Das schweizerische Bundesamt für Metrologie (METAS) vermittelt Masseinheiten, beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln und leitet den Schweizerischen Eichdienst. Es ist das Schweizer Pendant zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Deutschland und zum österreichischen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
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Die Gesetzgebung über das Messwesen ist gemäss Artikel 125 der Bundesverfassung eine Aufgabe des Bundes. Das Bundesgesetz über das Messwesen stützt sich auf diesen Verfassungsartikel und sieht ein Bundesamt als Vollzugsorgan vor.
Das Bundesamt ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angegliedert und hat seinen Sitz in Bern. Direktor des Bundesamtes ist Dr. Wolfgang Schwitz.
Die Schweiz ist in Eichämter unterteilt, welche von den Kantonen bestimmt werden. Diese eichen die in Industrie, Gewerbe und Handel im Einsatz befindlichen Messgeräte (vorwiegend Waagen). Das Bundesamt kalibriert wiederum die Messgeräte der kantonalen Eichämter (Rückverfolgbarkeit auf nationale Normale). Das Bundesamt gleicht seine Masse mit den internationalen Normalen ab, dafür besitzt es mehrere Massekomparatoren und eine Watt-Waage.
Das Labor für Zeit und Frequenz der METAS betreibt mehrere Atomuhren, die als Frequenznormale und Zeitnormale dienen. Damit wird die schweizerische Atomzeit TAI(CH) geführt und die schweizerische Weltzeit UTC(CH) errechnet. Das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) errechnet daraus, zusammen mit den Daten vieler anderer Institute, die Internationale Atomzeit TAI und die koordinierte Weltzeit UTC.
Im Zeitgesetz von 1980 wurde festgelegt, dass in der Schweiz die Mitteleuropäische Zeit MEZ und im Sommer die Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ gilt. Die gesetzliche Zeit in der Schweiz ist somit MEZ = UTC + 1 h und im Sommer MESZ = UTC + 2 h.
Das Labor für Zeit und Frequenz stellt die so erarbeitete gesetzliche Zeit mit verschiedenen Zeitübertragungsdiensten zur Verfügung:
Brockhaus-1911: Warenhaus für Armee und Marine · Mit Gott für König und Vaterland · Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft · Bank für Handel und Industrie · Metrologie · Warenhaus für deutsche Beamte · X für ein U machen · Volksverein für das katholische Deutschland · Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur · Bund für Mutterschutz · Gesellschaft für soziale Reform · Verein für Sozialpolitik · Institut für archäologische Korrespondenz
Eisler-1904: An-und-für-sich-sein · Für-sich-sein · Beweise für das Dasein Gottes
Lueger-1904: Kühler für Maische · Krane für Massentransport [2] · Krane für Massentransport [1] · Schieber für Gasbeleuchtung · Normalprofile für Walzeisen · Motoren für Luftfahrzeuge · Karten für Luftfahrer · Ehrenfriedhöfe für Krieger · Dampfleitungen für Schiffe · Akkumulatoren für Elektrizität · Kabel für Brücken · Hafen für Luftfahrzeuge · Gleise für Straßenfuhrwerke
Meyers-1905: Bundesamt für das Heimatwesen · Maximiliansorden für Kunst und Wissenschaft · Deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, Gesellschaft für · Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation, Institut für · Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte · Gewicht für Maß und Maß für Gewicht · Mit Gott für König und Vaterland · Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrikation · Warenhaus für Armee und Marine · Zoll- und Steuerbeamte, Fachschulen für · Rotes Kreuz für Frauen und Jungfrauen · Schiffs- und Tropenkrankheiten, Institut für, in Hamburg · Metrologie · Fur seal · Fürsorge für entlassene Sträflinge · Für Rechnung, wen es angeht · Bund für Bodenbesitzreform · Dar Für · Deutsche Gesellschaft für die wissenschaftliche Erforschung Anatoliens · Arzneibuch für das Deutsche Reich · Asyle für Obdachlose · Botanische Zentralstelle für die Kolonien · Freie Bühne für modernes Leben · Für fremde Rechnung · Für Rechnung eines andern · Ehrenzeichen für 1870/71 · Einer für alle · Evangelische Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika
Roell-1912: Normen für den Bau und die Ausrüstung der Hauptbahnen · Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge und Ladungen · Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn · Grundzüge für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Lokalbahnen · Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen