Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder seltener Hoffmann-Haydnsches Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland auf eine Melodie von Joseph Haydn gedichtet.
Die Deutsche Nationalhymne besteht ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandlieds.
Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe Österreichische Kaiserhymnen).
Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, auf die das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied folgte. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 auch nur noch die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands erklärt.
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Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext 1841 verfasste, bestand Deutschland aus vielen Staaten, deren Herrscher sich zwar 1815, neun Jahre nach Auflösung des mittelalterlichen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, wieder zu einem lockeren Bund der deutschen Staaten, dem Deutschen Bund, zusammengeschlossen hatten, aber ansonsten auf der Souveränität ihrer Territorien beharrten. Die weit verbreitete Sehnsucht der Menschen nach wirklicher nationaler Einheit drückte Hoffmann mit dem Eingangsvers aus: „Deutschland, Deutschland über alles“ (daher: Deutschlandlied).
Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In der Zeit des Vormärz waren die Überwindung der staatlichen Zersplitterung und die nationale Einigung Ziele der liberalen Opposition und verbunden mit dem Wunsch nach Überwindung der absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.
Nach dem deutschen Bruderkrieg von 1866 wurden Schutz- und Trutzbündnisse zwischen den verbliebenen deutschen Staaten geschlossen, wobei diese Begriffe sicherlich nicht nur rein zufällig an Hoffmanns erste Strophe erinnern. Diese Bündnisse wurden im deutsch-französischen Krieg gegen einen Feind von außen brüderlich eingehalten und ermöglichten die Reichseinigung von 1871, so dass das Lied der Deutschen gewissermaßen in nahezu prophetischer Weise ein Rezept zu deren Einigung vorgezeichnet hat.
Insbesondere während des Ersten Weltkriegs und dann wieder in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die erste Strophe des Liedes fälschlicherweise als Ausdruck imperialistischer Überlegenheitsgefühle über andere Länder gedeutet und für machtpolitische und kriegerische Hegemonialbestrebungen missbraucht.
Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:
Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der Deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschland betrachtet wurden:
Die deutsche Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder eines Gebirgstales und der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Entlang bzw. nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich litauisch gesprochen.
Der Dichter hat vermieden, an zwei wunde Punkte zu rühren, die damals kontrovers diskutiert wurden, nämlich an die Abgrenzung gegenüber Frankreich (Elsaß-Lothringen) im Südwesten und an die Trennungslinie zwischen den deutschsprachigen Gebieten Österreichs und den slawischen bzw. ungarischen Landesteilen der Habsburger-Monarchie im Südosten. Die Etsch als "Südgrenze" steht, obwohl länger, für Südtirol, während Österreich damals weiter nach Süden reichte, Österreich-Ungarn noch weiter. Insofern ist die Aussage des Textes eher defensiv als expansiv, wie auch in der Zeile "Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält".
Die heutigen Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen an keiner Stelle mehr exakt mit den geografischen Angaben des Liedes überein. An der Etsch ist die Provinz Bozen weiterhin deutschsprachig. Im Osten dagegen markiert die Memel seit 1945, bedingt durch Vertreibungen und Umsiedlungen nicht nur deutschsprachiger Einwohner, sowohl die politische als auch die Sprachgrenze zwischen der russischen Exklave Kaliningrad Oblast und Litauen. Die Grenze des deutschen Sprachraumes im Osten wurde dabei im Potsdamer Abkommen an die Oder verschoben.
Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann vom Preislied des Walther von der Vogelweide inspirieren. Des Weiteren dachte er mit den Worten „Deutsche Frauen, deutsche Treue“ an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen. Der heute antiquiert wirkende Text dieser Strophe ist wegen seiner einseitig männlichen Perspektive neuerdings auch von feministischer Seite kritisiert worden.
Die „Einigkeit“ in der dritten Strophe ist mit Sicherheit von den Worten des sterbenden Attinghausen in Schillers „Wilhelm Tell“ („Seid einig − einig − einig“) und von Seumes Gedicht „An das deutsche Volk“ beeinflusst („[...] Hass und Spaltung herrscht in unsern Stämmen, Einheit nur kann das Verderben hemmen [...]“). Die Dreizahl der Ziele lehnt sich an den Wahlspruch „Liberté, Egalité, Fraternité“ an und beschreibt die Forderung nach einem freiheitlichen Rechtsstaat. Von 1945 bis 1990 waren diese Forderungen auch stellvertretend für die Deutschen in der SBZ und DDR relevant, was auch in der 1949er Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kam.
