Deutschösterreich (auch Deutsch-Österreich) war in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie eine inoffizielle Bezeichnung, die alle Regionen des k. u. k.-Vielvölkerreiches mit vorwiegend deutschsprachigen Bewohnern zusammenfasste (vgl. Abb. in Deutsche Sprache).
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Nach dem Zerfall Österreich-Ungarns in Folge des Ersten Weltkrieges traten am 21. Oktober 1918 die zuletzt 1911 gewählten Abgeordneten dieser Gebiete im niederösterreichischen Landhaus in Wien als „Provisorische Nationalversammlung des selbständigen deutsch-österreichischen Staates“ zusammen. Zu Präsidenten der Versammlung wurden der deutschnationale Franz Dinghofer, der christlichsoziale Jodok Fink und der Sozialdemokrat Karl Seitz gewählt [1]. Landeshauptstadt wurde Wien, Staatskanzler der Sozialdemokrat Karl Renner.
Nachdem am 11. November 1918 der letzte Kaiser Österreich-Ungarns, Karl I., auf jegliche Beteiligung an den Staatsgeschäften verzichtet hatte, beschloss am folgenden Tag die provisorische Nationalversammlung mit nur zwei Gegenstimmen das „Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich“ [2]. Die beiden ersten Artikel lauteten:
Mit dem Gesetz vom 22. November 1918 erhob die provisorische Nationalversammlung Anspruch auf „die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“. Die proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:
(nicht beansprucht wurden hingegen Galizien, Teile Siebenbürgens sowie die Bukowina)
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Minderheiten in Deutschösterreich:
Das ehemalige Kronland »Tirol-Vorarlberg« wurde noch während des Jahres 1918 in die heutigen Länder geteilt, da die Vorarlberger (bis 1920) mehrheitlich den Anschluss an die Schweiz anstrebten (Volksabstimmung im Mai 1919 mit 80% für Schweiz).
Von Deutschösterreich wurden die deutschen Sprachinseln Iglau, Brünn und Olmütz in Böhmen und Mähren beansprucht. Während sich die böhmisch-mährischen Sprachinseln der Republik Deutschösterreich anschlossen wurde in »Deutsch-Westungarn« (5.800 km² und rund 500.000 Einwohner) eine deutschösterreichische Zivilverwaltung eingerichtet (Republik "Heinzenland"). So kam es zwischen Ungarn und Deutschösterreich zum blutigen Grenzkrieg, als die Ungarn die Zivilverwaltung beseitigt hatten. Über die endgültige Zugehörigkeit dieses Gebietes sollte nun am 14. Dezember 1921 eine Volksabstimmung entscheiden.
Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Karl Renner den Vertrag von Saint-Germain (vgl. Pariser Vorortverträge). Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name der Republik gemäß den Vertragsbestimmungen von „Deutschösterreich“ auf „Österreich“ geändert. Anschlussbestrebungen wurden durch entsprechende Artikel sowohl im Vertrag von Saint-Germain für Österreich (Artikel 88: „Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. [...]“, vgl. Anschlussverbot), wie auch im Friedensvertrag von Versailles für Deutschland (Artikel 80: „Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten [...]“) obsolet.
Nichtsdestoweniger verfasste Karl Renner im Jahr 1920 eine Hymne, „Deutschösterreich, du herrliches Land“, die den inkriminierten Begriff enthielt. Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklärt.
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Österreich musste nun auf große Teile des für sich beanspruchten Gebietes verzichten und diese an die Nachbarstaaten Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien und Italien abtreten:
Durch den Vertrag von Trianon und mit der Volksabstimmung 1921 im Burgenland fiel Deutsch-Westungarn ohne Ödenburg an Österreich.