Bundesdienstflagge

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) ist ausschließlich ebendiesen vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland

Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland
Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin (meist links) verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Die Bundesdienstflagge darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden. Als Symbol des Bundes wird sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge.

Republik Österreich

Bundesdienstflagge der Republik Österreich
Bundesdienstflagge der Republik Österreich

Entsprechend zur Nationalflagge Österreichs gibt es auch dort eine um das österreichische Bundeswappen ergänzte Bundesdienstflagge.

Quellen

  • Bundesgesetzblatt, 1996, Teil I, Seite 1729
  • Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 / Satz 3

Weblinks

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