Das Deutschordensland auch Deutschordensstaat genannt, war im Mittelalter das Territorium des Deutschen Ordens im Baltikum. Im Kern umfasste es in etwa das Gebiet von Estland, Lettland und Ostpreußen.
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Das Deutschordensland gehörte nie dem Heiligen Römischen Reich an, sondern war wie die anderen Kreuzfahrerstaaten unabhängig. Ursprünglich galten die jeweiligen Landmeister als Landesherren, doch gelang es dem Hochmeister, nachdem er von Venedig hierher übergesiedelt war, die Landesherrschaft an sich zu ziehen. Er galt jedoch nicht als Reichsfürst, sondern als eigenständiger Landesherr. Zugleich gab es einen abhängigen Landadel. Mit den Städten erstritt sich dieser 1422 einen regelmäßigen Landtag und Mitbestimmung in der Landesregierung.
Im frühen 13. Jahrhundert begann der Orden seine Expansion nach und nach über das Baltikum. Hierzu kamen im Vertrag von Stensby, am 7. Juni 1238, die Landschaften Reval, Harrien und Wierland. Auch wenn man 1237 mit der Fusion des Schwertbrüderordens Livland erhalten hatte, so blieben Livland und Preußen faktisch doch stets getrennte Herrschaftsbereiche.
Herzog Konrad von Masowien 1226 ersuchte den Deutschen Orden um Hilfe im Kampf gegen die heidnischen Pruzzen, wofür er dem Orden im (historisch umstrittenen) Vertrag von Kruschwitz das Kulmer Land zu, "unwiderlegbarem Eigentum" überließ. Kaiser Friedrich II. belehnte den Ritterorden zudem anhand der Goldbulle von Rimini 1226 mit der Herrschaft über die damals heidnischen Gebiete des Nordens: Ziel waren autonome Herrschaft über das Gebiet und Bekehrung der ansässigen Bevölkerung.
Unter dem ersten Landmeister Hermann Balk stieß der Orden zielgerichtet vom Kulmer Land aus nach Norden vor. Der geförderte Zustrom niederdeutscher Siedler konsolidierte die Herrschaft der Ordensritter nachhaltig. Trotz diverser Rückschläge, wie dem großen Pruzzenaufstand 1242 oder besonders der allgemeinen Revolte infolge der für den Orden verlorenen, am 13. Juli 1261 geschlagenen Schlacht an der Durbe gegen die feindlichen Litauer. In den Jahren 1261 bis 1271 konnte der Orden die Pruzzen in schweren Kämpfen endgültig unterwerfen und sich zeitgleich endgültig in Livland etablieren.
1308 wurde das Gebiet durch Pomerellen und Danzig, 1346 Estland und 1398 Gotland erweitert. Mit dem Erwerb der Neumark, im Jahre 1402, hatte das Deutschordensland seine größte Ausdehnung erreicht.
Der Hochmeister, welcher seit 1291 in Venedig residierte, verlegte 1309 seinen Sitz auf die Marienburg und übernahm damit weitgehend die Regierung des Landes. Seit 1466 nahm er seinen Sitz in Königsberg. Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, das dass Deutschordensland nach außen zwar wie eine Einheit wirkt, faktisch aber zwei voneinander unabhängige Gebiete darstellte. Denn der Landmeister von Livland regierte in seinem Meistertum ebenso frei wie der Hochmeister als Landmeister von Preußen.
Als bedeutende Wirtschaftsmacht im Ostseeraum, unter anderem besaß der Orden das Bernsteinmonopol, gehörten Städte wie Braunsberg, Elbing, Danzig, Kulm, Thorn und Königsberg der Hanse an. Nachdem in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Mission der Bevölkerung abgeschlossen war, geriet der Ordensstaat zunehmend in Konflikte mit Polen. Dieses war in einer Personalunion mit Litauen verbunden, wo es dem Deutschen Orden nie gelang, Fuß zu fassen.
Schon relativ früh konnte sich der regionale Adel eine eigene Position gegenüber dem Orden erstreiten. So sind uns seit 1351 in Preußen Ständetage bekannt. Dem immer weiter aufbegehrenden Landadel begegnete der Hochmeister, bzw. der Landmeister, mit einem immer personaleren Fürstenregiment. Dieses hatte sich bereits im 15. Jahrhundert so weit durchgesetzt, dass die Untertanen nicht mehr dem Orden, sondern dem Hochmeister/Landmeister huldigten.
Die Eroberung von Danzig und Pommerellen im Jahre 1308 vergiftete das Verhältnis zu dem im Süden gelegenen Polen.
Unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode (1351–1382) erlebte der Ordensstaat seine Blütezeit und besiegte 1370 die Litauer. Unter Hochmeister Konrad von Jungingen (1393–1407) kam es zur Erwerbung von Gotland, der Neumark und Samaitens. Das Deutschordensland hatte seine größte Ausdehnung erreicht. Mit der Heirat des Großfürsten Jagiello von Litauen (1377–1434) und Königin Hedwig von Polen (1382–1399), im Jahre 1386, kam es zu einer Vereinigung der beiden mächtigsten Gegner des Ordens.
Nachdem das Heer des Deutschen Orden, geführt durch den Hochmeister Ulrich von Jungingen, am 15. Juli 1410 bei Tannenberg geschlagen worden war, konnte der Orden in Preußen nur noch den Kern des Territoriums im Ersten Frieden von Thorn 1411 retten. Hierbei hatte er jedoch noch hohe Reparationen zu leisten.
In den folgenden Jahrzehnten höhlten innere Streitigkeiten den Ordensstaat immer weiter aus. Die Ordensmitglieder waren in Landsmannschaftliche Gruppen zerfallen und stritten um Einfluss im Orden. Hierzu kam noch eine schwache Stellung gegenüber dem Deutschmeister, welcher um die Hoheit über den Hochmeister stritt. Innerhalb des Landes forderten die Städte und der Landadel, welche sich der hohen Besteuerung entziehen wollten und seit 1422 einen regelmäßigen Landtag durchgesetzt hatten, Mitbestimmung und schlossen sich 1440 im „Preußischen Bund“ zusammen. Dieser verbündete sich 1453 mit König Kasimir IV. von Polen gegen den Orden und ein langer Krieg brach aus. 1466 verlor der Ordensstaat im zweiten Frieden von Thorn 1466 u. a. Pommerellen, das Kulmerland und die Marienburg. Auch musste er nun die polnische Oberhoheit über das Deutschordensland anerkennen. Zum weiteren Erhalt des Ordensstaates waren nun große Subventionen aus den Balleien des Reiches nötig, die viele Kommenden in eine prekäre finanzielle Lage brachten. Ein im Ermland ausgebrochener Bauernaufstand wurde brutal unterdrückt.
Nachdem Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Protestantismus übergetreten war, säkularisierte er 1525 das preußische Ordensland zu einem erblichen Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit um, was von Kaiser, Papst und Deutschmeister jedoch nicht anerkannt wurde. Livland, das immer schon einen Bund mit dem Deutschen Reich hatte und dessen Ordensmeister 1526 zum Reichsfürsten erhoben worden war, wurde 1560 durch den Landmeister Gotthard Kettler in das weltliche Fürstentum Kurland umgewandelt, welches 1561 die Oberhoheit Polens anerkannte. Somit fand der Ordensstaat sein endgültiges Ende.
Der Deutschmeister, welcher seit dem Abfall Albrechts Administrator des Hochmeistertums war, verzichtete bis heute nicht offiziell auf seine Ansprüche und machte sie noch bis ins 18. Jahrhundert hinein geltend.
Das Deutschordensland teilte sich in die Meistertümer Preußen, 58.000 km² umfassend, und Livland auf. Diese waren jedoch wiederum in kleinere Verwaltungseinheiten unterteilt.
Komturei Memel, Komturei Ragnit, Komturei Königsberg, Komturei Brandenburg, Komturei Elbing, Komturei Osterode, Komturei Christburg, Komturei Marienburg, Komturei Graudenz, Vogtei Roggenhausen, Komturei Culm, Komturei Engelsburg, Komturei Strasburg, Vogtei Leipe, Komturei Schönsee, Komturei Papau, Komturei Gollub, Komturei Birgelau, Komturei Thorn, Komturei Rehden, Komturei Brathan (Komturei Danzig, Komturei Dirschau, Komturei Mewe, Komturei Schwetz, Komturei Tuchel, Komturei Schlochau, Komturei Tuchel, Komturei Bütow)
Vogtei Soneburg, Komturei Reval, Vogtei Reval, Vogtei Narwa, Vogtei Wesenberg, Vogtei Neuschloss, Komturei Jerwen, Komturei Jerwen, Komturei Fellin, Komturei Talkhof, Vogtei Karkhus, Komturei Marienburg, Landmarschall Segewold, Ordensmeister (Komturei) Dünamünde, Komturei Ascheraden, Vogtei Selburg, Komturei Dünaburg, Vogtei Rositten, Komturei Bauske, Komturei Mitau, Komturei Doblen, Vogtei Kandau, Komturei Goldingen, Komturei Windau, Vogtei Grobin
Während die Komtureien stets von einem Ordensritter verwaltet wurden und ihren Sitz an einer Kommende, Ordenskonvent, hatten, so konnten die Vogteien auch von einem weltlichen Ritter verwaltet werden. Diese Komtureien und Vogteien umfassten ein größeres Gebiet mit Städten und Dörfern. Man kann sie also mit einer Provinz vergleichen. Hierbei gab es jedoch starke Schwankungen in Fläche und Bevölkerungszahl. Zu den Aufgaben der Komture und Vögten gehörte die Einziehung der Steuern, die Wahrung des Landfriedens, das Halten von Gerichten und die Aushebung von Truppen. In ihrer Amtsführung waren sie der Ordensleitung stets zur Rechenschaft verpflichtet. Von der Ordensleitung in ihr Amt eingesetzt, konnten sie von ihr auch jederzeit wieder abberufen werden.
Die Städte des Ordenslandes, zumeist von Deutschen besiedelt, besaßen eine weitgehende Selbstverwaltung. Diese basierte auf der Kulmer Handfeste und beschränkte den Orden quasi auf die Oberhoheit. Er selbst beschränkte sich für gewöhnlich auf die Besetzung der Stadtkirche. Nach dem Vorbild der Städte des Ordenslandes organisierten sich auch die in den Bistumsgebieten gelegenen Städte. Braunsberg, Elbing, Danzig, Thorn und Kulm waren die wichtigsten Städte des Landes und gehörten der Hanse an. Sie waren auch die größten Städte. Dies besagt jedoch nicht viel. Denn Danzig gelang es erst ab 1500 über 10.000 Einwohner zu wachsen, womit es die einzige wirkliche Großstadt dieses Gebietes war. Die übrigen 99 Städte Preußens waren vor allem Klein- und Mittelstädte, erstere zählten damals bis 2.000 Einwohner, letztere bis 10.000 Einwohner.
Viele dieser Städte würden wir heute eher als Vororte bezeichnen. Sie hatten sich aus einer bestehenden Stadt, in deren unmittelbaren Umgebung sie lagen, wenn sie nicht sogar an sie angrenzten herausgebildet und erhielten irgendwann einmal das Stadtrecht. Entsprechend klein waren sie auch von ihren räumlichen Ausdehnungen. So erhielt Königsberg, das zwischen Burg und Pregel lag, sein Stadtrecht, umfasste jedoch nur 500 X 200 Meter. Bereits 1300 erhielt das Städtchen Löbenicht sein Stadtrecht, welches lediglich auf der östlichen Burgfreiheit Königsbergs gelegen war und 6 ha (300 X 200 Meter) umfasste. Auch die südlich von Königsberg auf der Pregelinsel gelegene Siedlung Kneiphof wurde zur Stadt erhoben, 8,4 ha (280 X 300 Meter) umfassend. Die hier angegebenen Maße sind kein Zufall, denn diese Städte wurden geplant und hatten alle einen mehr oder weniger rechteckigen Grundriss. Nicht uninteressant ist auch, dass es im Deutschordensland Städte ohne Festungsmauern gab, so wie das 215 X 430 Meter große Neustadt. Es wuchs jedoch auch niemals über 2.000 Einwohner hinaus.
