Bundestagswahl 1983

Hintergrund

Die Bundestagswahl am 6. März 1983 war die erste Bundestagswahl nach der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler.

Noch bei der Bundestagswahl 1980 wurde die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt bestätigt. Im Laufe der Legislaturperiode traten mehr und mehr Differenzen zwischen den Regierungsparteien SPD und FDP, vor allem in Fragen der Wirtschaftspolitik auf. Am 5. Februar 1982 stellte Bundeskanzler Schmidt die Vertrauensfrage, die er noch gewinnen konnte.

Am 17. September traten die vier FDP-Minister zurück; es wurde eine neue Regierung durch ein SPD-Minderheitskabinett gebildet. Am 1. Oktober schließlich wurde Helmut Schmidt mit den Stimmen von CDU/CSU und einer Mehrheit der FDP-Abgeordneten vom Bundestag durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Amtes enthoben und Helmut Kohl zu seinem Nachfolger gewählt.

Für die FDP wurde diese Situation zur Zerreissprobe, da die Parteispitze um Hans-Dietrich Genscher und Otto Graf Lambsdorff einen Wechsel hin zur CDU/CSU längerfristig betrieben hatte, aber eine recht große parteiinterne Minderheit um Gerhart Baum, Günter Verheugen und Ingrid Matthäus-Maier einen Koalitionswechsel ablehnte.

Damit gab es zwar eine Regierung, die auch eine Mehrheit im Bundestag hatte, aber diese Regierung sollte durch eine vorgezogene Bundestagswahl legitimiert werden. Vorgezogene Neuwahlen sind laut Grundgesetz nur unter strengen Bedingungen möglich. Eine Möglichkeit, solche Wahlen zu ermöglichen, ist eine verlorene Vertrauensfrage, die dann am 17. Dezember von Helmut Kohl gestellt wurde. Bei dieser Vertrauensfrage erhielt er vereinbarungsgemäß keine Mehrheit. Daraufhin löste Bundespräsident Karl Carstens den Bundestag auf, es kam zu Neuwahlen. Das Bundesverfassungsgericht sah die Art und Weise der Auflösung als verfassungskonform an (BVerfGE 62, 1).

Nachdem Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt auf eine erneute Kanzlerkandidatur verzichtet hatte, wurde der ehemalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel als Kanzlerkandidat der SPD aufgestellt. Für die CDU/CSU trat, erstmals als Kanzler, Helmut Kohl an.

Endergebnis

244

48,8%

193

38,2%

34

7,0%

27

5,6%

0,2%
0,2%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
CDU/CSU SPD FDP Grüne NPD DKP EAP ÖDP CBV KPD/ML USD BWK

ober Zahl = Sitze ; untere Zahl = Stimmenanteil ; fett gedruckte Parteien = Regierungsparteien

Das Endergebnis lautete:

Partei Zweitstimmen Prozent Sitze¹ Verschiebung Wahlkreise Überhangmandate Bemerkungen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 14 865 807 38,2 193 (9) - 25 68 2 -
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 14 857 680 38,2 191 (11) + 17 136 - -
Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) 4 140 865 10,6 53 + 1 44 - -
Freie Demokratische Partei (FDP) 2 706 942 7,0 34 (1) - 19 - - -
Die Grünen 2 167 431 5,6 27 + 27 - - -
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 91 095 0,2 - - - - -
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 64 986 0,2 - - - - -
Europäische Arbeiter-Partei (EAP) 14 966 0,0 - - - - -
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 11 028 0,0 - - - - -
Christliche Bayerische Volkspartei (CBV) 10 994 0,0 - - - - -
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 3 431 0,0 - - - - -
Unabhängige Soziale Demokraten (USD) 3 333 0,0 - - - - -
Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) 2 129 0,0 - - - - -

¹in Klammern: Zahl der am gleichem Tag vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählten, nicht stimmberechtigten Berliner Bundestagsabgeordneten

Ein weiterer Berliner Bundestagsabgeordneter wurde von der AL (Alternative Liste) gestellt.

Konsequenz

Der CDU/CSU/FDP-Koalition war für die nächsten vier Jahre eine klare Mehrheit gesichert. Mit den Grünen zog zum ersten Mal seit 1957 eine vierte Fraktion in den Bundestag ein.

Die FDP, die sich vor allem von Seiten der Sozialdemokraten des Verratsvorwurfs ausgesetzt sah, erlitt zwar deutliche Verluste, konnte aber mit 7,0 % der Stimmen erneut in den Bundestag einziehen.

Quelle:
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