Das "Collegium medicum" oder "Collegium medico-chirurgicum" war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinische und pharmazeutische Berufe. Das "Collegium medicum" wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit des Konzils von Tours im 12. Jahrhundert von den handwerklich ausgebildeten Badern, Barbieren, Feldschere und Wundärzten ausgeübt wurde, gegründet.
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Als oberste Gesundheitsbehörde Preußens schuf man 1685 in Berlin das "Collegium medico-chirurgicum". Zur chirurgischen Ausbildung sämlicher Medizinalberufe wurde 1723 ein Anatomieprofessor bestellt. Im Königreich Preußen standen neben den akademisch ausgebildeten Ärzten und Apothekern die in Zünften organisierten Bader und Barbiere, wie das gesamte Heilpersonal, unter der Aufsicht des „Collegium medicum“, welches im Jahre 1725 zum "Ober-Collegium medicum" an der Charité umgestaltet wurde. Zudem wurden ab dem Jahre 1724 "Provinzialkollegien" eingerichtet. Das Oberkolleg bestand aus einem Staatsminister als Vorsitzenden, den Leib- und Hofärzten, dem Physikus, den ältesten Praktikern in Berlin, dem Leib- und Generalchirurg, Hofapotheker sowie drei Chirurgen mit zwei Apothekern als Assessoren. Das Medizinaledikt vom 27. September 1725 ordnete in Preußen an, daß die Barbiere und Bader sich in der Praxis eines "Gottwohlgefälligen, nüchternen und eingezogenen mäßigen Lebens befleissigen sollten, damit sie jederzeit bei begebenden Fällen tüchtig sein mögen, ihren Nächsten mit ihrer Kunst und Wissenschaft zuträglich und mit Verstande, es sei bei Tag oder Nacht, dienen ( ... ) auch in vorkommender Pest und Sterbenszeiten, da Gott vor sei, wenn sie beordert werden, in die Lazareten zu gehen." [1]
Die preußischen Armeen hatten als Feldschere Bader und Wundärzte, die eine abgeschlossene Lehre vorzuweisen hatten. Vermutlich erfüllten jedoch nicht alle Feldschere diese Mindestvoraussetzungen. Im 17. und frühen 18. Jahrhundert betrug in der preußischen Armee das Verhältnis Feldscher pro Mann etwa 1 : 20.000. Auch die Ausrüstung der Feldschere galt als völlig unzureichend. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts setzte Preußen einen Generalchirurgen ein, dem alle Feldschere unterstellt waren, womit sich vieles verbesserte; vor allem wurden sie jetzt einheitlich ausgebildet. Der erste Generalchirurg war Conrad Holtzendorff (1688-1751). Durch ihn wurde die Versorgung der Verwundeten entscheidend verbessert. Zur Aus- und Weiterbildung der Armeefeldschere mitbegründete Holtzendorff die chirurgische Ausbildung am „Collegium medico-chirurgicum“ und wandelte als Ausbildungsstätte ein Pesthospiz in ein Armeehospital unter dem Namen „Charité“ in Berlin um, das später allen Bürgern geöffnet wurde. Professor Georg Ernst Stahl, der Leibarzt des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm I. wird 1724 Präsident des "Ober-Collegium medicum". In Preußen konnte fortan ein Chirurg nur dann approbiert werden, wenn er einen Lehrbrief vorgelegt und mindestens sieben Jahre bei einem Meister, auch als Feldscher bei der Truppe, gedient hatte und nach einem Operationskurs von dem "Ober-Collegium Medicum" geprüft wurde. [2],[3]
An den „Collegia medico-chirurgica” in Kurbrandenburg lehren im 17. und 18. Jahrhundert hochangesehene Persönlichkeiten, die ihren chirurgischen Werdegang über eine nichtakademische Ausbildung genommen hatten. Zusammen mit den akademisch ausgebildeten Fachkollegen bildeten sie zusammen mit anderen Standeskollegen in Deutschland die Initiatoren einer immer mehr wissenschaftlich ausgerichteten Chirurgie. Die Chirurgen unterlagen staatlicherseits einer Doppelaufsicht, nämlich der Medizinalbehörde sowie der noch aus dem Mittelalter stammenden Zunftordnung.[4]
Gründung des "Collegium medicum" 1644 in Hamburg, eines Zusammenschlusses von Hamburger Ärzten.
Adelung-1793: Reichs-Collegium, das · Raths-Collegium, das · Steuer-Collegium, das · Schatz-Collegium, das · Finanz-Collegium, das · Collēgium, das · Kammer-Collegium, das · Handels-Collegium, das
Brockhaus-1911: Tres faciunt collegium · Collegium Germanicum
Herder-1854: Tres faciunt collegium · Collegium
Meyers-1905: Tres facĭunt collegĭum · Collegĭum Romanum · Collegĭum
Pierer-1857: Tres facĭunt collegĭum · Unsichtbares Collegium · Collegĭum Germanĭcum · Clermonts-Collegium · Collegĭum · Collegĭum medĭcum