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Historisches Amt in der Grafschaft Hanau-Münzenberg um Frankfurt herum, auch Grafschaft Bornheimer Berg genannt. Namensgebend ist das heute zu Frankfurt gehörige und etwas erhöht liegende Bornheim, das aber seit 1481 auch rechtlich nicht mehr zum Amt gehörte. Ursprünglich gehörten neunzehn Gemeinden im Frankfurter Umland zum Amt.
1320 verpfändet König Ludwig IV. den Bornheimerberg an Ulrich II. von Hanau. 1336 gestattete der Kaiser der Stadt Frankfurt, den Bornheimerberg an seiner Stelle von Hanau einzulösen. 1351 erneuert Kaiser Karl IV. allerdings diese Pfandschaft für Hanau. 1434 wird Graf Reinhard II. mit dem Bornheimerberg belehnt.
Bei der Teilung der Grafschaft Hanau 1458 verblieb der Bornheimerberg bei der Grafschaft Hanau-Münzenberg. Alle Versuche Frankfurts, eine Ausweitung des Hanauer Einflussgebietes zu verhindern, scheiterten. Zwar wurden die Ansprüche Frankfurts auf die neunzehn Dörfer des Amtes nach einem über hundert Jahre dauernden Prozess vom Reichsgericht bestätigt, jedoch verfügten weder Frankfurt noch das Reich über die Macht, das Urteil durchzusetzen. So ließ sich die Stadt schließlich auf einen Vergleich ein. Nachdem die Schelme von Bergen ihre Rechte an Bornheim 1475 an Frankfurt verkauft hatten, gab 1481 auch Hanau seinen Anspruch auf Bornheim auf. Zusammen mit Hausen und Oberrad fiel Bornheim damit endgültig an die Stadt Frankfurt. Am 12. Oktober 1475 leisteten die Bornheimer dem Frankfurter Rat den Huldigungseid. Das Grafschaftsgericht wurde nach Bergen verlegt. Als Gegenleistung verzichteten die Frankfurter auf ihre Ansprüche auf die übrigen sechzehn Gemeinden des Bornheimerbergs.
Das Amt Bornheimer Berg umfasste die Orte
und bis 1481 auch
Zwei Ortschaften des Amtes Bornheimerberg sind Kondominate zwischen Hanau und anderen Landesherren:
Zu unterscheiden von dem Amt Bornheimerberg ist das Gericht Bornheimerberg. Es umfasste nur einen Teil der Orte, die das Amt umfasste: