Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist die nach der EU-Richtlinie 94/56/EG vom 21. November 1994 über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geforderte nationale Untersuchungsstelle für Deutschland.
Die Bundesstelle hat ihren Sitz in Braunschweig und wird von einem Direktor geleitet.
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Um die europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, wurde das Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG) geschaffen und am 1. September 1998 in Kraft gesetzt. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die fachliche Untersuchung von Flugunfällen bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen wurde durch dieses Gesetz ersetzt.
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des FlUUG wurde die Bundesstelle als eigenständige, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde errichtet. Zuvor war die Flugunfalluntersuchung Aufgabe des Luftfahrt-Bundesamtes, Abteilung Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS).
Das FlUUG sieht vor, dass die Bundesstelle eigenständig Flugunfälle und schwere Störungen, insbesondere ohne Einflussnahme von Dritten, untersucht und deren Ursachen ermittelt. Um dies zu gewährleisten, ist die Bundesstelle zur Aufnahme von Berichten über Unfälle und Störungen im Luftverkehr rund um die Uhr zu erreichen.
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