Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gegründet
Hauptsitz in Berlin
Behördenleitung

Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Website http://www.bmas.bund.de/

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung). Das Ministerium, das früher Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hieß, ging zwischen 2002 und 2005 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf. Bei der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2005 wurde der Aufgabenbereich wieder neu zugeschnitten.

Inhaltsverzeichnis

Dienstgebäude

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Haupteingang Wilhelmstraße
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Haupteingang Wilhelmstraße

Das Ministerium hat jetzt seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, welches dem Reichsminister und Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels unterstand.

Bundesminister für Arbeit 1949 bis 1957

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1957 bis 2002

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit 2002 bis 2005

Bundesminister für Arbeit und Soziales ab 2005

Staatssekretäre

Aktivität im Arbeitsmarkt

Das BMAS war am Gesetzentwurf des SGB II, bekannt als Hartz IV, beteiligt. Es hat zugleich Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Aktivität im Arbeitschutz; Europäische Rechtsvorschriften

Die Umsetzung der europäischen Mindestvorschriften für Arbeitsbedingungen (Rahmenrichtlinie EG/89/391, sowie Arbeitsbedingungen EG/89/654) war Streitgegenstand zweier Klagen der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, das BMAS war an der Verhinderung der Umsetzung beteiligt.

C16/00: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) verstoßen, dass sie die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat.

C5/00: 1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 9 Absatz 1 Buchstabe a und 10 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie verstoßen, dass sie nicht sichergestellt hat, dass die von der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vorgesehene Pflicht, über eine Evaluierung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit zu verfügen, unter allen Umständen für Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten gilt.

Siehe auch Kollmer; Kommentar zum Arbeitssschutzrecht; Beck Verlag München; Auflage 2005; § 5 Rn 7.

Aktivität im Arbeitschutz; Nationale Lage

Die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstehende Bundesagentur für Arbeit hat wie auch weite Teile der Bundesverwaltung einen annähernd doppelt so hohen Krankenstand wie die Privatwirtschaft. Nähere Auskünfte hierzu sind nicht zu erlangen, es scheint, dass das Ministerium für Arbeit entweder nicht in der Lage ist, die Senkung des Krankenstandes durchzuführen, oder aber dies nicht beabsichtigt.

Aktivität im Arbeitschutz; Gefährdungsbeurteilung

Die nach EG/89/391 vorzunehmende Gefährdungsbeurteilung, umgesetzt in ArbSchG §§ 5,5 in nationales Recht scheint für bis zu 200 000 Beschäftigte unterhalb des BMAS nicht vollständig anhand der aktuellen kostenlosen Handlungshilfe der Unfallkasse des Bundes vorgenommen zu sein. Eine Überprüfung ist bei jeder Geschäftstelle einer Bundesbehörde (u. a. auch Bundesagentur für Arbeit) möglich, indem Akteneinsicht nach IFG §§ 1,2 ff verlangt wird; es sind für jeden Arbeitsplatz entsprechende aktuelle Prüflisten anhand der Handlungshilfe der Unfallkasse des Bundes zu führen.

Die dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit unterstellte Geschäftstelle Schweinfurt der Bundesagentur für Arbeit hat auf Anfrage vom 16. Februar 2007 am 29. März 2007 für die in Bad Kissingen Beschäftigten neben allgemeiner Brandschutz und Elektrodokumentation auf einem Formblatt (Druckdatum 1997) der Zentralstelle für Arbeitsschutz immerhin Formularsätze für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Druckdatum 1998) zugesandt; einen für den Empfang, einen für sämtliche sonstige Arbeitsplätze; ausgefüllt am 23. März 2007. Eine Betrachtung für jeden einzelnen Arbeitsplatz anhand der aktuellen Handlungshilfe ist anscheinend immer noch nicht vorgenommen worden. Die Drohung, bei weiteren Auskunftsansprüchen Gebühren bis 500 Euro und Kosten für Aufwendungen zu verlangen, deutet darauf hin, dass weitere Dokumente nicht zur Einsicht möglich sind. [1]


Weblinks

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit; Schweinfurt; AZ 822.2 1409; 29. März 2007

Siehe auch

Amtsinhaber seit 1918

Quelle:
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