Call-by-Call (CbC), engl. wörtlich „Anruf-für-Anruf“ (richtiger engl. Terminus: Dial-Around-Service), bezeichnet die Möglichkeit, Telefongespräche (oder auch eine Internetverbindung) mittels eines anderen Anbieters zu führen, als mit dem Vertragspartner, der den Telefonanschluss bereitstellt. Formal spricht man auch von der fallweisen Betreiberauswahl (Carrier Selection).
Der Telefonanschluss wird dabei vom sog. Teilnehmernetzbetreiber betrieben, während die Gesprächs- oder Internetverbindung im Fall des Call-by-Call durch einen abweichenden Verbindungsnetzbetreiber hergestellt wird. Für den Verbraucher ergibt sich die Möglichkeit, unkompliziert günstigere Anbieter verwenden zu können.
Im Fall eines Telefongesprächs wird der gewünschte Verbindungsnetzbetreiber über eine vorher zu wählende Vorwahl (techn.: VNBKZ) bestimmt. Eine solche Vorwahl geht in Deutschland nach dem Muster 010xy bzw. 0100xy, in Österreich 10xy.
Im Fall des Zugangs zum Internet wird die Anwahlnummer des gewünschten Anbieters gewählt. Der sog. Internet Service Provider muss hierbei nicht erst Zugangsdaten wie Benutzername oder Passwort aushändigen, so dass die Leistung schnell und unkompliziert erbracht werden kann.
Sowohl für Telefon- als auch Internet-Call-by-Call existiert bei den in Deutschland vorherrschenden anmeldefreien Tarifen das Problem, dass Anbieter ihre zunächst günstigen Angebote kurzfristig verteuern und sich für den Kunden, der sich nicht vor jeder Nutzung über die aktuellen Tarife informiert, gegebenenfalls deutlich höhere Kosten als erwartet ergeben.
Wählt man keine Call-by-Call-Vorwahl vor, wird das Gespräch über den voreingestellten Verbindungsnetzbetreiber (VNB) geführt, der auch gleichzeitig der Teilnehmernetzbetreiber sein kann, aber nicht muss. In den meisten Fällen ist dies der ehemalige Monopolist Deutsche Telekom. Die Telekom ist Anschlussbetreiber der allermeisten Telefonanschlüsse in Deutschland und verwendet daher beim Einrichten neuer Anschlüsse ihre eigene Netzvorwahl als Voreinstellung. Diese Voreinstellung kann man aber auch ändern und (gegen eine Gebühr von 5,24 Euro) eine beliebige andere VNB-Vorwahl einstellen lassen. Dieses Verfahren nennt sich Preselection.
Über andere Anschlussbetreiber als die Telekom (z. B. Arcor und zahlreiche lokale Telefongesellschaften) ist das Telefonieren mittels gewöhnlichem 010xx-Call-by-Call nicht möglich – jedoch kann bei diesen Anschlussbetreibern Callthrough genutzt werden. Dies kann auch mittels Sonderrufnummern (0180, 0700) wie bei Call-by-Call bequem und anmeldefrei im Einzelfall erfolgen (offenes Callthrough). Die Gebühren für die Weitervermittlung durch den Callthrough-Anbieter sind in diesem Fall bereits durch den einheitlichen Verbindungspreis zu diesen Sonderrufnummern abgegolten. An Telefonanschlüssen einiger alternativer Netzbetreiber (z.B. HanseNet, Versatel) sind spezielle 0900-Call-by-Call-Anbieter (z.B. Centel, Centalk) verwendbar.
Bei Call-by-Call im eigenen Ortsnetz muss die eigene Vorwahl nicht mitgewählt werden (Ausnahme: Anbieter mit 0900xy-Nummer). Es genügt hier, nach der Netzkennzahl gleich die Rufnummer zu wählen. Wenn also ein Telefonkunde in Berlin einen anderen Anschluss in Berlin über die Netzkennzahl 010xy erreichen will, dann wählt er einfach 010xy 12345678. Dabei gilt nur der Bereich mit derselben Vorwahl als Ortsnetz. Der Nahbereich, also Verbindungen in benachbarte Ortsnetze, der bei der Telekom ebenfalls zum Ortstarif abgerechnet wird, gilt bei den Call-by-Call-Anbietern meist als Fernbereich; hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund von vom Gesetzgeber gezielt errichteten Markteintrittsbarrieren die Wettbewerbsintensität für Call-by-Call im Ortsnetz deutlich geringer ist, womit für Ortsnetz-übergreifende Verbindungen wesentlich mehr Anbieter zur Verfügung stehen und die günstigsten Angebote für solche Fernverbindungen meist unterhalb des Preisniveaus für Ortsgespräche liegen.
