Das Bilderverbot oder Abbildungsverbot ist das Verbieten bildlicher Darstellungen, sei es zwei- oder dreidimensionaler, statischer oder dynamischer Art (Bilder und Statuen, Filme und Roboter). Das ursprünglich ausschließlich religiöse Verbot erweiterte sich zur Zensur.
Das Ausmaß des Verbotes kann die Abbildung von Göttern und Götzen, spezifischen Individuen (Propheten, Persönlichkeiten), Lebewesen aller Art (eine Art Bildervegetarismus), oder sogar alle Geschöpfe betreffen. Die Vorschriften entspringen monotheistischen Religionen, wo die Abbildungsverbote der pantheistischen Bilderverehrung entgegenwirken sollen. Unterschiedliche Auslegungen von Abbildungsverboten innerhalb der Religion können sich aus verschiedenen Interpretationsschulen oder aus der Diskrepanz zwischen Norm und Praxis entwickeln.
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In Judentum, Islam, in Teilen des Protestantismus (vor allem in der kalvinistischen reformierten Kirche) und der Assyrischen Kirche (zeitweise auch in der orthdoxen Kirche) wurde das Bilderverbot eng ausgelegt. Der Zoroastrismus und der Islam lehnen die Bilderverehrung aus den selben Motiven ab wie das Judentum. Im Islam sind stattdessen kalligraphische Schriftzüge und geometrische Muster und Pflanzenornamentik verbreitet. Bis auf sehr wenige Ausnahmen finden sich in Synagogen und Moscheen weder Darstellungen Gottes, noch von Religionsstiftern, Menschen oder Tieren.
Am Anfang der Zehn Gebote der Hebräischen Bibel heißt es: „Du sollst Dir kein Götterbild machen, auch keinerlei Abbild dessen, was oben im Himmel oder was unten auf der Erde oder was in den Wassern unter der Erde ist. Du sollst dich vor ihnen nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen.“[1]
Das mosaische Gebot ist:
Der älteste überlieferte monotheistische Versuch in einer Hochkultur, der des Pharao Echnaton setzte die bildlichen Darstellungen mit Stiländerungen fort und bildet somit das Beispiel einer monotheistischen Religion ohne Abbildungsverbot.
Bei Tacitus heißt es zwar von den Germanen, die wie die Römer und Griechen des Altertums eine polytheistische Religion hatten: „Übrigens finden sie es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, die Götter in Tempelwände zu bannen oder sie irgendwie menschlichen Zügen ähnlich darzustellen.“[2] Tatsächlich findet man aber bei den Stämmen und Völkern im Norden (bevor sich das Christentum durchsetzte) über die Jahrhunderte Bildnisse (Felsritzungen) und hölzerne Skulpturen (Moorfunde), die vermutlich ihrer Götter darstellen.
Über die Einstellung der frühen Christen gegenüber Bildern gibt es wenig Nachrichten, von den frühen Kirchenvätern existieren kaum Stellungnahmen dazu. Aufgrund von Ausgrabungen, lässt sich sagen, dass die damaligen Kirchen weder den reichen Statuen- oder Ikonenschmuck der späteren Katholiken und Orthodoxen, noch die schmucklose Kahlheit der reformierten Protestanten hatten. Vielmehr findet sich eine reichhaltige Ornamentik mit Tier- und Pflanzendarstellungen sowie verschiedenen symbolträchtigen Bildern (Pfau, Taube, Fisch, Anker, Kreuz, Hirte, etc.)
Die erste Auseinandersetzung des Christentums über ein Abbildungsverbot fand im byzantinischen Bilderstreit des 8./9. Jahrhunderts statt, der nach umfangreichen Zerstörungen schließlich zugunsten der Bilder beendet wurde.
Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung altgläubiger Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur „ärgerliche“ Bilder wie Heiligenfiguren und -darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger besonders nach ihrer Erfahrung mit den Verheerungen und Exzessen des Bildersturms solche Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen. Die reformierte Kirche verzichtet auf jegliche religiöse Darstellung (Schmuck und Bilder), weil sie das 2. Gebot (2. Moses 20,4) in einem erweiterten Sinn auslegten. In einem reformierten Gottesdienst steht allein das Wort Gottes in Form der Predigt im Vordergrund.