Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland; sie erfüllt damit die wesentlichen Teile der üblicherweise einer Nationalbibliothek zugeschriebenen Aufgaben.
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Der gesetzliche Sammelauftrag der DNB umfasst ab 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke (auf der Grundlage des Pflichtexemplarrechts) und ab 1913 im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt. Außerdem erstellt die Bibliothek die Deutsche Nationalbibliografie und unterhält einige Sondersammlungen (Deutsches Exilarchiv 1933–1945, Anne-Frank-Shoah-Bibliothek, Deutsches Buch- und Schriftmuseum).
Mit der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Neufassung des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ wurde die seit 1990 „Die Deutsche Bibliothek“ genannte Bibliothek in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt.
Die Bibliothek hat drei Standorte:
Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählt ca. 22,2 Millionen Einheiten (ca. 13,2 Millionen in der Deutschen Bücherei Leipzig; ca. 7,8 Millionen in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main; ca. 1,2 Millionen im Deutschen Musikarchiv Berlin).
Zusammen mit der Sammlung Deutscher Drucke und den Sondersammelgebieten bildet die Deutsche Nationalbibliothek eine verteilte Nationalbibliothek für Deutschland. Die Leiterin der DNB führt den Titel „Generaldirektorin“, seit 1999 ist diese Elisabeth Niggemann. Ihr Vorgänger war Klaus-Dieter Lehmann.
Zur Geschichte der Nationalbibliothek siehe die einzelnen Standorte und die Zusammenfassung in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung über die Deutsche Nationalbibliothek [1].
Jede in Deutschland publizierte Veröffentlichung muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar). Von dieser grundsätzlichen Pflicht gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die im Gesetz selbst und aufgrund entsprechender Ermächtigungen in einer Rechtsverordnung und in den sogenannten Sammelrichtlinien geregelt sind. Z. B. müssen Filmwerke, sofern nicht Musik im Vordergrund steht, und solche Druckwerke nicht abgeliefert werden, die eine nur vorübergehende Bedeutung haben (Warenbestellkataloge, Flugblätter, Werbedrucksachen u. Ä.). Von den ablieferungspflichtigen Druckwerken wird je ein Exemplar in Leipzig und eines in Frankfurt am Main gesammelt. Für sehr aufwändig hergestellte Medien, die in geringer Stückzahl aufgelegt werden, können die Verleger einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abgelieferten Pflichtexemplare erhalten. Im Normalfall aber hat die Nationalbibliothek Anspruch auf unentgeltliche Überlassung der Medien. Gekauft werden von der Bibliothek (allerdings nur in einem Exemplar, dieses wird in Leipzig aufbewahrt) ausländische Publikationen über Deutschland und Übersetzungen aus dem Deutschen (Germanica) sowie im Ausland erschienene deutschsprachige Werke.
Wer im Geltungsbereich des deutschen Rechts publiziert, der muss seine Werke (in einem oder in zwei Exemplaren, § 2 DNB-Gesetz) bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern. Das galt bis zum 28. Juni 2006 nur für „körperliche Werke“ (Bücher, CD-ROMs usw.); seit dem 29. Juni 2006 gilt diese Verpflichtung auch für „unkörperliche Werke“ (das sind Publikationen im Internet). Einzelheiten zur Ablieferungspflicht regeln die §§ 14 und 16 des DNB-Gesetzes.
Im März 2002 haben Die Deutsche Bibliothek und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Vereinbarung zur Ablieferung, Sammlung, Archivierung und Verzeichnung ihrer Netzpublikationen getroffen. Diese sieht die freiwillige Ablieferung von Netzpublikationen der Verlage vor.
Eine wesentliche Erweiterung des Sammelauftrages, der nun über die Netzpublikationen nur der Verlage hinausgeht, ist durch das am 29. Juni 2006 in Kraft getretene Gesetz geregelt.
