Deportation (v.lat.: deportatio, dt. verschleppen, wegbringen, verbannen) ist die zwangsweise Verbringung von Personen oder Personengruppen an einen anderen, entfernten Ort. Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Charta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949.
Grundsätzlich ist zwischen der Deportation von Einzelpersonen und Personengruppen zu unterscheiden.
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Die Deportation von Strafgefangenen in entfernte Gebiete, wo sie sich mehr oder weniger frei bewegen konnten hat eine lange Geschichte. In der Neuzeit wurde sie in größeren Umfang von folgenenden Staaten angewendet:
Darunter fällt die Deportation von Personen, die zwar keine Straftaten begangen haben, deren Verbleib vor Ort jedoch nicht erwünscht ist.
Solche Deportationen sind selten, die Grenzen zur Emigration sind fließend
Ein Beispiel für eine Deportation aus wirtschaftlichen Gründen sind die Highland Clearances in Schottland im 18. und 19. Jahrhundert. Die dortigen Landpächter wurden im großen Stil von ihren Höfen vertrieben, um Platz für lukrativere Schaffarmen zu schaffen. Diese Umsiedlung war gesetzlich gedeckt, wurde jedoch als illegitim empfunden. Obwohl die damalig schon existierende Presse auf Seiten der Opfer stand regte sich wenig politischer oder gar militärischer Widerstand.
Deportationen betrafen auch diejenigen Menschen in allen im Zweiten Weltkrieg vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Ländern, die nicht angeworben, sondern unfreiwillig zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt wurden („Ostarbeiter“).
Durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD wurden 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Hunderttausende deutscher Zivilisten zur Zwangsarbeit in Lager (Gulag) der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während der Transporte in Viehwaggons [1].
Deportation in Kambodscha: Schätzungsweise 1,7 bis 2 Millionen Menschen wurden in der Zeit der Roten Khmer in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre unter der am kommunistischen Mao-Regime orientierten Herrschaft Pol Pots aus politisch-ideologischen Gründen in Todeslager deportiert und dort umgebracht oder wurden nach der Deportation zur Zwangsarbeit auf Reisfeldern ermordet (bei einer Gesamtbevölkerung von etwas mehr als 7 Millionen Kambodschanern).
Die Deportation von Teilen der unterworfenen Bevölkerung war bereits in mittelassyrischer Zeit ein wichtiges Herrschaftselement, wie Rationenlisten belegen, und nahm in neuassyrischer Zeit gigantische Züge an. Bekannt ist etwa die Deportation der Bewohner des Reiches Israel nach Babylon (babylonische Gefangenschaft), die bis in die Perserzeit andauerte. Bereits Salmanassar I. (Inschrift vom Aššurtempel in Assur) berichtet, er habe 14.400 Gefangenen aus Hanilgabat nach Assur gebracht. Sie wurden geblendet, wurden also wohl kaum als Arbeitskräfte herangezogen. Sein Nachfolger Tukulti-Ninurta I. setzte zahlreiche Deportierte beim Bau seiner neuen Hauptstadt Kar-Tukulti-Ninurta ein, darunter Subaräer, Sutäer und Männer aus den Nairi-Ländern, Leute aus Katmuhi, Alše, Purulumzi und Amadani.
Aus den Rationenlisten lassen sich erschließen:
Aus der Regierungszeit von Tiglat-pileser I. sind zahlreiche deportierte Kriegsgefangene aus Schubria, Nairi und Katmuhi bekannt. Sie wurden mit Gersten-Rationen versorgt. Ihr Einsatz unterstand genauer Aufsicht. So wurde unter Tiglat-pileser I. ein Beamter namens Aššur-iddin, Sohn von Urad-ila-ni vor dem König angeklagt, Gefangene aus Schubria, Nairi und Katmuhi zu eigenem Vorteil eingesetzt zu haben. Er schwor einen feierlichen Eid, daß dies nicht wahr sei. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht überliefert.
Nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern viele der Menschen, die Widerstand gegen die Nationalsozialisten und die Besetzung ihres Landes geleistet hatten (z.B. in der Résistance), wurden von den Nationalsozialisten in die KZ deportiert, soweit sie nicht an Ort und Stelle oder in ihrem Heimatland getötet wurden. Durch schlechte Transportbedingungen (z.B. Verweigerung von Wasser, Luftmangel) starb in manchen Zügen ein großer Teil der Insassen bereits während des Transports (dieses war der Nazi-typische Begriff für die Deportation).
