Diskontinuität (Politik)

Diskontinuität steht in der Politik für das Prinzip der Nichtfortsetzung.

Der Wähler überträgt innerhalb einer Demokratie die Verantwortung, in seinem Namen verbindlich für die Allgemeinheit zu entscheiden, immer nur für eine Wahlperiode. Das bedeutet jedoch auch, dass er diese durch eine neue Wahl übertragen kann und somit eine neue Verantwortung bzw. ein neuer Wählerauftrag an die gewählten Volksvertreter eines Parlaments wie des Deutschen Bundestages ergeht.

So wie stets auch neue Abgeordnete nach einer Wahl in das Parlament einziehen, institutionalisiert sich dieses auch mit jeder Wahlperiode von Neuem. Alle Gesetzesvorhaben, die ein Parlament bis zum Ende seiner Wahlperiode nicht abgearbeitet hat, müssen, sofern das neu gewählte Parlament dies will, nach der Wahl neu eingebracht werden.

In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (15. Wahlperiode, § 125) nennt sich dies

„Unerledigte Gegenstände - Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen und für Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen.“
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