Bundesbrief ist seit Ende des 19. Jahrhunderts die übliche Bezeichnung für Bündnisurkunden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Begriff kann sowohl für eine einzige Urkunde als auch für ihre Gesamtheit stehen.
Bei den Bundesbriefen handelt es sich nicht um eine geschlossene Gruppe von Verträgen, die es nur in der Eidgenossenschaft gab und die während Jahrhunderten unverändert Bestand hatten. Es gab im Gegenteil unzählige eidgenössische Bündnisurkunden unter einer Flut von ähnlichen Verträgen, von denen nur einige wenige erhalten blieben und die in späterer Zeit häufig eine Bedeutung zugeschrieben erhielten, die sie ursprünglich gar nicht hatten.
Der heute bekannteste Bundesbrief ist derjenige von 1291, der zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen wurde. Er war jedoch lange Zeit in Vergessenheit geraten und wurde erst ab dem 19. Jahrhundert gegenüber anderen Bündnissen aus jener Zeit hervorgehoben. Er bezieht sich in seinem Text auf ein älteres Bündnis, das jedoch nicht überliefert ist.
Der älteste bekannte und erhaltene Bundesbrief ist derjenige von 1243, in welchem sich die Städte Bern und Freiburg zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichten.