Die Bundeswaldinventur (BWI) ist eine durch das Bundeswaldgesetz vorgeschriebene forstliche Großrauminventur, die Deutschland weit durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind eine unentbehrliche Grundlage für forst-, handels- und umweltpolitische Planungen und Entscheidungen.
Die Bundeswaldinventur wurde das erste mal in den Jahren 1986 bis 1989 in Westdeutschland durchgeführt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde jedoch eine Wiederholung notwendig, die in den Jahren 2001 bis 2003 erfolgte.
Bei der Bundeswaldinventur handelt es sich um eine terrestrische Stichprobeninventur mit permanenten Probepunkten. Hierzu wurde ein Gitternetz mit einem Linienabstand von 4 km über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegt und an den Schnittpunkten der Linien Trakte für die Stichproben eingerichtet.
Mit der Bundeswaldinventur werden die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in Deutschland erfasst.
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Quelle: Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2521):
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Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2521)
Schmitz, F.; Polley, H.; Hennig, P.; Schwitzgebel, F.; Kriebitzsch, W.-U.: Die zweite Bundeswaldinventur – BWI2: Das Wichtigste in Kürze. Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.), Bonn 2004