Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die höchste Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit.
Rechtsgrundlage sind die §§ 106 - 112 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Dem Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH) sitzt der Präsident des BGH oder ein Vertreter vor (§ 106 Abs. 2 BRAO). Neben dem Präsidenten des BGH sind 3 Mitglieder des BGH sowie 3 Rechtsanwälte Mitglieder des Senats.
Der Anwaltssenat des BGH ist Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe (§ 145 BRAO).
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