In der DDR wurden in den Jahren 1952 und 1961 im Zuge der „Aktion Ungeziefer“ bzw. „Aktion Kornblume“ zwischen 11.000 und 12.000 Menschen, die von den Staatsorganen als „politisch unzuverlässig“ eingestuft wurden, aus Ortschaften an der innerdeutschen Grenze zwangsweise in das Landesinnere umgesiedelt.
In der Sowjetunion wurden während der Jahre 1918 bis zum Tode Stalins 1953, aber auch noch in der Zeit danach, Millionen Menschen in die Zwangsarbeitslager des Gulag deportiert.
Die Nationalsozialisten verschleppten die Juden in Deutschland und die jüdischen Einwohner der von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten und kontrollierten Gebiete in Ghettos, wie z.B. das Warschauer Ghetto, die Ghettos in Łódź, Minsk und Wilna, in Konzentrations- bzw. Vernichtungslager, ebenso Roma, Sinti und Jenische.
Nach der Machtübernahme durch Lenin in Russland (Oktoberrevolution) wurden bereits während des Bürgerkrieges Menschengruppen deportiert, so beispielsweise besonders viele Frauen und Kinder der Donkosaken. Tausende starben bereits während der Transporte. [2]
In der Sowjetunion wurden während des deutschen Russlandfeldzugs im Zweiten Weltkrieg auf Befehl Stalins viele Volksgruppen deportiert, die der Sympathie mit Deutschland verdächtigt wurden. Ein Effekt dieser Zwangsumsiedlungen war auch, ethnische Gruppen - als nationale Minderheiten innerhalb der Sowjetunion - von möglichen Unabhängigkeitsbestrebungen abzuhalten. [3]
„Die so motivierten Ausrottungen verbreiten genügend Schrecken, um die Mehrheit der im Machtbereich lebenden von aktiver Gegnerschaft abzuhalten“. [3]
So vollzog der Chef des UdSSR-Geheimdienstes NKWD, Lawrenti Beria, 1944 gemeinsam mit dem General und späteren Vorsitzenden des KGB, Iwan Alexandrowitsch Serow, die Verschleppung von rund 500.000 Tschetschenen und Inguschen aus Tschetschenien nach Kasachstan und Kirgisistan, bei der mehr als 100.000 Menschen durch menschenunwürdige Transportbedingungen in Viehwaggons, Frost, Hunger und Typhus ums Leben kamen. Desgleichen wurden 200.000 Frauen, Kinder und Alte der Krimtataren, während die Männer dieses Volkes als Soldaten der Sowjetunion an der Front gegen Deutschland standen, nach Zentralasien und Nordrußland deportiert. Während dieser Transporte starben 100.000 Menschen. Von 1,4 Millionen Wolgadeutschen, die während der Jahre 1941-1948 aus Rußland, der Ukraine und der autonomen Wolgarepublik nach Kasachstan und Sibirien deportiert wurden, kamen etwa 400.000 ums Leben. Auch mehrere Zehntausend Esten wurden nach der Annexion Estlands durch die Sowjetunion deportiert. [3] [4] [5] Die deportierten Menschen aus dem Baltikum mussten unter besonders harten Bedingungen leben, da es dort schon vor der Deportation von der kommunistischen Führung angeordnet wurde, sie nur zu den schwersten Arbeiten heranzuziehen. [6]
Politische Aktivisten benutzen den Begriff „Deportation“, der auch die englische Übersetzung des Wortes Abschiebung darstellt, um diese zu skandalisieren. So startete die Menschenrechtsorganisation „kein mensch ist illegal“ 1999 die „deportation-class“-Kampagne, mit der sie die Beteiligung von Fluggesellschaften, insbesondere der Deutschen Lufthansa, am staatlichen „Abschiebegeschäft“ kritisierte. Die Lufthansa betonte dagegen, daß die Durchführung einer Abschiebung nach einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolge und wehrte sich auf dem Rechtswege dagegen, mit dem Begriff „Deportation“, der dagegen unter anderem auch für Verbrechen des Nationalsozialismus stehe, in Verbindung gebracht zu werden.