Der Orden wachte genau über das Anwachsen seiner Städte und die Stadterhebung von "Vorstädten" hatte durchaus einen Hintergrund. Schon wirtschaftlich. Während die Altstädte kaum etwas an Abgaben zahlten, wurden die "Jungstädte" kräftig zur Kasse gebeten. So zahlte die Stadt Elbing im Jahr lediglich 3 Mark, 1 Pfund Wachs und 3 Pfennig - einen Rekognitionszins. Die von ihr abgetrennte Neustadt jedoch 151 Mark. Auch mussten die Neustädte für Bauten und Anlagen Konzessionsurkunden erwerben, wie Abgaben für die Errichtung von Geschäften und Buden entrichten.
Meistertum Preußen
Bistum Samland, Bistum Ermland, Bistum Pomesanien, Bistum Kulm
Meistertum Livland
Erzbistum Riga, Bistum Reval, Bistum Dorpat, Bistum Ösel-Wiek, Bistum Kurland
Die im Ordensland gelegenen Bistümer gehörten, bis auf Reval, welches zur Kirchenprovinz Lund gehörte, der Kirchenprovinz Riga an und besaßen, bis auf das Bistum Reval, alle ein eigenes Staatsgebiet. Während die Bistümer Riga, Dorpat und Ösel-Wiek im Range von Markgrafschaften des Reiches waren, besaß Reval, dass noch unter dem Schwertbrüderorden Bistum geworden war, hierfür Tafelgüter erhalten. Dieses war ihnen zu ihrem Unterhalt durch einen Kardinallegaten zugesprochen worden und umfasste etwa ein Drittel ihres Diözesangebietes. Da die Gebiete jedoch alle innerhalb des Ordenslandes lagen, so konnten sie keine eigenständige Außenpolitik betreiben. Weitgehend auf die Innenpolitik beschränkt, waren sie auch hier nicht unbedingt zu wirklicher Entwicklung fähig. Dies lag in den Bistümern Kurland, Samland, Kulm und Pomesanien nicht zuletzt daran, dass sie dem Deutschen Orden inkorporiert waren, Domkapitel und Bischof also stets dem Orden entstammten. Auch das Erzbistum Riga, welches sich am heftigsten gegen die Eingriffe von Ordensseite her wehrte, war dem Orden zeitweise inkorporiert. Einzig das Bistum Ermland konnte sich stets relativ frei entwickeln.
Da die Deutschen wie auch die Dänen und die Polen in diesem Land nur zugezogene waren, lebten unter der Landbevölkerung die althergebrachten Sprachen der Einheimischen - Prußisch und Livisch - weiter.
Deutsch - vor allem Mitteldeutsch und in den Küstenregionen Niederdeutsch - wurde anfangs nur in den Städten gesprochen, da sie von den Deutschen Einwanderern bevorzugt wurden. Die deutsche Sprache breitete sich dann allmählich auf die prußische und litauische Bevölkerung sowie auf die aus Masowien geflüchteten Masuren aus.
Auch die höheren Amtsträger waren für gewöhnlich Deutsche. Doch kann man nicht von einer deutschen Amtssprache sprechen, da für gewöhnlich offizielle Dokumente auf Latein verfasst wurden. In den Dörfern der Einheimischen, also der niedrigen Verwaltung auf lokaler Ebene, lag die Leitung zumeist bei den Einheimischen. Sogar der erste Herzog Preußens, der Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach, ließ nach der Umwandlung des Ordensstaates in ein Herzogtum 1525 den lutherischen Katechismus in die prußische Sprache übersetzen. [1]
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