Deutsches Heer (Kaiserreich)

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Deutsches Heer ist die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. Rechtlich bestand es nur in Kriegszeiten, wohingegen in Friedenszeiten die preußische, sächsische, württembergische und bayerische Armee nebeneinander bestanden.

Fahne des Bad. Fußartillerie Rgts. Nr 14 in Straßburg
Fahne des Bad. Fußartillerie Rgts. Nr 14 in Straßburg

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits die Verfassung des Norddeutschen Bundes, des unmittelbaren Vorläufers des Deutschen Reiches, brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Nach dem Sieg über Frankreich traten auch die süddeutschen Staaten, also das Großherzogtum Baden und die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei. Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch der Beibehalt einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen unter den Oberbefehl des deutschen Kaisers, wohingegen die sächsischen und württembergischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen Einheiten erfolgte jedoch von Stuttgart aus.

Rechtlich existierte das Deutsche Heer in seiner Gesamtheit nur während des Ersten Weltkrieges.

Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für erhebliche logistische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden (auch Sachsen unterhielt ein eigenes Ministerium) ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Dies führte schließlich 1917 zur Errichtung des „Normenausschusses der deutschen Industrie“, Vorläufer des Deutschen Institutes für Normung und der bekannten „DIN-Normen“.

Gliederung

In Friedenszeiten wurde das Heer in Armeeinspektionen mit unterstellten Armeekorps gegliedert. Ursprünglich waren 5 Inspektionen, 1914 waren 8 Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert.

Den Armeekorps unterstanden in der Regel zwei Divisionen sowie als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone sowie weitere Verbände zur Verfügung.

Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu 2 Regimentern, eine Kavallerieregiment zu 4 Schwadronen und ein Feldartilleriebrigade zu 2 Regimentern, 1-2 Feldpionierkompanien, 1-2 Sanitätskompanien.

Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2933 Fahrzeuge.

Das Reichsheer umfasste 1914:

  • 651 Infanteriebataillone in 217 Regimentern zu 3 Bataillonen
  • 18 Jäger-/Schützen Bataillone
  • 9 Unteroffiziersschulen
  • 11 MG- Abteilungen (233 MG Kompanien, 15 Festungs-MG Abteilungen)
  • 547 Kavalleriegeschwader in 110 Regimentern zu 5 Schwadronen
  • 633 Feldartillerie-Batterien in 100 Regimentern
  • 1 Feldartillerieschießschule
  • 48 Fußartilleriebataillone in 24 Regimentern zu 2 Bataillonen
  • 35 Pionierbataillone
  • 8 Eisenbahnbataillone
  • 9 Telegrafenbataillone
  • 5 Fliegerbataillone
  • 1 Kraftfahrbataillon
  • 25 Train-Abteilungen
  • 317 Bezirkskommandos

Entwicklung der Mannstärke des deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten:

Jahr 1875 1888 1891 1893 1899 1902 1906 1908 1911 1913 1914
Soldaten 420.000 487.000 507.000 580.000 591.000 605.000 610.000 613.000 617.000 663.000 794.000

Literatur

  • Curt Jany: Geschichte der preußischen Armee- vom 15. Jahrhundert bis 1914, Biblio Verlag, Osnabrück 1967

Weblinks

Quelle:
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