Deutsches Bildungssystem

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Das deutsche Bildungssystem ist ein vierstufiges Bildungssystem, wobei der Vorschulbereich bisher nicht als ein Bestandteil angesehen wird. Das Bildungssystem beginnt nach dem Kindergarten/der Vorschulzeit mit der für alle obligatorischen Grundschule. Die vier Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe Ⅰ und Ⅱ, der tertiäre und quartäre Bereich. Zu letzterem gehören auch alle Weiterbildungsangebote beispielsweise der Volkshochschule, die noch im Ruhestand wahrgenommen werden können. Es gibt Bestrebungen, den Vorschulbereich ebenfalls in das Bildungssystem aufzunehmen. Einige Ländergesetze wurden bereits entsprechend geändert. Insofern ist das Bildungssystem lebensbegleitend.

Da mit der Kulturhoheit auch die Zuständigkeit für das Schulwesen in Deutschland bei den Bundesländern liegt, können insbesondere Teile des Schulsystems recht unterschiedlich gestaltet und benannt sein. Das Bildungssystem folgt jedoch einem bundesweit gültigen Grundgerüst, welches im Folgenden erklärt wird. Hiervon kann es in den einzelnen Bundesländern jedoch auch Abweichungen geben.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Anfänge des deutschen Bildungswesens liegen im frühen Mittelalter. Die Schulbildung diente anfangs der Erziehung zum Klerikernachwuchs meist in Kloster- oder Lateinschulen, in denen vorwiegend Kinder des Adels, später auch der stadtbürgerlichen Oberschicht, ausgebildet wurden. Zwar wurden die meisten Kinder ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet, jedoch kann die ab etwa 1100 von den Zünften organisierte Lehre bei einem Meister als Frühform der heutigen Berufsbildung gelten. Die Ritterschaft bildete ein eigene Erziehung aus. Auch das Hochschulwesen hat im Mittelalter seine Wurzeln. So wurde die erste Universität auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet, die Universität Heidelberg, 1386 gegründet.

Die breitere Entwicklung des allgemein bildenden Schulsystems setzte erst im Spätmittelalter und mit der Reformation ein. So entstanden in den Städten neben den größeren Dom- und Klosterschulen an städtischen Pfarrkirchen Schulen, deutsche Schreibschulen in Verantwortung der Kommunen, so genannte Winkelschulen für bürgerliche Kinder und kamerale Buchhaltungsschulen. Im evangelischen Schulwesen galt es, den Kindern das Lesen der Bibel beizubringen. Spezielle Standesschulen kamen auf, etwa als Ritterakademien. Erst ab dem 18. Jahrhundert erfassten die Schulen zunehmend alle Kinder in Stadt und Land, wobei auch Berufsschulen (gewerbliche Sonntagsschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen) vorkamen. Der wichtigste Meilenstein in der Entwicklung des Schulwesens war die allgemeine Schulpflicht für ganz Preußen, die 1763 beschlossen, aber nur langsam durchgesetzt wurde. In den deutschen Universitäten und in den höheren Schulen wurden etwa seit 1800 neuhumanistische Reformen eingeleitet. Daneben entstanden Mittel- bzw. Realschulen, die zur Mittleren Reife führten. Auch die ersten Technischen Hochschulen (Technische Universität Braunschweig 1745, Universität Karlsruhe, RWTH Aachen) wurden gegründet. In der Weimarer Republik wurde mit der Reichsschulkonferenz 1920 die obligatorische vierklassige Grundschule innerhalb der Volksschule eingeführt. Außerdem erfolgte mit der Richertschen Gymnasialreform in den 1920er Jahren ein Abbau des humanistischen Anteils an Gymnasien; kulturelle, naturwissenschaftliche und sprachliche Fächer traten in den Vordergrund. Diese Form des Bildungssystems blieb im Nationalsozialismus trotz ideologischer Einflussnahme bis 1945 weitgehend erhalten.

1949 wurde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern die Bildungshoheit im Kulturföderalismus bestätigt, die sie bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik innehatten. Zu Anfang (Düsseldorfer Abkommen (1955)) waren sie vorsichtig bemüht, das regional noch sehr unterschiedliche Schulsystem einheitlicher zu gestalten. Dagegen wurde das Bildungssystem der DDR von 1949 bis 1990 strikt zentralistisch und auf der ideologischen Grundlage des Marxismus-Leninismus geregelt.

Einschneidend stellte der Sputnik-Schock 1957 das Bildungswesen aller westlichen Staaten in Frage – in Deutschland sprach Georg Picht von einer angeblichen „Bildungskatastrophe“. Andere wie Ralf Dahrendorf kritisierten die fehlende Erziehung zu demokratischen Bürgern. Zahlreiche Reformdiskussionen brachten unter anderem den Deutschen Bildungsrat und dessen Strukturplan für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen hervor. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung legte 1973 den ersten Bildungsgesamtplan vor, auf dessen Grundlage der Auf- und Ausbau des Bildungswesens stattfinden sollte. Er ging aber schon bei der Verabschiedung im parteipolitischen Streit vor allem um die Gesamtschule unter, in den 1980er Jahren stagnierten die bildungspolitischen Bemühungen auch wegen der finanziellen Kosten. Bei der Integration der neuen ostdeutschen Bundesländer nach 1990 wurden die westdeutschen Strukturen weitgehend auf den Osten übertragen. Erst Ende der 1990er Jahre rückte das Bildungsthema wieder in den Vordergrund, was vor allem auf schlechte Ergebnisse in internationalen Vergleichsstudien (beispielsweise PISA) zurückzuführen ist.

Struktur

Das Bildungssystem in Deutschland ist vertikal in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei davon bilden das Schulsystem:

Primarbereich

Der Primarbereich ist in Deutschland Sache der Grundschulen. Diese müssen in den meisten Bundesländern ab dem Jahr besucht werden, in welchem ein Kind vor dem 30. Juni das siebte Lebensjahr begonnen hat, sofern es nicht zurückgestellt wird. In der Regel umfasst die Grundschule vier Schuljahre, in Berlin und Brandenburg sechs, wobei es hier auch einige Gymnasien mit 5. Klassen und Schulversuche mit so genannten "Schnellläuferklassen" gibt (nach der 4. Klasse auf das Gymnasium). Ein Kennzeichen der Grundschule ist der andere Umgang mit den Leistungen der Schüler, die nicht zu schnell in gute und schlechte eingeteilt werden sollen, sondern erst ihre Leistungsfähigkeit entwickeln. Aus diesem Grund werden in den ersten beiden Schuljahren und teilweise länger keine Noten, sondern Verbalbeurteilungen vergeben und die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe stellt den Regelfall dar. Lerndefizite sollen deshalb durch Fördermaßnahmen, nicht durch Wiederholung des ganzen Schuljahres kompensiert werden. Daneben ist die Grundschule die erste verpflichtende Sozialisationsinstanz außerhalb der Familie. Der Unterricht konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik und wird durch weitere Lernbereiche ergänzt wie Sachkunde, Musik und Religionsunterricht. Es gibt noch kein Schulfachprinzip, jeder Lehrer kann im Prinzip alles unterrichten.

Die Grundschule trägt häufig zu Innovationen in der Pädagogik bei. Das pädagogische Interesse zeigt sich bereits in der Ausbildung der Lehrer, da Lehramtsstudiumgänge für den Primarbereich einen deutlich höheren Anteil Pädagogik enthalten als andere Lehrämter (mit Ausnahme der Förderschule bzw. Sonderschule). Bedeutende neue Konzepte, die in den Grundschulen erfolgreich praktiziert werden, sind etwa der frühbeginnende Fremdsprachenunterricht, die stärkere Förderung der Entwicklung von (Lern-)Methoden gegenüber fachlichem Wissen oder neue Formen im Lernprozess wie Freiarbeit, Projektunterricht oder offener Unterricht. Die Grundschule unterliegt heute aufgrund gesellschaftlicher Vorgänge einem beschleunigten Wandel, der sich in Form von voller Halbtagsschule oder jahrgangsstufenübergreifendem Unterricht niederschlägt. Auch die Heterogenität der Klassen nimmt zu.

Sekundarbereich Ⅰ

Die Sekundarstufe Ⅰ umfasst die Orientierungsstufe und die so genannte Mittelstufe. Sie ist somit Ort der Oberschule bzw. weiterführenden Schule, im Detail Hauptschule, Realschule und Sekundarbereich Ⅰ des Gymnasiums und der Gesamtschule. Die Sekundarstufe Ⅰ endet dabei mit dem Hauptschulabschluss oder der mittleren Reife. Letztere berechtigt – versehen mit entsprechendem Qualifikationsvermerk – zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.

Zu den Problemen dieser Stufe gehört der richtige Zeitpunkt, zu dem ein Schüler einer Schulform zugeteilt werden kann. Da viele Schüler in der Pubertät Leistungssprünge nach oben und unten aufweisen, kann es nach der 4. Klasse zu Fehleinschätzungen kommen. Die Zahl der Wechsel zwischen Schulformen und der Wiederholungen („Sitzenbleiber“) ist in Deutschland erheblich. Da dies sowohl ein pädagogisches wie ein finanzielles Problem ist, bemüht sich die Schulverwaltung um eine Senkung dieser Zahlen und eine Steigerung richtiger Prognosen der Schullaufbahn durch die Lehrer.

Hauptschule

Die Hauptschule entwickelte sich aus der Oberstufe der Volksschule und erhielt 1964 im Rahmen des Hamburger Abkommens ihren Namen. Sie sollte von Anfang an auf eine Berufsausbildung vorbereiten und ist so deutlich praxis- und methodenorientierter als andere Sekundarschulen, wobei sie historisch auf einer nativistischen Begabungstheorie beruhte. Diese wird heute wissenschaftlich kaum noch vertreten. Die Hauptschulen weisen nach wie vor praktischen Leistungen einen hohen Stellenwert zu. Die als Gegengewicht gedachte Hauptschule, die der überwiegenden Zahl von Schülern angemessen sein und Realschulen und Gymnasien entlasten sollte, konnte ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Kritiker sprechen inzwischen diffamierend von einer „Restschule“, in der nur noch wenige Schüler eingeschult werden, diese aber überproportional oft aus sozial schwächeren Milieus stammen und teilweise die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Hauptschülerquote in ländlich geprägten Regionen deutlich höher ist als in Städten und in Bayern und Baden-Württemberg eine Übergangsquote von ca. 30 Prozent hat. In Norddeutschland sind die entsprechenden Werte deutlich geringer. Aufgrund dieser Entwicklung zog die Kultusministerkonferenz 1993 die Konsequenz und akzeptierte auch Sekundarschulen unterschiedlicher Bezeichnungen, die die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule verbinden. Derzeit existieren herkömmliche Hauptschulen noch in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen (parallel zur Sekundarschule im Versuchsbetrieb), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter dieser Bezeichnung. Andere Bundesländer haben die Hauptschulen mit den Realschulen zusammengefasst und verwenden hierfür eigene Bezeichnungen, wie beispielsweise in Sachsen die Mittelschulen, oder im Saarland die erweiterte Realschule.

Realschule

Die Realschule wurde in Anlehnung an die preußische Mittelschule konzipiert, als Mittelstück zwischen Gymnasium und Volksschule mit einer „erweiterten Allgemeinbildung“. Die Schüler rekrutierten sich zu Beginn meist aus einer aufstiegsorientierten bürgerlichen Mitte.

Die Schulform soll der Nachfrage nach höher qualifizierten Schulabgängern, die für anspruchsvollere Berufsausbildungen gesucht werden, gerecht werden und hat sich bisher erfolgreich gegen ihr Aufgehen in anderen Schulen durchgesetzt. Ihr Erfolg begründet sich dabei einerseits in der Berücksichtigung des zunehmenden Wandels hin zur Dienstleistungsgesellschaft im Curriculum und andererseits in den zahlreichen Möglichkeiten, die ein Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bietet, die heute vielen als Maßstab für eine grundlegende Schulbildung gilt. Dieser Abschluss öffnet den Zugang zu vielen Ausbildungsberufen, aber auch zu Fachoberschulen mit Fachabitur sowie Beruflichen und Fachgymnasien, in denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Insgesamt steht die Realschule in der Mitte des Bildungswesens – sie ist zwar einerseits stark berufsorientiert, lässt andererseits aber den Weg zum Hochschulstudium offen. Zunehmend lässt sich jedoch in einigen Bundesländern ein Zusammenwachsen mit der Hauptschule feststellen, die als erweiterte Hauptschule inzwischen auch zur mittleren Reife führen kann, wenn sie nicht bereits ganz abgeschafft wurde.

Gymnasium

Seit dem Düsseldorfer Abkommen im Jahre 1955 werden alle Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, als Gymnasium bezeichnet. Der starke humanistische Bezug dieser Schulform äußert sich bei einer großen Zahl im Unterrichtsangebot alter Sprachen und gleichzeitiger Distanz zu Themen aus dem Bereich der Berufsbildung und Technik (mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien). Das Gymnasium umfasst beide Sekundarbereiche. Erst seit jüngster Zeit kann in Bayern über die Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife außerhalb von Gymnasien erworben werden.

Seit 1990 besuchen mehr Schüler der Sekundarstufe Ⅰ in Deutschland das Gymnasium als eine Realschule oder Hauptschule. Das Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum Abitur dar und ermöglicht den direkten Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder Hochschulstudien.

Gesamtschule

Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform in Deutschland. Ihr Konzept beruht auf der Forderung nach mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und möchte deshalb vor allem der zu frühen Bildungslaufbahnentscheidung, der mangelhaften Förderung der Einzelnen entsprechend ihren Neigungen und Interessen, dem nicht-bedarfsgerechten und eng gefassten Fächerangebot anderer Schulformen sowie den sozialen Selektionstendenzen im Bildungswesen entgegenwirken. Der Position der Gesamtschulgegner, dass gute Schüler von schlechteren „nach unten gezogen werden“, steht die Tatsache gegenüber, dass das mehrgliedrige Schulsystem weltweit und auch in den Industrienationen eher eine Ausnahme darstellt. Generell lassen sich die Gesamtschulen in zwei Typen unterscheiden: Einerseits die integrierten Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge in einer Schule enthalten und die kooperativen Gesamtschulen, die zwar alle Bildungsgänge in einer Schule zusammenfassen, innerhalb dieser jedoch differenzieren. Die erste Gesamtschule wurde 1968 in West-Berlin als Versuchsschule gegründet. Heute existieren bundesweit über 800 integrierte Gesamtschulen. Eine eindeutige Feststellung der Leistungsfähigkeit von Gesamtschulen war bisher nicht möglich, da, wie die PISA-Studie zeigte, die Leistungsunterschiede innerhalb bestimmter Schulformen deutlicher größer sind als zwischen ihnen. Sie ist heute jedoch zunehmend mit dem Problem des Konkurrenzverhältnisses zu herkömmlichen Schulformen konfrontiert, was dazu führt, dass vor allem die besseren Grundschulabgänger die Schulformen Realschule und Gymnasium den Gesamtschulen vorziehen und somit eine Verzerrung des Leistungsvermögens nach unten eintritt – dies wird auch als Creaming-Effekt bezeichnet. Gerade in manchen finanzschwächeren Kommunen sind Gesamtschulen willkommen, da sie aufgrund der Verschmelzung und Auflösung anderer Schulformen zu Gunsten einer großen mehrzügigen Einrichtung Geld einsparen.