In Deutschland steht Call-by-Call im Mobilfunk nicht zur Verfügung. Wie auch bei Vollanschlüssen von Telekom-Wettbewerbern können alternativ Callthrough und Callback genutzt werden.
In Deutschland ist Call-by-Call seit der Aufhebung des Fernsprechmonopols der Deutschen Telekom am 1. Januar 1998 für Ferngespräche (Ortsnetz-übergreifende Verbindungen; Verbindungen zu Anschlüssen mit anderer Ortsvorwahl) möglich (siehe auch: Telekommunikationsrecht). In den ersten Jahren war es wiederholt der Fall, dass Call-by-Call-Anbieter den Kundenansturm zu Spitzennutzungszeiten unterschätzt hatten, mit dem Kapazitätsausbau nicht nachkamen oder Leitungskapazitäten absichtlich knapp kalkuliert wurden (Überbuchung). Folge war, dass das Verbindungsnetz des Anbieters überlastet war (Gassenbesetzt).
Am 25. April 2003 wurde dieses Verfahren nach jahrelangem erbitterten Widerstand der nationalen Regulierungsorgane gegen die EU-Richtlinie 98/61/EG in Deutschland als EU-weit letztem Land auch für Verbindungen im gleichen Ortsnetz (also zu Anschlüssen mit der gleichen Vorwahl) eingeführt; zuvor war jedoch schon seit 2001 über eine Regulierungslücke mittels der 0190-0-Sonderrufnummergasse Call-by-Call für Verbindungen im Ortsnetz möglich. Durch eine technische Lücke der Vermittlungsrechner der Deutschen Telekom konnten Ortsgespräche mittels Anwahl der Rufnummern im internationalen Format (etwa 010xx-0049-30-12345678 für eine Rufnummer in Berlin) über einige Anbieter bereits von 1998 bis zur Schließung der Lücke im Zuge der sogenannten Carrier Selection Phase II im Juli 2000 vermittelt werden.
Ehemals war über die alternativen Anschlussanbieter wie Arcor, Netcologne oder Versatel die Nutzung von Call-by-Call möglich, wobei die Telekom als einziger Call-by-Call-Anbieter zur Verfügung stand (Call-by-Call Selection T-Com), der zudem eine Anmeldung verlangte. Zum Juli 2005 stellte die Telekom ihr Call-by-Call-Angebot ein, so dass heute über diese Anschlüsse nur noch Callthrough, Callback und teilweise 0900-Call-by-Call möglich ist.
Diese Call-by-Call-Variante wird von Internetprovidern genutzt, um Kunden anmeldefreie schmalbandige Einwahl-Internetzugänge mittels Modem bzw. ISDN zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall spricht man von Internet-by-Call. Für dessen Nutzung gibt es Programme (Tarifmanager oder auch Soft-LCR genannt), welche dem Anwender helfen, Tarife zu finden und zu verwalten.
Über T-DSL ist DSL-by-Call nur nach Anmeldung möglich.
Manchem Anbieter liegt weniger an Kundenbindung, als vielmehr an kurzfristigen Gewinnen: mit günstigen Lockangeboten werden Einwahlnummern des Call-by-Call bekannt gemacht, um nach einer gewissen Zeit dann drastisch erhöhte Gebühren oder ungewollte Clubmitgliedschaften abzurechnen. Die Geschäftsmethoden manches Unternehmens im Bereich Call-by-Call und Internet-by-Call beschäftigen regelmäßig Verbraucherschutzzentralen und Gerichte. Ferner blüht der Geschäftszweig der Inkassounternehmen, siehe Telekommunikationsunternehmen in der Kritik.
