Der Codex Ur-Nammu (für alternative Bezeichnungen siehe: Ur-Nammu) ist die älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung. Sie ist in sumerischer Sprache abgefasst und ca. 2100 v. Chr. im Auftrage des Königs Ur-Nammu von Ur (Mesopotamien) oder seines Sohnes Schulgi entstanden. Die Bezeichnung als Codex Ur-Nammu ist moderner Art, die Rechtssammlung stellt kein kodifiziertes Recht in diesem Sinne dar.
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Erhalten sind insgesamt 5 altbabylonische Abschriften, gefunden in den Städten Nippur, Ur und Sippar. Es ist keine vollständige Abschrift vorhanden, 3 der Quellen überlappen sich jedoch und machen eine teilweise Rekonstruktion des Codex möglich. Die Quellen gehören aber zu unterschiedlichen Versionen (Spaltenbreite, Textvariante) und gehen deshalb höchstwahrscheinlich auf unterschiedliche Originale zurück, vermutlich auf Inschriften in Tempeln und Stelen.
(der Rekonstruktion von Wilcke folgend)
Aufgrund der unvollständigen Überlieferung ist der Gesamtumfang der Gesetze unbekannt, erhalten sind wenigstens 40 Paragraphen. Die innere Struktur der Rechtssammlung folgt weitgehend dem Assoziationsprinzip. Es werden grundsätzlich zwei Klassen von Menschen unterschieden: der Bürger/die Bürgerin (lú) und der Sklave/die Sklavin (arad/géme). Die einzelnen Gesetze werden in Form von wenn-dann-Sätzen dargestellt. Behandelte Themen sind, im Wesentlichen in dieser Reihenfolge:
Die Kapitalverbrechen Mord, Raub, Ehebruch und Vergewaltigung werden mit dem Tode bestraft, bei Anschuldigung der Hexerei wird ein Flussordal durchgeführt. Alle anderen Strafen sind Geldstrafen; es gibt kein Talionsprinzip, das erst in späteren mesopotamischen Rechtssammlungen wie dem Codex Hammurapi auftaucht.
Spezielle Gesetze zum Wasserdiebstahl, Vernachlässigung des Grundstücks usw. erklären sich aus den klimatischen Gegebenheiten Mesopotamiens, u.a. Wasserknappheit, und der hauptsächlich auf Ackerbau basierenden Wirtschaft.
tukum-bi lú ba-úš dumu-nita nu-un-tuku dumu-mí dam nu-un-tuku-a ibila-a-ni ḫé-a
Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, dann soll eine unverheiratete Tochter zu seiner Erbin gemacht werden.
Herder-1854: Codex [2] · Codex [1]
Meyers-1905: Codex Theodosianus · Codex, Justinianĕus · Theodosianus codex · Codex · Codex Cregorianus · Codex Hermogenianus
Pierer-1857: Rescriptus codex · Gregorianus codex · Sinaitischer Codex · Zacynthĭus codex · Vatikanischer Codex · Codex argentĕus · Boerneriānus Codex · Alexandrinischer Codex · Cantabrigiensis codex · Codex Alexandrinus · Codex