzierung) |
|---|---|
|
|
*davon gegenüber Konzerngesellschaften und wesentlichen Aktionären
In der Praxis werden die Aktiven nach dem Liquiditätsprinzip, die Passiven nach dem Fälligkeitsprinzip geordnet. Das heißt, je schneller ein Aktivposten flüssig gemacht werden kann bzw. ein Passivposten fällig wird, desto weiter oben wird er platziert. Der Vergleich derart geordneter Aktiven und Passiven gibt einen Hinweis auf die Liquidität der Unternehmung.
Erfolgsrechnung
| Aufwand (Ausgaben) | Ertrag (Einnahmen) |
|---|---|
|
|
Eine nach International Accounting Standards (IFRS) aufgestellte Bilanz unterscheidet sich in ihrem Aufbau von einer Bilanz nach deutschem HGB. Der Aufbau einer IAS-Bilanz ist geregelt in IAS 1, Paragrafen 51-77 ("Balance Sheet"), wobei IAS 1.51 dabei den Unternehmen zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Bilanzgliederung einräumt:
Eine eindeutige Vorgabe, ob diese Gliederung in aufsteigender oder in absteigender Ordnung zu erfolgen hat, existiert dabei nicht. Allerdings präferiert das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) in RIC 1 (Rechnungslegungs Interpretation Nr. 1 "Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses") als Leitlinie für die Bilanzierung deutscher Unternehmen nach IFRS offenbar die Reihenfolge langfristig - kurzfristig (vgl. Anhang zu RIC 1: Beispiel für ein Bilanzgliederungsschema).
Im Steuerrecht wird der Unternehmenserfolg durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt (§ 4 EStG). In der Bilanz entspricht das Eigenkapital dem Betriebsvermögen. Privateinlagen des Unternehmers tragen jedoch nicht zum Erfolg bei, ebenso wie Privatentnahmen den Erfolg nicht mindern.
Der Erfolg/Gewinn ist also
Der Erfolg muss allerdings nicht immer positiv sein, denn auch ein Verlust wird als "Erfolg eines Unternehmens" bezeichnet!
Grundlage bei der Erstellung einer Bilanz ist die ordnungsmäßige Buchführung. Die Bilanz soll ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen. Dies wird als Prinzip der Bilanzwahrheit und Prinzip der Bilanzklarheit bezeichnet. Zusätzlich gilt das Vorsichtsprinzip, ungenau bezifferbare Bestände sollten eher pessimistisch eingeschätzt und mögliche Risiken gegebenenfalls berücksichtigt werden. Geregelt sind diese Normen in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB).
Wer eine Bilanz aufzustellen hat, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Dort ist auch der gesetzlich vorgeschriebene Aufbau zu finden.
In die Bilanz müssen alle Fakten einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Bilanz bekannt und für den Zeitraum zwischen zwei Bilanz-Stichtagen relevant sind. Daher genügt es nicht, einen zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Kontostand in die Bilanz aufzunehmen. Zusätzlich müssen im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag bezogene, aber noch nicht bezahlte Leistungen bewertet werden. Es muss ebenfalls festgestellt werden, welche Zahlungen bereits für Leistungen geleistet wurden, die erst im folgenden Jahr bezogen werden − beispielsweise eine Vorauszahlung für Rohstofflieferungen.
Eine Schwierigkeit bei der Erstellung von Bilanzen ist daher, dass zu einem Zeitpunkt selten alle zu berücksichtigenden Fakten bereits bezifferbar sind. So ist zum Beispiel bekannt, dass ein Unternehmen für den Monat Dezember eine Telefonrechnung erhalten wird. Da auch die Nutzung dieser Leistung bereits im Dezember erfolgte, muss die berechtigte Forderung des Anbieters in die Bilanz einfließen. Die entsprechende Rechnung liegt jedoch möglicherweise erst Ende Januar des Folgejahres vor. Somit ist es praktisch unmöglich, eine Bilanz sowohl präzise als auch zeitnah zu erstellen. Entsprechend vergehen bei großen Unternehmen zumeist zwei bis vier Monate bis zur Bekanntgabe der ordentlichen Bilanz. Andererseits wird gerade bei börsennotierten Unternehmen eine zeitnahe Bilanz erwartet, so dass − und diese Tendenz verschärft sich in den letzten Jahren zunehmend − oftmals zu Lasten der Genauigkeit eine möglichst schnelle Bilanz erstellt wird, in der viele Werte nur geschätzt werden konnten.
Des Weiteren fordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes eine tatsächliche Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Für vorhandene Waren erfolgt dies zumeist in Form einer Inventur, in der mögliche Differenzen zwischen den erfassten Lagerveränderungen und den tatsächlich vorhandenen Beständen festgehalten werden können.
Schließlich erfolgt die Bewertung der Anlagegüter eines Unternehmens. Hier müssen für die in der Produktion genutzten Mittel (z. B. Maschinen) sowie für die langfristigen Finanzanlagen (z. B. Immobilien und Unternehmensbeteiligungen) realistische Werte ermittelt werden. Dies kann über Abschreibungen erfolgen, so dass der Wert eines Firmenfahrzeuges über die geplante Nutzung von (beispielsweise) acht Jahren gleichmäßig in jedem Jahr um ein Achtel des Kaufpreises herabgesetzt wird (lineare Abschreibung). Ein anderer Ansatz ist die Ermittlung des theoretischen Verkaufspreises, der insbesondere für Investitionen in öffentlich gehandelte Werte (Aktien anderer Unternehmen) angebracht ist. Hier können beispielsweise die im Besitz des Unternehmens befindlichen Aktien zum Kurs des letzten Handelstages vor dem Bilanzstichtag bewertet werden.