Derzeit (Stand: Oktober 2006) ist jedoch noch nicht geklärt, wie dieser Neuregelung insbesondere in Bezug auf interaktive, nichtkörperliche Publikationen wie Weblogs, Homepages und Foren entsprochen werden kann. In solchen ungeklärten Fällen werden die entsprechenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst angefordert, wenn eine Archivierung technisch möglich ist. Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor [2].
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek. Die Bestände dürfen also nur im Lesesaal benutzt werden. Einen Leserausweis erhält jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen amtlichen Ausweis vorlegt. Die Jahreskarte kostet 38 Euro (Stand März 2007). Es gibt eine Beschränkung der gleichzeitig einsehbaren Werke. Einzelne Artikel oder Kapitel können auch gegen Gebühr als (digitale) Kopie bestellt werden. (Ein vergleichbarer Dienst ist der SUBITO-Dokumentenlieferdienst.)
Die Deutsche Nationalbibliothek beteiligt sich an der Weiterentwicklung bibliothekarischer Regelwerke und arbeitet an Normdateien (Schlagwortnormdatei, Personennamendatei, Gemeinsame Körperschaftsdatei) für bibliographische Daten mit.
Der Name Deutsche Nationalbibliothek wird teilweise kritisiert [3]. Im Gegensatz zu Nationalbibliotheken anderer Länder beginnt das Sammelgebiet im wesentlichen erst mit dem Erscheinungsjahr 1913, ältere deutschsprachige Literatur wird durch mehrere Bibliotheken im Rahmen des Programms Sammlung Deutscher Drucke erworben; Literatur des Auslandes wird repräsentativ vor allem von den Sondersammelgebietsbibliotheken gesammelt. Klassisch liegt diese Aufgabe ebenfalls bei der Nationalbibliothek, weshalb bisher in der Fachliteratur von einer verteilten Nationalbibliothek gesprochen wurde [4]. Insbesondere die beiden großen Universalbibliotheken Deutschlands, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek, bewerten die Namensänderung eher negativ, weil sie den Eindruck haben, dass dadurch ihre Rolle im Bereich der Literaturversorgung in Deutschland nicht ausreichend gewürdigt wird. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Leiter der Deutschen Nationalbibliothek und der Staatsbibliotheken in Berlin und München ändert die Umbenennung jedenfalls „nichts an der arbeitsteiligen Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben im Sinne des bewährten Modells einer Virtuellen Nationalbibliothek, das seine Leistungsfähigkeit und Reputation erst aus der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung gewinnt“ [5].
Zur Kooperation der DNB mit Wikipedia, siehe Wikipedia:PND.
Zur Information über ihre Arbeit gibt die Bibliothek seit 1989 die Zeitschrift heraus:
Brockhaus-1809: Die deutsche Union · Der Deutsche Fürstenbund
Brockhaus-1837: Deutsche Kunst, Literatur und Wissenschaft · Deutsche Kaiser
Brockhaus-1911: Deutsche Reichspartei · Deutsche Reichsfechtschule · Deutsche Schutzgebiete · Deutsche Ritter · Deutsche Rechtspartei · Deutsche Philosophie · Deutsche Reichsbank · Deutsche Reformpartei · Russisch-Deutsche Legion · Preußisch-Deutsche Befestigungsmanier · Warenhaus für deutsche Beamte · Union Deutsche Verlagsgesellschaft · Deutsche Volkspartei · Deutsche Sprache · Ludwig der Deutsche · Englisch-Deutsche Legion · Deutsche Philologie · Deutsche freisinnige Partei · Deutsche Farben · Deutsche Herren · Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur · Deutsche Bank · Deutsche Adelsgenossenschaft · Deutsche Befreiungskriege · Deutsche Befestigungsmanier · Deutsche Mundarten · Deutsche Literatur · Deutsche Partei · Deutsche Mythologie · Deutsche Kolonien · Deutsche Kolonialgesellschaft · Deutsche Legion · Deutsche Kunst
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