(Text der heutigen Deutschen Nationalhymne ist nur die dritte Strophe.)
Das Deutschlandlied ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Er hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu
auch den Trinkspruch
vorgesehen.
Hauptartikel: Österreichische Kaiserhymnen
Die Melodie enstammt der 1797 von Joseph Haydn zu Worten von Lorenz Leopold Haschka für Kaiser Franz II./I. komponierten Hymne Gott erhalte Franz, den Kaiser. Haydn ließ sich dabei auch von dem kroatischen Volkslied Vjutro rano se ja stanem inspirieren, mit dessen ersten drei Takten die Hymne beginnt. Erstmals aufgeführt wurde sie am 12. Februar 1797 im Wiener Burgtheater anlässlich des 29. Geburtstags Franz II. (des späteren Doppelkaisers Franz I.). Nachdem dieser 1804 das Kaisertum Österreich gründete, war sie bis 1918 die Melodie der österreichischen Kaiserhymne, wobei der Text der Hymne jeweils an den herrschenden Kaiser angepasst wurde.
Teile der Melodie hatte Haydn bereits 1766 im Benedictus der Missa cellensis (Hob. XXII:5) sowie 1796 im langsamen Satz des Trompetenkonzertes (Hob. VIIe:1) verwendet. Von der endgültigen Melodie war er selbst so begeistert, dass er sie noch im selben Jahr im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts (Streichquartett in C-Dur Op. 76, Nr. 3; Hob. III:77) wieder verwendete und variierte, welches – ein halbes Jahr nach der Kaiserhymne – am 28. September 1797 in Eisenstadt uraufgeführt wurde.
Hoffmann von Fallersleben wurde auf Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe besucht. Er berichtet darüber:
Als 1871 das deutsche Kaiserreich entstand, wurde weiterhin das in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz an Stelle einer Nationalhymne verwendet. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Lied Hoffmanns – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Keines dieser Lieder war allerdings als Nationalhymne beschlossen; es gab keine offizielle Hymne. In offiziellem Umfeld wurde das Deutschlandlied erstmals anlässlich der Feier der Inbesitznahme Helgolands infolge des Helgoland-Sansibar-Vertrags (1890) aufgeführt. Im ersten Weltkrieg wurde das Lied im Mythos von Langemarck verwendet.
Erst in der Weimarer Republik, am 11. August 1922, wurde das Lied der Deutschen die Nationalhymne und blieb es auch (umgedeutet) im Dritten Reich. Am 27. März 1933 legte Hans Schemm, bayerischer Kulturminister fest, dass in allen Schulen Bayerns neben dem Deutschlandlied das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied gesungen werden sollte. In der Folgezeit des Dritten Reiches wurde es üblich, nur die erste Strophe des Deutschlandliedes und das Horst-Wessel-Lied zu spielen; 1940 wurde dies Vorschrift. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verboten die Militärregierungen vorübergehend das Deutschlandlied mit allen drei Strophen.
1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Ersten Weltkrieg und den Friedensvertrag von Versailles eine Ergänzung, die Aufnahme in das „Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine“ von 1927 fand und bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „4. Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.
Deutschland, Deutschland über alles, und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe zeigen, ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles, und im Unglück nun erst recht. :|
Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, wurde das Lied der Deutschen lediglich aufgrund von Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung zu offiziellen Zwecken verwendet. Die fehlende grundgesetzliche oder gesetzliche Regelung zu einer Nationalhymne hängt wahrscheinlich mit der in den Anfangsjahren der Bundesrepublik sehr kontrovers geführten Debatte zu diesem Thema zusammen.
Bei der Republikgründung legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest; bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.
Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das Hoffmann-Haydnsche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen, und Heuss’ - wenn auch widerstrebend - zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen de facto zur Nationalhymne [1]. Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer offiziell veröffentlicht (Amtsblatt). Damit war je nach Interpretation entweder nur die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne festgelegt, oder alle drei Strophen, jedoch mit der Maßgabe, dass bei offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe gesungen werden sollte. In einem Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel zwar nicht ausdrücklich zu entnehmen sei, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte, dass aber „Hymne“ im Sinne des § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes sei (BVerfGE 81, 298ff.). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende, Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei.
1991 erklärten Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl in einem weiteren Briefwechsel: „Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk“[2]. Mithin bildet seit 1991 allein die dritte Strophe die Nationalhymne. Die ersten beiden Strophen zu singen, hat daher zwar keinen Bezug zur deutschen Nationalhymne, ist aber auch nicht, wie gelegentlich behauptet, in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.
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