Sekundarbereich Ⅱ

Die Sekundarstufe Ⅱ bezeichnet die so genannte Oberstufe. Zu ihr gehört das Berufsbildungssystem, bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule und des beruflichen Gymnasiums, aber auch die gymnasiale Oberstufe. Da immer mehr Abiturienten eine Berufsausbildung anstreben, durchlaufen diese den Sekundarbereich Ⅱ im Grunde zweifach.

Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der 11. (im achtjährigen Gymnasium (G8) mit der 10.) Klasse und umfasst drei Jahre: eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie ist geprägt von einem Kurssystem, in welchem Schüler ihre bevorzugten Fächer wählen und Schwerpunkte setzen können, wobei dieses gezielt auf eine akademische Ausbildung vorbereiten soll. Für die Oberstufe der Gesamtschulen gelten die gleichen Bestimmungen wie an anderen Schulen mit Sekundarstufe Ⅱ, die zum Abitur führen. Daher ist das Abitur von Gesamtschulen mit dem von Gymnasien gleichwertig.

Fast alle Bundesländer reformieren ihr Oberstufensystem zur Zeit in Richtung einer stärkeren Grundbildung und weniger Spezialisierung. Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. eine weitergeführte Fremdsprache werden vielfach wieder zu nicht abwählbaren Kern- und obligatorischen Prüfungsfächern.

Seit einiger Zeit gibt es daneben Ansätze zur Umgestaltung der Oberstufe mit einer punktuell stärkeren Berücksichtigung von Kompetenzen für das Berufsleben und Neuerungen im didaktisch-methodischen Bereich. Dies liegt unter anderem an der seit längerem zu verzeichnenden Tendenz, dass Abiturienten vermehrt Berufsausbildungen oder ein Fachhochschulstudium anstreben.

Sehr umstritten ist die wünschenswerte Abiturientenquote. Während Bayern die Zahl der Abiturienten recht klein bei 34,3 % eines Geburtsjahrgangs hält (davon 22,2 % Allgemeine Hochschulreife und 12,1 % Fachhochschulreife in 2005), führen andere Bundesländer über die Hälfte eines Jahrgangs zu einer Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nordrhein-Westfalen erreicht inzwischen mit 53,4 % den Spitzenwert (davon 32 % allgemeine Hochschulreife und 21,4 % Fachhochschulreife 2005, Zahlen nach Statistisches Bundesamt). Verglichen mit anderen Staaten sind diese Werte noch gering und stellen nach Ansicht mancher die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft infrage.

Berufliche Schulen

In Deutschland werden neun Formen der beruflichen Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die eigentliche Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der Teilzeitschulpflicht die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres besteht, müssen alle Jugendliche bis dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen Schüler, die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das so genannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikationen eines Berufsfeldes erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die klassische Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine fachtheoretische und allgemein bildende Begleitung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die Berufsfachschule, in der sowohl Ausbildungen des dualen Systems, als auch so genannte Schulberufsausbildungen absolviert werden können. Darauf aufbauend können an der Fachschule spezielle Fortbildungen, die etwa zum Meisterbrief führen, besucht werden.

Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule (FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt.

Der Besuch der Fachoberschule setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In eingigen Ländern gibt es die Möglichkeit durch den Besuch der FOS13 die fachgebundenen Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. Analog zu der FOS gibt es in Nordrhein-Westfalen und Bayern auch Berufsoberschulen, welche je nach gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches, alle Arten der Hochschulzugangsberechtigungen verleihen. Der Besuch der BOS setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung, wie auch einen Realschulabschluss, voraus, welche auch den Schwerpunkt im späteren Besuch der BOS festlegt.

Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung ein. Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.

An Kollegschulen wird – ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt – die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.

Duale Ausbildung

Das System der dualen Berufsausbildung ist nur in sehr wenigen Staaten anzutreffen, obgleich es sich bewährt hat. Es ist gekennzeichnet durch die Aufteilung der Ausbildung auf mehrere Lernorte, die sich in der Trägerschaft von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb befinden, hinzu können aber auch überbetriebliche Lerneinrichtungen besucht werden. Die Berufsschule übernimmt dabei die fachtheoretische und allgemeine Bildung. Sie bietet somit Unterricht in Fächern mit konkretem beruflichem Bezug, aber auch in berufsübergreifenden Fächern oder in Fächern zur politischen und allgemeinen Bildung an. Das genaue Fächerangebot ist jedoch vom jeweiligen Lehrplan abhängig, der aufgrund des Kulturföderalismus von den Ländern erlassen wird. Dieser muss sich jedoch an einem Rahmenlehrplan orientieren, der von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wird. Demgegenüber steht die Ausbildung im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz, die sich auf die fachpraktische Bildung erstreckt. Diese wird über die Ausbildungsordnung geregelt, die dem Betrieb jedoch freie Wahl der Zeitplanung, Lernort- und Methodenwahl zugesteht. Teilweise gibt es jedoch auch inner- und überbetriebliche zusätzliche Schulungsangebote.

Tertiärbereich

Der tertiäre Bereich des deutschen Bildungssystems setzt sich aus rund 340 Hochschulen zusammen, die sich fast alle in staatlicher Trägerschaft befinden. Etwa 160 der Hochschulen sind Universitäten, Theologische und Pädagogische Hochschulen sowie Kunsthochschulen, an denen etwa ¾ aller Studierenden in Deutschland ausgebildet werden. Die restlichen Studenten verteilen sich auf die Fachhochschule, Berufsakademien und ähnliche Einrichtungen. Das Hochschulwesen liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes soll 2008 abgeschafft werden.

Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der Forschung, dem Schaffen von neuem Wissen, der Lehre, der Vermittlung von Wissen im Studium und der Weiterbildung und dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten (Fachbereiche) differenziert, die verwandte Wissenschaften in sich vereinigen. Hinzu kommen zahlreiche Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.

Derzeit studieren in Deutschland 1,9 Millionen junge Erwachsene, was Schätzungen zufolge bis 2011 auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studierende ansteigen soll. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur. Zusätzlich ist seit Mitte der 90er Jahr auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich (Meister-Studium). Weitere Zulassungsbedingungen sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden, wie auch der Aufbau des Studiums selbst. Dieser wird durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen festgelegt werden. Auch die Studienabschlüsse die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu den bekanntesten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor und der Master. Hinzu kommen die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Doktortitel.

Die universitäre Lehre gilt als verbesserungswürdig, wobei die Diskussion auch um Studiengebühren und eine stärkere Eigenbeteiligung der Studenten oder eine verstärkte Förderung durch den Bund kreist. Ein grundsätzliches Problem liegt in der Zuständigkeit der chronisch finanzschwachen Bundesländer für das Bildungssystem. Die Föderalismusreform der Großen Koalition hat 2006 die Rechte der Bundesländer im Bildungsbereich noch gestärkt. Einige Experten befürchten ein Zurückfallen des Landes in der Bildungspolitik und fordern einen massiven Umbau des Bildungssystems.

Im Vergleich mit andern Staaten absolvieren in Deutschland nur gut 20 Prozent eines Jahrgangs ein Hochschulstudium. Vielen erscheint dies zu wenig, um im Wettbewerb von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung in Hochtechnologieländern mitzuhalten. Sie fordern eine massive Erhöhung der Studienanfängerquote, die durch mehr Abiturienten bzw. eine höhere Quote von Studienanfängern unter diesen, weniger Abbrecher sowie die Öffnung der Hochschulen für Berufstätige ohne Abitur zu erreichen wäre. Dem halten andere entgegen, eine Steigerung durch gering qualifizierte Studenten erzeuge keine höhere Qualität. Außerdem sei die Finanzierung der Hochschulen schon jetzt auf einem finanzpolitisch begründeten Minimum angekommen. Der Vergleich mit anderen Ländern berücksichtigt nicht, dass viele Abschlüsse der Berufsbildung anderswo über ein Studium erreicht werden (zum Beispiel Krankenschwester in Schweden) ohne Qualitätssteigerung.

Quartärbereich

Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung und findet in Deutschland eine gesonderte Erwähnung, während die OECD ihn dem tertiären Bereich zurechnet. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein neuer Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an Bedeutung, da um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.

Sonderbereiche

Neben dem System aus Regelschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in staatlicher und teils in privater Trägerschaft geführt werden.

Zweiter Bildungsweg

Beim Zweiten Bildungsweg ermöglichen besondere Institute und Abendschulen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen.

Sonderschule/Förderschule

Für Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine geringe Aussicht auf Erfolg im allgemein bildenden Schulsystem haben, existieren Sonderschulen, die heute meist als Förderschulen bezeichnet werden um den Charakter der Förderung hervorzuheben und das Stigma der Aussonderung zu vermeiden. Bereits 1778 wurde eine Anstalt für Taubstumme in Leipzig eingerichtet und um 1900 gab es erste Vorläufer der Förderschulen.

In Deutschland existieren verschiedene Typen von Sonderschulen, die jedoch nicht in jedem Bundesland alle vertreten sind und teilweise unterschiedlich bezeichnet werden:

  • Allgemeine Förderschule (vormals: Schule für Lernbehinderte) – führt zu einem besonderen Abschluss, der teilweise nicht als Hauptschulabschluss anerkannt wird.
  • Schule für Erziehungsschwierige (vormals Schule für Verhaltensgestörte bzw. Schule für Erziehungshilfe) – oft an Jugendhilfeeinrichtungen und Kinderheime angegliedert, führt meist zum Hauptschul- oder Realschulabschluss.
  • Schule zur individuellen Lebensbewältigung/Schule zur ganzheitlichen Entwicklung (vormals Schule für geistig Behinderte) – soll wesentliche Fertigkeiten zum möglichst selbstständigen Leben vermitteln.
  • Schule für Sprachbehinderte – wirkt auf die Wiedereingliederung in das Regelschulsystem hin.
  • Schule für Schwerhörige.
  • Schule für Gehörlose (vormals: Schule für Hörgeschädigte/Taube) – soll Kommunikationsfähigkeit fördern und auf weiterführende Schulen vorbereiten.
  • Sprachheilschule.
  • Schule für Blinde und Sehbehinderte – soll auf weiterführende Schulen vorbereiten.
  • Schule für Körperbehinderte – führt zu einem Abschluss der sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
  • Schule für Kranke – soll Schüler in stationärer medizinischer Behandlung auf dem Laufenden halten.
  • Berufssonderschule – besonders für geistig Behinderte, bildet in der Regel in Hilfsberufen aus (zum Beispiel Küchenhilfe, Gärtnergehilfe und ähnliches).

Die Sonderschule/Förderschule als solches ist nicht unumstritten, zumal es seit den 1970er Jahren positive Erfahrungen mit der integrativen Beschulung behinderter und nicht-behinderter Schüler in Regelschulen gibt. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen nimmt die Zahl von Integrationsschulen stetig zu. In Baden-Württemberg führen die Sonderschulen zu den Abschlüssen der Regelschulen soweit dies nach der Art der Behinderung möglich ist. Die Regelschulen sollen behinderte Schüler aufnehmen, falls dies möglich ist.

Privatschulen

Klassenraum einer Waldorfschule
Klassenraum einer Waldorfschule

Privatschulen haben im deutschen Bildungswesen eine geringere Bedeutung als in anderen Industriestaaten, dies ist bereits durch Artikel 7 des Grundgesetzes bedingt, welcher dem Staat die Aufsicht über das ganze Schulwesen zuschreibt. Zwar garantiert dieser Artikel auch das Recht auf die Gründung von privaten Schulen, dies ist jedoch mit Auflagen verbunden. Werden die Auflagen erfüllt, erhalten die Schulen die staatliche Anerkennung. Falls Privatschulen zu vergleichbaren Schulabschlüssen führen, werden sie als Ersatzschulen anerkannt und erhalten die Kosten für Lehrpersonal, Unterhalt und Verwaltung vom Staat erstattet. Privatschulen werden meist aus weltanschaulichen oder pädagogischen Beweggründen eingerichtet. Derzeit sind über eine halbe Million Schüler in 2.500 privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen untergebracht, von denen sich der weitaus größte Teil in kirchlicher Trägerschaft befindet, darunter viele Schulen für Erziehungshilfe, weil diese oft an Kinderheime angegliedert sind. Diesen folgen die Waldorfschulen und Landerziehungsheime, sowie etwa 45 weitere freie Schulen, wie Montessorischulen, Jena-Planschulen, andere reformpädagogische Schulen oder Alternativschulen. Trotz ihrer quantitativen Marginalstellung im Bildungssystem haben Privatschulen oft eine Vorreiterfunktion inne, da sie meist neue Konzepte praktizieren, die im staatlichen Schulsystem erst sehr viel später Einzug halten. Besonders reformpädagogische Ansätze fanden im staatlichen Schulwesen überhaupt erst Gehör, nachdem sie an Privatschulen zu Erfolgen geführt hatten.

Nachhilfe

Der Nachhilfesektor umfasst alle außerschulischen fachlichen Unterstützungen für Lernende, die die schulischen Leistungen verbessern sollen. Während dies in der Primarstufe meist noch innerfamiliär und besonders zur Vorbereitung von Klassenarbeiten geschieht, nimmt die Verbreitung von bezahlter Nachhilfe mit dem erreichen höherer Klassenstufen zu. Der Nachhilfesektor ist bislang kaum erforscht, jedoch hat Behr in einer 1990 veröffentlichten Studie festgestellt, dass etwa die Hälfte aller Schüler in ihrer Schulzeit zumindest einmal bezahlte Nachhilfe in Anspruch genommen hat. Hierbei ist eine steigende Tendenz feststellbar, was auf eine Motivverschiebung bei der Inanspruchnahme von Nachhilfe zurückzuführen ist. Während früher Nachhilfe vor allem solche Leistungsdefizite ausgleichen sollten, die die Versetzung akut gefährdeten, wird sie heute zunehmend auch bezogen um den allgemeinen Notenspiegel anzuheben. Der Bereich der Nachhilfe wird zunehmend ökonomisch erschlossen, so gibt es zurzeit über 3.000 private Nachhilfeinstitute, die ihre Dienstleistungen vor allem aber auch Studierenden anbieten. In den letzten Jahren kristallisiert sich ein weiterer Nachhilfezweig heraus, der internetgestützt stattfindet und vor allem von Schulbuchverlagen und Lernsoftwareentwicklern erschlossen wird.

Akteure im Bildungswesen

Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung

In Deutschland existieren drei Gruppen von Akteuren, die im Bildungswesen aktiv sind, wobei die Schüler als die eigentlich wichtigste Gruppe dieses Systems weitestgehend ausgeklammert werden:

  1. Der Staat tritt in Form von Bund, Länder, Kommunen und Gremien des kooperativen Föderalismus (Kultusministerkonferenz KMK, Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung BLK) in Aktion.
  2. Die staatlichen Gremien zur Politikberatung wie der Wissenschaftsrat oder der Bildungsrat.
  3. Auf nichtstaatlicher Ebene existieren vor allem Interessenvertretungen der Beteiligten am Bildungswesen (Institut der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), Deutscher Lehrerverband) und Organisationen freier Schulen und anderer Bildungsträger (Bundesverband Deutscher Privatschulen, Bund freier Waldorfschulen, Bundesverband der freien Alternativschulen BFAS, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung DIE, Hochschulrektorenkonferenz HRK)

Auf Grund der Länderhoheit im Schulwesen, muss der Bund sich bei bildungspolitischen Fragen auf seine Rahmenkompetenzen beschränken, die vor allem im Hochschulbereich und in der Berufsausbildung liegen. Für die inneren Schulangelegenheiten sind ausschließlich die Länder zuständig. Diese gestalten das Schulwesen und führen die Schulaufsicht durch. Dabei können Sie unter anderem dem Schulwesen Mittel zuweisen, Gesetze und Verordnungen erlassen oder Schulbücher genehmigen. Die Aufgabe der Gemeinden sind die äußeren Schulangelegenheiten, die sich vor allem auf die Verwaltung der Gebäude und die Sachausstattung erstrecken. Um eine gewisse Einheitlichkeit des Bildungswesens zu erreichen sind die Gremien des kooperativen Föderalismus notwendig, wo besonders die KMK tätig wird. Die BLK hingegen war ursprünglich als Planungsgremium konzipiert, hat sich jedoch mehr zu einem Gremium der punktuellen Innovations- und Forschungsförderung entwickelt.

Die nichtstaatlichen Akteure und Beratungsgremien haben keinen direkten Einfluss auf das Bildungssystem, sondern wirken vor allem beratend. So entwerfen sie Konzepte und Empfehlungen oder stellen Forderungen an die Bildungspolitik, wirken in der Bildungsforschung mit oder führen Studien durch. Diese haben einen enormen Einfluss auf die Bildungspolitik, welcher sich jedoch nur schwer erfassen lässt.

Rechtliche Bedingungen

Das Schulsystem liegt laut Artikel 7 Grundgesetz im Verantwortungsbereich des Staates. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind diese auch für die Durchführung, Aufsicht und Gestaltung des Schulwesens zuständig, was über die Schulgesetze und Schulordnungen sowie Lehrpläne und Curricula der Länder geschieht. Für die gymnasiale Oberstufe können zusätzliche Gesetze existieren. Vor allem der Bereich der Berufsbildung wird auch durch Bundesgesetze und Regelungen geregelt, etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsrahmenpläne. Im Bereich der Hochschulen existieren das Hochschulrahmengesetz, zahlreiche Landesgesetze und hochschulinterne Regelungen. Der Bereich der Weiterbildung ist wenig reglementiert.

Lehrpersonal

Lehrer

Alle Lehrer müssen im heutigen Deutschland eine akademische Ausbildung absolvieren. Bis in die 1960er-Jahre war diese nicht wissenschaftlich orientiert, sodass etwa Volksschullehrer an pädagogischen Hochschulen ohne Universitätsstatus ausgebildet wurden. Diese pädagogischen Hochschulen wurden abgeschafft und teilweise in Universitäten eingegliedert bzw. in manchen Bundesländern zu wissenschaftlichen Hochschulen umgestaltet. Eines dieser Länder ist Baden-Württemberg, wo die Pädagogischen Hochschulen heute wissenschaftliche Hochschulen sind, an denen ein vollakademisches Studium absolviert werden kann – diese bilden alle Lehrämter, außer Gymnasial- und Berufsschullehrer aus, die historisch bedingt an Universitäten studieren. Heute findet die Lehrerausbildung, die im internationalen Vergleich einen sehr hohen Anteil an Pädagogik hat und sehr langwierig ist, in zwei Phasen statt. Zunächst muss eine universitäre Ausbildung absolviert werden, bevor der Eintritt in das Referendariat begonnen werden kann. Im Universitätsstudium wird neben zwei oder mehr Fachwissenschaften ein erziehungswissenschaftliches Studium absolviert, das je nach angestrebter Schulform einen unterschiedlich großen Umfang hat. Zurzeit gibt es hier die Studiengänge des Lehramtes an …

  • … Gymnasien – berechtigt zum Unterrichten an Gymnasien, Real- und Hauptschulen.
  • … Realschulen – berechtigt zum Unterrichten an Gymnasien bis zum Ende der Mittelstufe, Real- und Hauptschulen.
  • … Grund- und Hauptschulen – berechtigt zum Unterrichten an Grund- und Hauptschulen.
  • … berufsbildenden Schulen – berechtigt zum Unterrichten an allen Arten von Berufsschulen und beruflichen Gymnasien.
  • … Sonderschulen – berechtigt zum Unterrichten an Grund-, Haupt- und Sonderschulen sowie integrierten Gesamtschulen mit sonderpädagogischem Anteil.

In einigen Bundesländern gibt es die Stufenlehrerausbildung und dementsprechend die Studiengänge:

  • Primarstufe (Grundschulen)
  • Sekundarstufe Ⅰ (alle Schulen bis Klasse 10)
  • Sekundarstufe Ⅱ (alle Schulen ab Klasse 10)

Die wissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule endet mit dem ersten Staatsexamen, einer Prüfungsarbeit, in der die jeweiligen Fachmethoden und Konzepte abgeprüft werden. In der zweiten Phase findet eine eher praktisch orientierte Ausbildung statt, die im Studienseminar miteinander reflektiert wird. Zu Beginn dieser Zeit steht die Hospitation im Vordergrund, während gegen Ende eigenverantwortlicher Unterricht gehalten wird. Die Eignung des Referendars wird durch mehrere Lehrproben nachgewiesen. Es gibt jedoch Überlegungen, die Lehrerausbildung künftig in Form eines Fachhochschulstudiums bis zum Bachelor-Abschluss zu gestalten und das eigentliche Lehramtsstudium dann postgradual aufzubauen.

Probleme für Lehrer gab es mitunter, wenn sie das Bundesland wechseln wollten, da die Ausbildung wechselseitig teilweise nicht anerkannt wurde.

Es gibt auch bereits einphasige Studiengänge, die die nötige Fachpraxis und theoretische Anteile des Studiums integriert vermitteln.

Durch die Bundesbesoldungsordnung sind außerdem noch Fachlehrer ohne Studium und mit Fachhochschulstudium vorgesehen. Diese haben aber kein Lehramtsstudium bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert sondern sollen der Praxis entstammen (Ingenieure und Handwerks- bzw. Industriemeister) und werden ausschließlich an Berufsschulen eingesetzt.

In Baden-Württemberg gibt es neben den obigen Lehrern landesrechtlich noch Fachlehrer für musisch-technische Fächer, die kein Studium absolvieren sondern an Pädagogischen Fachseminaren ausgebildet werden und an allen Schularten eingesetzt werden und Landwirtschaftliche Lehrer und Berater, die ein Fachhochschulstudium, das für den gehobenen Landwirtschaftsdienst dienlich ist, nachweisen müssen und an Landwirtschaftsschulen eingesetzt werden.

Ausbilder

In der Ausbildung von Lehrlingen sind in der Regel Ausbildungsleiter, Ausbildungsmeister oder hauptberufliche Ausbilder tätig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen diese fachlich geeignet sein, was durch eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf hinreichend gegeben ist. Zusätzlich wird eine persönliche Eignung verlangt, die sich auf Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik, Recht usw. erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden kann. Im Handwerk wird die Ausbildereignung hingegen durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen. Neben diesem qualifizierten Personal tragen auch viele andere Angestellte eines Betriebes zur Ausbildung eines Lehrlings bei; diese sind jedoch nicht speziell dafür geschult und haben keine Prüfung darüber abgelegt. Derzeit zeichnet sich ein Trend ab, wonach sich die Tätigkeit des Ausbilders vom Vormachen und Kontrollieren weg bewegt, hin zu einer mehr beratenden Tätigkeit für den Auszubildenden.

Kritik

Quellenangaben
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Das deutsche Bildungssystem ist häufig Gegenstand politischer Debatten, wobei sich grob zwei Richtungen unterscheiden lassen, aus welchen die Kritik kommt. Einerseits sind dies die Reformer, die das Bildungssystem an sich kritisieren. Sie fordern die Abschaffung der zu frühen Differenzierung (in Haupt-, Realschule, Gymnasium und Sonderschule) und die Integration, bis hin zur Inklusion aller Schüler in einer Gesamtschule. Sie argumentieren mit der internationalen Vorherrschaft dieser Schulform, die auch in den Staaten, die bei PISA bestens abschneiden, besteht. Weiterhin fordern viele viel weitgehendere Überarbeitungen und Kürzungen der Lehrpläne bis zur Abschaffung, mehr pädagogische Freiheit für Lehrer, eine bessere pädagogische Ausbildung in der Lehrerbildung, Reduktion der Inhalte und mehr Toleranz im Bezug auf die Verschiedenartigkeit der Schüler. Die andere Richtung übt Kritik an der Schule als Institution, macht diese verantwortlich für die Mängel im Bildungssystem und das mittelmäßige Abschneiden in internationalen Vergleichsstudien. Diese fordern im Gegenteil eine Forcierung der Separation, größere Pflichtanteile der Lehrpläne, weniger pädagogische und mehr fachliche Ausbildung für Lehrkräfte.

Die gegenwärtige Entwicklung ist zwiespältig. Die allgemeine Tendenz zu mehr Leistungsanforderungen wird in den Vergleichsarbeiten und Bindungsstandards deutlich. Die in der OECD-Bildungsstudie empfohlene Aufhebung der frühen Selektion und der damit einhergehende strukturelle Umbau des Bildungssystems wird im Süden strikt abgelehnt, im Norden dagegen eher befürwortet.

Zudem befürchten Kritiker, dass durch eine Reihe von Maßnahmen (Abschaffung der Lernmittelfreiheit, Abschaffung der Grundschulbezirke, Abkopplung des Gymnasiums von Realschule und Hauptschule, Einführung von Studiengebühren, der Masterstudiengang als „neue Bildungsschwelle“ und die massive Zunahme von Kinderarmut in Deutschland) in einigen Ländern die Bildungsbenachteiligung noch erhöht wird.

Siehe auch: Bildungsbenachteiligung in der Bundesrepublik Deutschland

Siehe auch

Literatur

  • Oskar Anweiler u. a.: Bildungspolitik in Deutschland 1945-1990, Ein historisch-vergleichender Quellenband, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1992
  • Rolf Arnold & Henning Pätzold: Schulpädagogik kompakt. Cornelsen, Berlin 2002, ISBN 3-589-21377-9.
  • Kai S. Cortina, Jürgen Baumert, Achim Leschinsky, Karl Ulrich Mayer: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Rowohlt Taschenbücher, November 2003, ISBN 978-3499611223

Weblinks

Quelle:
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