Zum Schutz der Gläubiger eines Unternehmens gilt bei der Bewertung von Vermögenswerten das so genannte Vorsichtsprinzip, welches seine konkrete Anwendung in folgenden Bewertungsprinzipien findet:
siehe den Hauptartikel Bilanztheorie
Spätestens seit dem Beginn des Informationszeitalters zeigt sich, dass der Wert von immateriellen Aktiva für die Bewertung eines Unternehmens eine wachsende Bedeutung erlangen kann. So können außerordentliche Kenntnisse (Unternehmenswissen, siehe Wissensmanagement) einen erst in Zukunft in finanziellen Erfolg umsetzbaren Marktvorteil erbringen. Ebenso gelten erfolgreich eingeführte Marken als wertvolles Eigentum, helfen sie doch bei der Schaffung von Kundenvertrauen und Kundenbindung (vgl. Markentreue).
Die Schwierigkeit bei der Präsentation einer realistischen wirtschaftlichen Darstellung liegt jedoch darin, diesen durchaus relevanten immateriellen Gütern einen angemessenen Wert zuzusprechen, sprich z. B. den Markenwert zu ermitteln. Da der zukünftig aus diesen Gütern erwachsende Ertrag nicht realistisch vorhersehbar ist, dürfte eine unternehmensübergreifende Struktur für diese Darstellung noch einige Jahre auf sich warten lassen.
Besonders bei Dienstleistungsunternehmen kann der Geschäftserfolg − und damit der Wert des Unternehmens − möglicherweise von Aktiva abhängen, die sich bilanziell bislang gar nicht erfassen lassen, insbesondere den Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen. Die Mitarbeiter gehen auf Basis der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge ihrer Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens nach. Sie − und nicht Maschinen − erzeugen Dienstleistungen und damit Umsatz mit Kunden. Sie entscheiden mittels der Qualität ihrer Leistung über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Ein Beispiel sind die sog. 'Investmentbanken', deren geschäftlicher Erfolg zu wesentlichen Teilen von den Kundenkontakten und Kenntnissen der Mitarbeiter abhängt. Aufgrund einer bestehenden Vertrauensbasis zwischen Kunden und einem einzelnen Mitarbeiter, erhält das Unternehmen Aufträge − oder eben nicht.
Der Betriebswirtschaftslehre ist es bislang noch nicht im hinreichenden Maße gelungen, allgemein akzeptierte Bewertungsregeln für den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktor Arbeit im Hinblick auf die Aktivierung von menschlicher Arbeit zu formulieren.
Hinzu kommt, dass selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen, beispielsweise Software oder Patente, nach deutschem und österreichischem Handelsgesetzbuch nicht in der Bilanz angesetzt werden darf (nach IFRS schon, wenn die in IAS 38 angeführten Kriterien erfüllt werden). So darf ein Softwareunternehmen in seiner Bilanz zwar die Computer anführen, mit denen die Programmierer arbeiten, sowie die Sessel, auf denen sie sitzen, nicht aber die resultierenden Programme, auch wenn sie einen Großteil des Umsatzes ausmachen.
Zu Zeiten der Übertreibungen der New Economy führten Akquisitionen von Unternehmen zu dem großen Firmenwert (Goodwill), einem immateriellen Vermögenswert, in der Bilanz des kaufenden Unternehmens. Dies zeigt, dass scheinbar zukünftig zu erzielenden Erträge gegenüber den Zeitwerten der Substanz des Unternehmens deutlich überbewertet wurden. Ausbleibende Erträge führten zu den größten Verlusten, die Unternehmen jemals ausgewiesen haben, da dies dazu führte, dass die Goodwills abgeschrieben werden mussten. Am stärksten war dies bei AOL zu sehen, das den Goodwill abschreiben musste, der bei der Akquisition von Time Warner entstanden war.
Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) von Kapitalgesellschaften müssen beim Registergericht veröffentlicht und − bei Überschreiten gewisser Wertgrenzen − von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.
Die Bankbilanz gibt Aufschluss über die Liquiditätslage und die Risikosituation eines Kreditinstituts. Die Gliederung erfolgt auf der Aktivseite nach abnehmender Liquidität, d. h. sie beginnt mit liquiden Mittel. Man unterscheidet statische und dynamische Liquidität. Auf der Passivseite steht das Fremdkapital vor dem Eigenkapital; sie gliedert sich nach zunehmender Fristigkeit.
Die Aktivseite differenziert zwischen Forderungen und Wertpapieren; dagegen wird nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Die Sachanlagen finden sich unter Sonstige Aktiva wieder. Die Passivseite unterscheidet Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten.
| Aktivseite | Passivseite |
|---|---|
|
|
Die Aussagefähigkeit der Bankbilanz hinsichtlich der Liquiditätslage ist eingeschränkt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Rechnung. Außerdem erfordert die Objektivierung, bspw. hinsichtlich der Laufzeit oder der Ansatz- und Bewertungsvorschriften, eine Differenzierung nach unterschiedlicher Liquidität.
Die Bankbilanz berücksichtigt Bonitätsrisiken, aber keine Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken. Nachrangige Forderungen werden aus der Bilanz ausgegliedert oder im Anhang aufgeführt.
Das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) sieht in der VGR Vermögensbilanzen vor, bei denen die Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) mit den Passiva (Verbindlichkeiten) zum Reinvermögen saldiert werden.
Finanzielle Vermögensbilanzen saldieren das Bruttogeldvermögen, die Forderungen, mit den Verbindlichkeiten zum Nettogeldvermögen.
| Wiktionary: Bilanz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |