Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird.
Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Diese Aufgaben, die einen Sonderpolizeicharakter haben und im Luftverkehrsgesetz definiert sind (§ 27c LuftVG), umfassen insbesondere folgende Aufgaben:
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Langen (Hessen) und damit ganz in der Nähe des größten deutschen Flughafens, des Rhein-Main-Flughafens. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet.
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Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste an folgenden Flughäfen:
Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH), die DFS überführt, die als ein Erfolg bewertet wird: die Verspätungen im Luftverkehr, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre die Bundesregierung und das Parlament veranlasst hatten, die Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zu betreiben, sind drastisch zurückgegangen. Dieser Erfolg ist insbesondere durch folgende Änderungen bewirkt worden:
Die laufenden Kosten der DFS werden zu 100 % über Gebühren gedeckt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein Non Profit−Unternehmen. Etwaige erwirtschaftete Überschüsse müssen auch entsprechend den international geltenden Grundsätzen für die Erhebung der Flugsicherungsgebühren an die Kunden, d. h. die Luftraumnutzer zurückgezahlt werden.
Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.
Am 24. Oktober 2006 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert und dieses so mit seinem Veto zurückgewiesen. Der Bundespräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil
Die DFS hat sich über Flugsicherungsgebühren Kosten deckend zu finanzieren. Erhoben werden Streckengebühren (Einziehung durch EUROCONTROL für die 37 am EUROCONTROL-Gebührensystem teilnehmenden Mitgliedstaaten; EUROCONTROL führt den deutschen Anteil an die DFS ab) und An- und Abfluggebühren (Festlegung durch das BMVBS mittels Rechtsverordnung und Einziehung unmittelbar durch die DFS).
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