Als Co-Fürst von Andorra (oder Co-Prince) werden der Bischof von Urgell sowie der französische Staatspräsident in ihrer Funktion als kollektives Staatsoberhaupt des Fürstentums Andorra bezeichnet. Es ist eine besondere Form der "Doppelherrschaft".
Die besondere Konstruktion des politischen Systems Andorras geht auf die sogenannten Paréages zurück – zwei Schiedssprüche aus den Jahren 1278 und 1288, mit denen die gemeinsame Herrschaft des französischen Grafen von Foix und des spanischen Bischof von Urgell begründet wurde. Die Rechte des Grafen von Foix gingen durch Erbschaft 1479 auf das Haus Navarra über und schließlich mit der Thronbesteigung Heinrichs IV. auf die französische Krone. Seit diesem Zeitpunkt (mit einer Unterbrechung im Zuge der französischen Revolution) besitzt das Staatsoberhaupt von Frankreich den Titel und die Privilegien eines Co-Fürsten von Andorra.
Brockhaus-1809: Gregor Alexandrowitsch, Fürst von Potemkin · Wenzel Anton, Fürst von Kaunitz · Raimund, Fürst von Montecuculi · Der Fürst Primas
Brockhaus-1837: Andorra · Fürst
Brockhaus-1911: Andorra · Fürst-Primas · Fürst [2] · Fürst
DamenConvLex-1834: Wilhelm, Fürst von Oranien · Pückler-Muskau, Hermann, Fürst von
Herder-1854: Andorra · Fürst [3] · Fürst [2] · Fürst [1]
Meyers-1905: Canīno, Fürst von · Andorra · Stirbey, Fürst Alexander · Fürst [2] · Fürst [1]
Pagel-1901: Fürst, Carl Magnus · Fürst, Livius
Pataky-1898: Fürst, J. · Fürst, Elise · Fürst, A.
Pierer-1857: Andorra · Fürst [3] · Fürst Primas · Fürst [1] · Fürst [2]