De jure (seltener auch de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz“, „nach geltendem Recht“, „legal“ oder auch „offiziell“ bzw. „amtlich“. Der Ausdruck bildet mit dem Gegensatz de facto (für „in der Praxis“, „tatsächlich“) ein untrennbares Begriffspaar, das heißt, wenn auch nur einer der beiden Begriffe in einem Satz verwendet wird, hat die Aussage eine „zwar ..., aber ...“-Struktur.
Die Begriffe werden am häufigsten für völkerrechtliche Sachverhalte und in der Politik verwendet. Eine Regierung kann de jure im Amt sein, d.h. sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine de facto-Regierung hingegen hat keine rechtliche Anerkennung.
Außerhalb des eigentlichen juristischen Sprachgebrauchs werden die Ausdrücke de jure und de facto vor allem im Englischen im Zusammenhang mit technischen Normen und Standards benutzt. Dem englischen Ausdruck de jure standard entspricht im Deutschen der Terminus technische Norm; der englische de facto standard wird auf deutsch meist Industriestandard genannt.
Brockhaus-1911: Jure · Jure consultus · De jure · Ex jure
Herder-1854: Mero jure · Potior tempore, potior jure · Jure · De jure · Ex jure
Meyers-1905: Prior tempŏre, potĭor jure · Pleno jure · Mero jure · Salvo jure · Stricto jure · Separatisten ex jure dominĭi · Separatisten ex jure credĭti · In jure cessio · Ex jure · De jure · Interrogationes in jure · Jūre · Juré · Ipso jure
Pierer-1857: Mero jure · Pleno jure · Jure consultus · Ex jure · Interrogationes in jure