Um für die Anrufer mehr Kostentransparenz trotz der marktüblichen kurzfristigen Preisänderungen herzustellen, schalten einige Anbieter eine kostenfreie Preisansage zu Beginn der Anrufsignalisierung. Verbraucherschützer möchten die Call-by-Call-Anbieter hierzu gesetzlich verpflichten.
Call-by-Call-Gespräche werden oft über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG abgerechnet. Dabei hat die Deutsche Telekom AG zwei Rollen:
Damit gibt es einen ständigen Interessenkonflikt: Zahlt beispielsweise ein Kunde seine Rechnung nicht vollständig, so kommt es oft vor, dass sich die Telekom selbst zu 100 % aus der Zahlung befriedigt, die anderen Verbindungsnetzbetreiber (die auch ihre Konkurrenten sind) sich dagegen mit dem nicht ausreichenden Rest zufrieden stellen müssen. Schlägt eine schriftliche Anweisung an die Deutsche Telekom, erst ihre Konkurrenten zu befriedigen und dann sich selbst, fehl, dann sperren die Konkurrenten unter Umständen ihr Verbindungsnetz für den Kunden, obwohl er sich korrekt an die Weisung der alternativen Verbindungsnetzbetreiber gehalten hat, an die Deutsche Telekom zu bezahlen statt an den alternativen Verbindungsnetzbetreiber direkt.
Die Deutsche Telekom war bis Mitte 2005 selbst Anbieter von Call-by-Call an Anschlüssen alternativer Anschlussbetreiber.
Durch Wählen der folgenden Nummern (nach Wahl der Call-by-Call-Vorwahl) erhält man eine kostenlose Ansage mit der Information über die aktuelle Betreiberwahl:
Anmeldefreies Call-by-Call und die Abrechnung der Call-by-Call-Verbindungen über die Telefonrechnung des Telefonanschlussanbieters sind Besonderheiten der deutschen Festnetz-Marktregulierung, die in anderen Ländern nicht verfügbar sind.
In Großbritannien ist der Begriff Call-by-Call nicht bekannt, sondern man benutzt stattdessen den Begriff „indirect access (IA)“, was dem deutschen „registrierten Call by Call“ entspricht. Internationale Billig-Vorwahlen nennt man dial around oder dial around service. Während in anderen Ländern (beispielsweise in Finnland) Call-by-Call auch via Handy genutzt werden kann, ist dies in Deutschland nicht möglich.
Während beim sogenannten Call-by-Call (CbC) vor jeder zu wählenden Telefonnummer die Wahl einer CbC-Nummer (VBNKZ, 010xy- bzw. 0100xy-Nummer) nötig ist, entfällt diese bei Preselection. Obwohl man zunächst durch die Preselection auf einen Netzbetreiber festgelegt ist, kann man bei Bedarf diese durch Verwendung einer anderen CbC-Nummer umgehen (technisch: Override). Kann eine Call-by-Call-Vorwahl ohne vorherige Anmeldung vorgewählt werden, spricht man von offenem Call-by-Call oder auch echtem Call-by-Call. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung mit der Rechnung des Anschlussbetreibers (i.A. der Telekom). Einige Call-by-Call-Anbieter bieten die Verwendung ihrer Vorwahl nur Kunden an, die sich zuvor angemeldet haben (geschlossenes Call-by-Call, registriertes Call-by-Call, Call-by-Call mit Anmeldung). Vorteile sind die Möglichkeiten der Anbieter, Leitungsauslastungen besser einschätzen und eigene Rechnungen stellen zu können, sowie, dass die Kunden bei Tarifänderungen benachrichtigt werden können. Es gibt auch Verbindungsnetzbetreiber, die sowohl anmeldefreies, echtes Call-by-Call und andererseits auch spezielle anmeldepflichtige Call-by-Call-Tarife anbieten.
Rechtlich handelt es sich bei jeder mittels echtem, anmeldefreiem, offenen Call-by-Call hergestellten Verbindung um einen eigenen Vertrag, während bei Call-by-Call mit Anmeldung und Preselection ein Vertrag mit dem Anbieter darüber abgeschlossen wird, dass sämtliche vom vereinbarten Telefonanschluss aus über den Verbindungsnetzbetreiber hergestellten Verbindungen zu einem bestimmten Tarif abgerechnet werden.
| Wiktionary: Call-by-Call – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |