Bundesstraßen sind Fernstraßen in Deutschland und Österreich, die in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dienen. In der Schweiz heißen die Bundesstraßen Hauptstrassen; die wichtigsten besitzen eine Nummer ohne Kennzeichen.
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Bundesstraßen befinden sich überwiegend in der Straßenbaulast des Bundes. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben „B“ (zum Beispiel B 1, B 10 oder B 83). Die Kennzeichnung im Straßenverkehr erfolgt gemäß Straßenverkehrsordnung durch kleine, schwarzumrandete, gelbe Tafeln mit der Nummer in schwarzer Schrift.
In der DDR hießen die entsprechenden Straßen Fernverkehrsstraßen und waren mit einem F gekennzeichnet. Die Nummerierung von Reichs-, Fernverkehrs- und Bundesstraßen wurde beibehalten, nur einzelne Straßen wurden zurückgestuft (z. B. solche, die in das Staatsgebiet vor 1945 führten).
Im Unterschied zu den Bundesautobahnen dienen Bundesstraßen nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen.
Die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw auf Bundesstraßen betragen:
Zuständig für den Ausbau und den Erhalt der Bundesstraßen in Deutschland ist die Abteilung Straßenbau/Straßenverkehr des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvbw.de).
In Deutschland gibt es derzeit rund 41.139 km Bundesstraßen.
Gegen Ende der Weimarer Republik wurde im Zuge der allmählich zunehmenden Motorisierung und dem damit einhergehenden Neu- und Ausbau mehrerer Fernstraßen die Planung einer einheitlichen Nummerierung der Fernstraßen in Deutschland in Angriff genommen. In anderen europäischen Ländern (z. B. Frankreich) war eine solche Nummerierung bereits realisiert.
So wurde am 17. Januar 1932 das neue System der Reichsstraßen eingeführt. Reichsstraßen wurden mit einem „R“ und einer Nummer gekennzeichnet. Die ersten neun Nummern – die einstelligen Zahlen – wurden an Deutschland ganz durchquerende Straßen vergeben, die das Grundnetz der so genannten großen Reichsstraßen bildeten. 1934 wurde mit der neuen Straßenverkehrsordnung erstmals das noch heute übliche kleine gelbe Schild mit der Straßennummer eingeführt.
Die zwei- und dreistelligen Nummern wurden systematisch von Süd nach Nord und weiter von West nach Ost vergeben. Mit der Nummer 138 war die erste Phase der Nummerierung abgeschlossen. Da die letzten dieser Nummern alle in den Ostgebieten des damaligen Deutschen Reichs lagen (Schlesien, Pommern und Ostpreußen) und diese Gebiete nach dem Krieg an Polen und die Sowjetunion fielen, klafft heute eine große Lücke von den Nummern 114 bis zur Nummer 165 (die Nummern 115 und 122 sind allerdings in Brandenburg vertreten).
Die zweite Phase der Nummerierung ging von 1934 bis 1937. Nun wurden die Nummern ab 138 in Ostpreußen fortgesetzt und wanderten in umgekehrter Richtung nach Westen und dann wieder von Nord nach Süd. In dieser Phase erteilte Nummern waren die 139 bis 327.
Die Nummern 328 bis 432 wurden von 1938 bis zum Ende des Krieges vergeben, und zwar ausschließlich für die vor dem Krieg (Anschluss Österreichs und Annexion des Sudetenlandes und der sogenannten „Rest-Tschechei“) und im Krieg (in Polen, Frankreich, Luxemburg und Belgien) angegliederten Gebiete, sowie wichtige Verbindungswege dorthin. Viele dieser Nummern von 328 bis 432 existieren nicht mehr, bzw. wurden neu vergeben. Einige Nummern wie die 400 wurden im Lauf der Zeit sogar mehrere Male neu gewidmet. Bis heute existieren noch kurze Teilstücke der B 340, der B 378, der B 388 und der B 399. Nach dem Krieg wurde das System der Reichsstraßen-Nummerierung beibehalten. Nach Bildung der Bundesrepublik erhielten die westdeutschen Straßen allerdings ein „B“ für Bundesstraße vor ihrer Nummer, wogegen die DDR das alte „R“ durch ein „F“ für Fernverkehrsstraße ersetzte. Aus der R 1 von Aachen bis Ostpreußen wurde so im Westen die B 1 von Aachen bis Helmstedt und weiter von Berlin-Wannsee bis zum Potsdamer Platz, und in der DDR die F 1 von Morsleben bis Kietz. Das alte Nummernsystem wurde aber auch in der DDR beibehalten, so dass nach der Wende aus den F-Straßen einfach B-Straßen werden konnten.
Die Nummern ab 399 wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland vergeben. Ab 526 bis zur höchsten Nummer 588 ist die Reihe sehr lückenhaft und kann weiter aufgefüllt werden.
Eine Besonderheit ist auch die B199 - diese gibt es gleich zweimal. Zum einen in Mecklenburg-Vorpommern (Klein Klempenow-Anklam), zum anderen in Schleswig-Holstein (Niebüll-Flensburg-Kappeln).
Kurze Abzweige von Bundesstraßen werden manchmal mit der Bundesstraßennummer und einen nachgestellten a bezeichnet (zum Beispiel Bundesstraße 7a (Creuzburg – Herleshausen)). Daneben ist es auch gebräuchlich, für neu ausgebaute Bundesstraßen hinter die Nummer ein n zu stellen (wie B 27n) für die Schnellstraße Stuttgart – Degerloch – Kirchentellinsfurt bis Mitte der 90er Jahre). Für den mittleren Ring in München wurde die Bundesstraßennummer 2 R (R für Ring) vergeben.
Während der Teilung Berlins wurden in West-Berlin sogenannte Ersatzbundesstraßen ausgewiesen. Diese erhielten zur Kennzeichnung jedoch keine Zahlen, sondern die Buchstaben E, R, S und Z.
Bundesstraßen sind alle jene Straßenzüge, die in den zum Bundesstraßengesetz 1971 gehörenden Verzeichnissen als solche bestimmt oder die durch Bundesgesetz dazu erklärt werden. Im Detail wird der Verlauf durch eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie bestimmt. Träger der Baulast ist in Österreich der Bund. Der Bund hat jedoch 1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen. Zu den Bundesstraßen gehören auch damit in Zusammenhang stehende Einrichtungen wie Lärmschutzeinrichtungen, Tunnels, Brücken, Unterführungen, Stützmauern, aber auch Vorrichtungen zur Einhebung der Autobahnmaut und Ähnliches.
Zu Gunsten von Bundesstraßen sind Eingriffe in Rechte Dritter zulässig:
Die Benützung der Bundesstraßen steht jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen offen.
Die Bundesstraßen werden eingeteilt in
Die Einordnung als Bundesautobahn oder Bundesschnellstraße sagt nichts über die Einordnung nach der Straßenverkehrsordnung. Mehrere Bundesschnellstraßen sind Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (planfrei, getrennte Richtungsfahrbahnen, zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h statt 100 km/h).
Einige dieser Straßenzüge, wie z. B. die A5 und S2 sind erst in Planung oder in Bau; sie sind aber schon in die Verzeichnisse der Bundesstraßen aufgenommen.
| Wiktionary: Bundesstraße – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |