Bildungspolitik ist Politik, die auf Gestaltung, Legitimation und Administration des Bildungswesens zielt.
Es handelt sich dabei im Zuge der gegenwärtigen Tendenz zu Informations- und Wissensgesellschaften um ein zunehmend bedeutsames Politikfeld, dessen Ausrichtung auch für die Selbstbehauptungschancen der einzelnen Staaten und nationalen Kulturen (aber auch eines Staatenverbunds wie der EU) im weltgesellschaftlichen Kontext zunehmend wichtig wird. Auch gilt es zu bedenken, dass Auswahl und Vermittlung der Bildungsinhalte in freiheitlich-demokratischen politischen Systemen eine erheblich anspruchsvollere Aufgabe darstellen als unter Bedingungen des Autoritarismus oder in der Diktatur. Während Despotien aller Art mit Indoktrination und einem Unterdrückungsapparat die Menschen nach den jeweiligen Zwecken zu formen trachten, muss die offene Gesellschaft ihre Bürger auf den notwendigen Selbststeuerungsprozess einstellen.
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Zur Bildungspolitik gehört in Deutschland die Verwaltung der Schulen und Hochschulen, die im Wesentlichen auf Länderebene von den Kultusministerien wahrgenommen wird.
Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer (Kulturhoheit). Dies hat dazu geführt, dass sich die Schulsysteme in Deutschland teilweise stark zwischen den Bundesländern unterscheiden. Durch die regelmäßigen Kultusministerkonferenzen wird allerdings versucht, die wichtigsten Dinge einheitlich zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Dauer der Schulferien und ihre Terminierung sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der Lehrpläne, Abschlussprüfungen am Gymnasium (siehe auch: Zentralabitur), der Anzahl von Schuljahren (12 oder 13 Jahre), dem Fächerangebot, den Schultypen (siehe auch: Gesamtschule) und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule (siehe auch: Orientierungsstufe). Teilweise gibt es aber auch innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede: So wird im größten Teil Baden-Württembergs als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet, nur entlang der Grenze zu Frankreich, Französisch.
Ähnlich sieht es bei den Hochschulen aus: Unterschiede gibt es hier insbesondere bezüglich der Finanzierung und möglicher Studiengebühren. In diesem Bereich, der Hochschulbildungspolitik, wurden Versuche des Bundes, sich in die Bildungshoheit der Länder einzumischen, in den vergangenen Jahren nicht zuletzt vom Bundesverfassungsgericht untersagt (siehe z.B. Juniorprofessur). Umstritten bleibt auch, welche Rolle die Europäische Union und ihre Organe in Fragen der Bildungspolitik einnehmen dürfen und wie auf internationaler Ebene angesiedelte Abkommen (z.B. im Europarat) bzw. Absprachen (z.B. durch den Bologna-Prozess) auf die Politik der Länder zurückwirken.
Da die Bundesländer für die Bezahlung der Lehrer und Professoren sowie den Bau der Schulgebäude zuständig sind, spiegeln diese Bereiche oft auch die aktuelle finanzielle Lage des Bundeslandes wider.
Neben der Kultusministerkonferenz dient auch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung der Koordination der Bildungspolitiken der 16 Bundesländer.
Der UN-Bildungsbeauftragte Vernor Munoz übte im Februar 2006 Kritik an der mangelnden Chancengleichheit in der deutschen Bildungspolitik, Bildung sei in Deutschland von sozialer Herkunft abhängig wie in wenig entwickelten Ländern sonst. Munoz kritisierte auch den Föderalismus in der Bildungspolitik.
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