Chicagoer Abkommen

Das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) wurde am 7. Dezember 1944 in Chicago von 52 Staaten unterzeichnet. Damit wurde im Weltluftverkehr die Grundlage eines internationalen Luftfahrtrechts geschaffen. Das Abkommen besteht aus einer Präambel, drei Teilen (Teil I Die Luftfahrt, Teil II Die Internationale Zivilluftfahrt Organisation, Teil III Internationaler Luftverkehr) sowie einer Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Flugverkehr. In den Anhängen sind Standards und Empfehlungen enthalten, die sich u.a. auf Luftverkehrsregeln, Flugsicherungsverfahren, Einrichtung und Betrieb von Flughäfen, Luftfahrtpersonal, Lufttüchtigkeit, Luftfahrtkarten sowie Abfertigung von Fluggästen, Luftfahrzeugen und Fracht beziehen.

Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO) gegründet.

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