Bundesversammlung

Der Begriff Bundesversammlung bezeichnet in den deutschsprachigen Staaten jeweils ein Verfassungsorgan, dem Mitglieder des Bundesparlaments und Vertreter der Teilstaaten angehören. Dabei hat die Schweizer Bundesversammlung deutlich weitergehende Kompetenzen als die gleichnamigen Institutionen in Deutschland und Österreich:

  • In Deutschland besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und Abgesandten der Landesparlamente, ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten: siehe Bundesversammlung (Deutschland). Sie wird vom Bundestagspräsidenten einberufen.
  • In Österreich setzt sich die Bundesversammlung aus den Abgeordneten beider Häuser des Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) zusammen. Der österreichische Bundespräsident wird vom Volk gewählt, die Bundesversammlung nimmt daher nur seine Angelobung (Vereidigung) vor; sie kann jedoch eine Volksabstimmung zu seiner vorzeitigen Absetzung in die Wege leiten: siehe Bundesversammlung (Österreich).
  • In der Schweiz ist die Bundesversammlung die Gesamtheit aus Bundesparlament (Nationalrat) und Ständerat. Die Vereinigte Bundesversammlung, der die Mitglieder beider Kammern angehören, wählt unter anderem die Schweizer Regierung (den Bundesrat) und die Bundesrichter: siehe Bundesversammlung (Schweiz).
  • Im früheren Deutschen Bund war Bundesversammlung eine Alternativbezeichnung für den Bundestag, siehe Bundestag (Deutscher Bund).
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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