Die Bundespressekonferenz (BPK) in Deutschland ist ein Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen Journalisten, die ausschließlich für deutsche Medien aus Berlin und Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundesrepublik berichten.
Inhaltsverzeichnis |
Gegründet wurde die Institution im Herbst 1949. Heute ist sie ein eingetragener Verein, dessen Zweck es ist, Pressekonferenzen zu veranstalten und den Mitgliedern „Möglichkeiten einer umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit zu verschaffen“, wie es in der Satzung heißt. Sie finanziert sich auch aus Mitgliedsbeiträgen.
Die Bundespressekonferenz hat zur Zeit (2005) etwa 900 Mitglieder. Davon arbeiten ungefähr 160 Journalisten noch in der früheren Bundeshauptstadt Bonn, weil in ihr als Bundesstadt weiterhin wichtige politische Aufgaben wahrgenommen werden.
Seit dem Jahr 2000 besitzt der Verein ein eigenes Haus im Zentrum Berlins, das auch Büros für Korrespondenten zur Verfügung hält. Das Gebäude der Bundespressekonferenz wurde von den Architekten Johanne und Gernot Nalbach im Jahr 2000 entworfen.
Die frühesten Wurzeln der heutigen Bundespressekonferenz liegen in den vom Kaiserlichen Heer organisierten Pressekonferenzen während des Ersten Weltkrieges.
Nach der Abschaffung der Monarchie nahmen die in Berlin tätigen Journalisten der führenden deutschen Tageszeitungen die Organisation der Pressekonferenzen in die eigenen Hände: Politiker und Regierungssprecher wurden als Gäste der Korrespondenten geladen, nicht etwa umgekehrt.
Bald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 beendeten die neuen Machthaber diese Praxis und machten aus der Reichspressekonferenz ein Propagandainstrument und Mittel zur Gleichschaltung und Lenkung der Presse.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Form der Pressekonferenzen aus der Weimarer Republik wieder aufgegriffen. 1947 entstand zunächst die Landespressekonferenz in Hannover, 1948 schließlich die „Frankfurter Pressekonferenz“ beim Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Sie löst sich mit der Gründung der Bundesrepublik Ende 1949 wieder auf, gilt als direkter Vorläufer der Bonner BPK. Viele ihrer Gründungsmitglieder waren aus der Frankfurter Pressekonferenz nach Bonn gewechselt, nachdem sich dort 1949 Bundesregierung und Parlament konstituiert hatten.
Am 15. September 1949, dem Tag der ersten Bundeskanzlerwahl rief eine Gruppe von Zeitungskorrespondenten per Aushang im Bonner Bundeshaus „alle beim Bundestag akkreditierten Journalisten zur Gründung einer Bundespressekonferenz“ auf. Vier Tage später fand die Gründungsversammlung statt, offiziell konstituierte sich die BPK allerdings erst am 11. Oktober 1949 mit der Wahl eines geschäftsführenden Ausschusses.
Auf der ersten Bundespressekonferenz in eigener Verantwortung standen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard den Mitgliedsjournalisten Rede und Antwort.
Auch ausländische Korrespondenten gehörten anfangs noch der BPK an, bis im Januar 1951 der 1906 gegründete Verein der ausländischen Presse (VAP) wieder entstand. Die im VAP zusammengeschlossenen Auslandskorrespondenten behielten allerdings bis heute ihr Teilnahme- und Fragerecht in den Bundespressekonferenzen.
Nach dem Fall der Mauer unterstützte die BPK im Frühjahr 1990 die Gründung der „Pressekonferenz Hauptstadt Berlin“, aus der sich nach der deutschen Einheit die „Außenstelle Berlin der BPK“ entwickelte.
Mit dem Umzug von Regierung und Parlament im Jahre 1999 verlegte auch die BPK ihren Hauptsitz nach Berlin. Sie ist in Bonn jedoch weiterhin mit einer Außenstelle vertreten.
Im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Staaten sind die „Hausherren“ bei den Bundespressekonferenzen die Journalisten selbst und nicht die Regierung, Ministerien, Parteien, Verbände, Kirchen oder einzelne Politiker.
Drei Mal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) findet eine sogenannte Regierungspressekonferenz statt. Dazu werden routinemäßig der Pressesprecher der Bundesregierung und Vertreter von Ministerien eingeladen, die unvorbereitet auf spontane Fragen der Journalisten antworten müssen, also kein vorbereitetes Statement vortragen können.
Nicht alle Mitteilungen, die den Journalisten gegeben werden, dürfen veröffentlicht werden. Die auftretenden Personen haben die Möglichkeit, ihre Erläuterungen „unter 1“ (zur beliebigen Verwendung), „unter 2“ (dabei darf der Name der auskunftgebenden Person oder die Quelle nicht genannt werden) oder „unter 3“ (nur zur persönlichen Information der Journalisten und für eine Veröffentlichung verboten) abzugeben.
Auf der ersten Bundespressekonferenz war der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer nur als Gast anwesend.
Seit 1951 veranstaltet der Verein jedes Jahr den Bundespresseball, der als das wichtigste gesellschaftliche Ereignis in der Hauptstadt gilt. Etwa 2.500 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur werden dazu eingeladen. Durch die Einnahmen einer Tombola sollen hilfsbedürftige Journalisten aus einem Sozialfonds unterstützt werden.
Der Sozialfonds Bundespressekonferenz e. V. ist eine unabhängige Selbsthilfeeinrichtung von Mitgliedern der Bundespressekonferenz. Er ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin.
Die Mitglieder des Vereins stammen aus dem Kreis der Bundespressekonferenz. Die einmal jährlich zusammentretende Mitgliederversammlung berät soziale Maßnahmen und überwacht die Finanzen des Vereins. Aus dem Kreis der Mitglieder wird ein dreiköpfiger Vorstand gewählt, der seinen Vorsitzenden bestimmt.
Der Sozialfonds hat den Zweck in Not geratene Journalisten oder ihre Hinterbliebene durch laufende finanzielle Zuwendungen oder einmalige Beihilfen zu unterstützen. Die Hilfsgelder des Sozialfonds stammen vor allem aus dem Ertrag der Tombola des jährlichen Bundespresseballs in Berlin. Daneben erhält der Verein unregelmäßig Zuwendungen von Sponsoren. Empfänger dieser Leistungen sind vorzugsweise ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder der Bundespressekonferenz. Über Zuwendungen entscheidet der Vorstand nach Prüfung der Einzelfälle.
In den Bundesländern gibt es Landespressekonferenzen, die vom Verein der Bundespressekonferenz völlig unabhängig sind.
Zusätzlich besteht die Justizpressekonferenz Karlsruhe am Sitz von Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt als fachlich gebundener Verein.
Gunnar Krüger, Wir sind doch kein exklusiver Club! Die Bundespressekonferenz in der Ära Adenauer, LIT-Verlag 2005, ISBN 3-8258-8342-6